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   LG Stendal, 20.03.2006 - 25 T 199/05   

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https://dejure.org/2006,27882
LG Stendal, 20.03.2006 - 25 T 199/05 (https://dejure.org/2006,27882)
LG Stendal, Entscheidung vom 20.03.2006 - 25 T 199/05 (https://dejure.org/2006,27882)
LG Stendal, Entscheidung vom 20. März 2006 - 25 T 199/05 (https://dejure.org/2006,27882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines Betreuers nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG); Vergütung für einen bestellten Betreuer; Zwischenentscheidung und Vorabentscheidung über die künftige Vergütung der Tätigkeit eines Betreuers; Erhöhung des Stundensatzes bei ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung einer Berufsbetreuerin mit Ausbildung zur Zahnarzthelferin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Höhere Vergütung bei Ausbildung zur Zahnarzthelferin

  • LG Stendal (Leitsatz)

    § 1836 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 VBVG, § 4 Abs 1 VBVG, § 4 Abs 5 VBVG, § 1 ZahnarztHAusbV
    Betreuervergütung: Eingruppierung einer Zahnarzthelferin als Berufsbetreuerin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1229 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus LG Stendal, 20.03.2006 - 25 T 199/05
    Die Kenntnisse, die für die Höherstufung entscheidend sind, müssen für diese Berufsausübung nicht zentral sein, aber zum Kern der Ausbildung gehören (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 81).

    Besondere Kenntnisse im Sinne des § 4 VBVG sind Fachkenntnisse, die über das jedermann zu Gebote stehende Grundwissen deutlich hinausgehen (vgl. zur vormaligen Rechtslage BayObLG FamRZ 2000, 844), wobei derartige Fachkenntnisse grundsätzlich nicht durch bloße Lebenserfahrung erworben werden und angesichts der Anforderungen an einen Berufsbetreuer insbesondere juristische, steuerliche, wirtschaftliche, medizinische, psychologische oder sozialpädagogische Kenntnisse betreffen sollen (Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 5 VBVG , Rz. 7).

  • LG Neubrandenburg, 21.02.2000 - 4 T 61/00
    Auszug aus LG Stendal, 20.03.2006 - 25 T 199/05
    Nach h. M. kann im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit durch eine Zwischenentscheidung grundsätzlich auch in entsprechender Anwendung der §§ 303, 304 ZPO über den Grund eines Anspruches bzw. über eine für die Endentscheidung vorgreifliche Vorfrage entscheiden werden (vgl. LG Neubrandenburg, FamRZ 2000, 1305 [LG Neubrandenburg 21.02.2000 - 4 T 61/00 ]; BayObLG FamRZ 1996, 250/251 m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, § 56g Rdnr. 19).
  • BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 193/95

    Vorabentscheidung über den Anspruchsgrund im Verfahren über Vergütung und

    Auszug aus LG Stendal, 20.03.2006 - 25 T 199/05
    Nach h. M. kann im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit durch eine Zwischenentscheidung grundsätzlich auch in entsprechender Anwendung der §§ 303, 304 ZPO über den Grund eines Anspruches bzw. über eine für die Endentscheidung vorgreifliche Vorfrage entscheiden werden (vgl. LG Neubrandenburg, FamRZ 2000, 1305 [LG Neubrandenburg 21.02.2000 - 4 T 61/00 ]; BayObLG FamRZ 1996, 250/251 m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, § 56g Rdnr. 19).
  • LG Dresden, 31.08.1999 - 2 T 916/99

    Anspruch eines Betreuers auf Vergütung aus der Staatskasse ; Anspruch einer

    Auszug aus LG Stendal, 20.03.2006 - 25 T 199/05
    Voraussetzung der Ausbildung im Sinne der zweiten Stufe ist eine staatlich reglementierte oder geregelte Berufsausübung (vgl. LG Dresden, FamRZ 2000, 181 [LG Dresden 31.08.1999 - 2 T 916/99 ]).
  • LG Arnsberg, 06.03.2024 - 5 T 17/24
    Besondere Kenntnisse im Sinne des § 4 VBVG a.F. sind Fachkenntnisse, die über das jedermann zu Gebote stehende Fachwissen deutlich hinausgehen, wobei derartige Fachkenntnisse grundsätzlich nicht durch bloße Lebenserfahrung erworben werden und angesichts der Anforderungen an Berufsbetreuer insbesondere juristische, steuerliche, wirtschaftliche, medizinische, psychologische oder sozialpädagogische Kenntnisse betreffen sollen (LG Stendal, Beschl. v. 20.03.2006, Az.: 25 T 199/05).
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