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   LG Stendal, 24.02.2010 - 21 O 242/09   

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https://dejure.org/2010,14310
LG Stendal, 24.02.2010 - 21 O 242/09 (https://dejure.org/2010,14310)
LG Stendal, Entscheidung vom 24.02.2010 - 21 O 242/09 (https://dejure.org/2010,14310)
LG Stendal, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 21 O 242/09 (https://dejure.org/2010,14310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ihk24.de

    Angabe von E-Mail-Links und USt-ID im Internet-Impressum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Angaben zum Impressum dürfen auch in einem Interaktionsfenster mit Roll-Over-Linkfunktion angeboten werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Einschaltung eines Rechtsanwalts bei Wettbewerbsverstößen nicht zwingend nötig

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit eines eMail-Links im Impressum; Pflicht zur Angabe einer USt-ID im Impressum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 27.07.2004 - 6 W 80/04

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Schmuckstücks im Internethandel mit der

    Auszug aus LG Stendal, 24.02.2010 - 21 O 242/09
    Das UWG betrifft nämlich alle auf Dauer angelegte, selbständige wirtschaftliche Betätigungen, die darauf gerichtet sind, Dienstleistungen gegen Entgelt zu betreiben (vgl. BGH, GRUR 1995, 697, 699; OLG Frankfurt, GRUR 2004, 1043).
  • BGH, 23.01.1976 - I ZR 95/75

    Lohnsteuerhilfevereine als Gewerbetreibende i. S. des § 13 Abs. 1 UWG (Gesetz

    Auszug aus LG Stendal, 24.02.2010 - 21 O 242/09
    Auch gemeinnützige oder non-profit-Unternehmen sind hiervon nicht befreit (vgl. BGH, GRUR 1976, 370, 371; GRUR 1981, 823, 825).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus LG Stendal, 24.02.2010 - 21 O 242/09
    Das UWG betrifft nämlich alle auf Dauer angelegte, selbständige wirtschaftliche Betätigungen, die darauf gerichtet sind, Dienstleistungen gegen Entgelt zu betreiben (vgl. BGH, GRUR 1995, 697, 699; OLG Frankfurt, GRUR 2004, 1043).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus LG Stendal, 24.02.2010 - 21 O 242/09
    Die Anbieterkennzeichnung bliebe hierdurch "leicht erkennbar" und "unmittelbar erreichbar", auch wenn es hierfür eines zusätzlichen Klicks bzw. einer Berührung mit der Mouse bedarf (vgl. BGH, GRUR 2007, 159).
  • OLG Hamburg, 20.11.2002 - 5 W 80/02

    Wettbewerbsrecht: Verletzung der einer Telekommunikationsdiensteanbieterin im

    Auszug aus LG Stendal, 24.02.2010 - 21 O 242/09
    Sie ist auch wettbewerbsrechtlich von Bedeutung, weil sich alle Anbieter danach richten müssen und die durch diese Vorschrift umgesetzte Richtlinie 2005/29/EG dem Verbraucherschutz dienen soll (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2003, 92; LG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 247; Hefer/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rn. 11.169; Schulze/Schulze, NJW 2003, 2140).
  • BGH, 19.06.1981 - I ZR 100/79

    Ecclesia-Versicherungsdienst

    Auszug aus LG Stendal, 24.02.2010 - 21 O 242/09
    Auch gemeinnützige oder non-profit-Unternehmen sind hiervon nicht befreit (vgl. BGH, GRUR 1976, 370, 371; GRUR 1981, 823, 825).
  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 190/99

    Geschäftsmäßiger Erwerb von Forderungen

    Auszug aus LG Stendal, 24.02.2010 - 21 O 242/09
    Im Gegensatz zur Gewerbsmäßigkeit liegt eine geschäftsmäßige Tätigkeit vor, wenn der Handelnde beabsichtigt, sie in gleicher Art zu wiederholen und sie dadurch zu einem dauernden oder wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen (vgl. BGH NJW 2001, 756; Chemnitz/Johnigk, Rechtsberatungsgesetz, 11. Aufl., Art. 1 § 1 Rn. 102 - jeweils zum inhaltsgleichen Begriff in § 1 Rechtsberatungsgesetz).
  • OLG Naumburg, 13.08.2010 - 1 U 28/10

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Bagatellschwelle bei Verstoß eines

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.2.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Stendal (21 O 242/09) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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