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   LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19   

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LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19 (https://dejure.org/2019,59374)
LG Stendal, Entscheidung vom 30.10.2019 - 502 KLs 4/19 (https://dejure.org/2019,59374)
LG Stendal, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 502 KLs 4/19 (https://dejure.org/2019,59374)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 23 Abs 2 StGB
    Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts: Abgrenzung von versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung bei mittelbarer Täterschaft; strafrechtliche Verantwortlichkeit des mittelbaren Täters in Bezug auf ein unmittelbares Ansetzen zur Tat; Rücktritt des Tatmittlers; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19
    Die - im Ermittlungsverfahren eingetretene - zu einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung führende Verletzung des Beschleunigungsgebots gebietet eine Kompensation nach dem Vollstreckungsmodell (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 135 ff.), welche die Kammer auf drei Monate der verhängten Freiheitsstrafe bemisst.

    Dabei sind vor allem die durch Verhalten der Justizorgane verursachten Verzögerungen, aber auch die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Prozessstoffs sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des Verfahrens für den Betroffenen verbundenen Belastungen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 495/12, juris Rn. 35; Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 147).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Umfang der zur Kompensation erforderlichen Vollstreckungsanrechnung nicht mit dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung gleichzusetzen, sondern sie hat nach den Umständen des Einzelfalls grundsätzlich einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu betragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 147; vom 7. Juni 2011 - 4 StR 643/10).

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19
    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (vgl. BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).

    Dies setzt weiter voraus, dass der Tatmittler die Tathandlung nach den Vorstellungen des Täters in engem Zusammenhang mit dem Abschluss der Einwirkung vornehmen wird und das geschützte Rechtsgut damit bereits in diesem Zeitpunkt gefährdet ist (vgl. BGHSt 43, 177, 179 f.; 40, 257, 269; 30, 363, 365; 4, 270, 273).

    In diesem Fall konkretisiert sich die Gefahr für das geschützte Rechtsgut auch aus der Sicht des Täters noch nicht mit der Beendigung seiner Einwirkung auf den Tatmittler, sondern erst mit dem Beginn von dessen Ausführungshandlungen in einer die Strafwürdigkeit des Versuchs begründenden Weise (vgl. BGHSt 40, 257, 269).

  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19
    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (vgl. BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).

    Dies setzt weiter voraus, dass der Tatmittler die Tathandlung nach den Vorstellungen des Täters in engem Zusammenhang mit dem Abschluss der Einwirkung vornehmen wird und das geschützte Rechtsgut damit bereits in diesem Zeitpunkt gefährdet ist (vgl. BGHSt 43, 177, 179 f.; 40, 257, 269; 30, 363, 365; 4, 270, 273).

  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19
    Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (vgl. BGH, Beschluss vom 05. Februar 2019 - 2 StR 505/18 -, juris unter Hinweis auf: BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteile vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320 Rn. 17 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 Rn. 7).

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 05. Februar 2019 - 2 StR 505/18 -, juris; BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18 Rn. 10; vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18 Rn. 6 jeweils mwN).

  • BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Voraussetzungen der Täterschaft);

    Auszug aus LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19
    Das Regelbeispiel verwirklicht nur, wer in eigener Person eine der dort beschriebenen sexuellen Handlungen vornimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 2 StR 275/18 -, juris unter Hinweis auf: BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659).

    Tatbeteiligte, bei denen diese eigenhändige Verwirklichung nicht vorliegt, können nicht als Täter - auch nicht als mittelbare Täter (vgl. zur Strafbarkeit aufgrund mittelbaren Täterschaft bei einem eigenhändigen Delikt: Joecks in Münchener Kommentar, StGB, 3. Aufl., § 25, Rn. 50 m.w.N.) - einer Vergewaltigung verurteilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 2 StR 275/18; BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 StR 468/11, NStZ-RR 2012, 45).

  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10

    Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen;

    Auszug aus LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Umfang der zur Kompensation erforderlichen Vollstreckungsanrechnung nicht mit dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung gleichzusetzen, sondern sie hat nach den Umständen des Einzelfalls grundsätzlich einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu betragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 147; vom 7. Juni 2011 - 4 StR 643/10).
  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19
    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (vgl. BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13

    Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der

    Auszug aus LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19
    Das Regelbeispiel verwirklicht nur, wer in eigener Person eine der dort beschriebenen sexuellen Handlungen vornimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 2 StR 275/18 -, juris unter Hinweis auf: BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659).
  • BGH, 05.07.2010 - 5 StR 84/10

    Versuch; fakultative Strafmilderung (Gesamtschau; besonderes Gewicht

    Auszug aus LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19
    Bei der Prüfung einer Strafrahmenmilderung wegen Vorliegens eines vertypten Milderungsgrundes in Form eines Versuches ist eine Gesamtschau aller strafzumessungserheblichen Gesichtspunkte im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters vorzunehmen, wobei den wesentlichen versuchsbezogenen Umständen besonderes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 05. Juli 2010 - 5 StR 84/10 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 446/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Abgrenzung);

    Auszug aus LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19
    Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (vgl. BGH, Beschluss vom 05. Februar 2019 - 2 StR 505/18 -, juris unter Hinweis auf: BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteile vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320 Rn. 17 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 Rn. 7).
  • BGH, 01.07.2015 - 2 StR 137/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (zweistufige Prüfung des fehlenden Hemmungsvermögens)

  • BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16

    Fehlende Schuldfähigkeit (Voraussetzungen: zweistufige Prüfung; Darstellung im

  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Darstellung im Urteil: mehrstufige Prüfung,

  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92

    Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei

  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung

  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

  • BGH, 04.04.2018 - 1 StR 116/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 03.11.2011 - 3 StR 267/11

    Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich

  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare

  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der

  • BGH, 08.11.2011 - 4 StR 468/11

    Tenorierung der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung bei gemeinschaftlichem

  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

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