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   LG Stralsund, 28.08.2015 - 1 S 233/14   

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https://dejure.org/2015,34487
LG Stralsund, 28.08.2015 - 1 S 233/14 (https://dejure.org/2015,34487)
LG Stralsund, Entscheidung vom 28.08.2015 - 1 S 233/14 (https://dejure.org/2015,34487)
LG Stralsund, Entscheidung vom 28. August 2015 - 1 S 233/14 (https://dejure.org/2015,34487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    LG Stralsund entscheidet zu den Pflichten eines Geschädigten im Rahmen der Geltendmachung der Nutzungsausfallentschädigung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit kritisch zu betrachtender Begründung ( LG Stralsund Urteil vom 28.8.2015 - 1 S 233/14 -).

Kurzfassungen/Presse

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    LG Stralsund urteilt zur Nutzungsausfallentschädigung mach Unfall

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus LG Stralsund, 28.08.2015 - 1 S 233/14
    Es ist grundsätzlich Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veran- :_ lassende Schadensbeseitigung zu finanzieren (BGHZ 61, 346; BGH Urteil vom 26.05.1988 - Ill ZR -Seite 3 - 1 S 233/14.
  • OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98

    Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

    Auszug aus LG Stralsund, 28.08.2015 - 1 S 233/14
    Insofern spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während eines unfallbedingten Ausfalls auch genutzt hätte (vgl. OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt, DAR 1984, 318; OLG Köln, MDR 1999, 157: OLG Düsseldorf, Schadenspraxis 2002, 171; DAR 2006, 269).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus LG Stralsund, 28.08.2015 - 1 S 233/14
    42/97 - = VersR 1988, 1178).
  • OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72

    Schadensersatzbegründendes Unfallereignis durch eine sehr leichtfertige

    Auszug aus LG Stralsund, 28.08.2015 - 1 S 233/14
    Insofern spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während eines unfallbedingten Ausfalls auch genutzt hätte (vgl. OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt, DAR 1984, 318; OLG Köln, MDR 1999, 157: OLG Düsseldorf, Schadenspraxis 2002, 171; DAR 2006, 269).
  • OLG Frankfurt, 27.06.1984 - 9 U 112/83
    Auszug aus LG Stralsund, 28.08.2015 - 1 S 233/14
    Insofern spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während eines unfallbedingten Ausfalls auch genutzt hätte (vgl. OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt, DAR 1984, 318; OLG Köln, MDR 1999, 157: OLG Düsseldorf, Schadenspraxis 2002, 171; DAR 2006, 269).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10

    Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten;

    Auszug aus LG Stralsund, 28.08.2015 - 1 S 233/14
    Damit der Versicherung des Unfallgegners die Möglichkeit einer Prüfung eingeräumt wird, hat der Geschädigte im Rahmen der Schadensminderungspflicht nach 8 254 BGB die gegnerische Haftpflichtversicherung frühzeitig darauf hinzuweisen, dass eine Erhöhung des Schadens droht, wenn ihm ausreichende Mittel zur Auslösung des Reparierten Fahrzeugs vor Ablauf der Überprüfungspflicht des Versicherers nicht zur Verfügung stehen (OLG Karlsruhe, VersR 2012, 590; OLG Düsseldorf VersR 2012, 120; ständige Rechtsprechung).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2011 - 1 U 54/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus LG Stralsund, 28.08.2015 - 1 S 233/14
    Damit der Versicherung des Unfallgegners die Möglichkeit einer Prüfung eingeräumt wird, hat der Geschädigte im Rahmen der Schadensminderungspflicht nach 8 254 BGB die gegnerische Haftpflichtversicherung frühzeitig darauf hinzuweisen, dass eine Erhöhung des Schadens droht, wenn ihm ausreichende Mittel zur Auslösung des Reparierten Fahrzeugs vor Ablauf der Überprüfungspflicht des Versicherers nicht zur Verfügung stehen (OLG Karlsruhe, VersR 2012, 590; OLG Düsseldorf VersR 2012, 120; ständige Rechtsprechung).
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