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LG Stuttgart, 05.11.2008 - 34 O 65/08 KfH |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Nichtigkeitserklärung der Entlastung eines Aufsichtsrats; Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses 2007; Billigung des Aufsichtsrats als Voraussetzung für die Feststellung des Jahresabschlusses
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 05.11.2008 - 34 O 65/08 KfH
- OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 20 U 8/08
- BGH, 21.06.2010 - II ZR 166/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04
Aktiengesellschaft: Informationspflichten des Vorstands gegenüber der …
Auszug aus LG Stuttgart, 05.11.2008 - 34 O 65/08
Für eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist es regelmäßig ausreichend, dass diese mit dem Willen des Erklärenden in den Verkehr gelangt und der Erklärende damit rechnen konnte, seine Erklärung werde den richtigen Erklärungsgegner erreichen (vgl. OLG Schleswig, AG 2006, 120 ff. [OLG Schleswig 08.12.2005 - 5 U 57/04] - im Internet Rn. 189 m.w.N., insoweit die Entscheidung der Vorinstanz aufhebend).
- OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 20 U 8/08
Aktiengesellschaft: Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Jahresabschlusses …
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 34. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 05.11.2008 - Az. 34 O 65/08 KfH - wird zurückgewiesen.das am 05.11.2008 vom Landgericht Stuttgart verkündete Urteil (Az. 34 O 65/08) abzuändern und wie folgt zu erkennen:.
- BGH, 21.06.2010 - II ZR 166/09
Bestätigung der Klageabweisung gegen Hugo Boss AG
LG Stuttgart - 34 O 65/08 KfH - Entscheidung vom 5. November 2008.