Rechtsprechung
LG Stuttgart, 06.04.2009 - 40 O 148/08 KfH |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Wettbewerbsverstoß von HNO-Arzt bei Verkauf von Hörgeräten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
HNO-Arzt darf Hörgeräte verkaufen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99
Hörgeräteversorgung; Wettbewerbswidrigkeit der Beratung eines HNO-Arztes im …
Auszug aus LG Stuttgart, 06.04.2009 - 40 O 148/08
Die audiometrische Messung, die Abnahme des Ohrabdrucks und die Hörgeräteanpassung gehören zur ärztlichen Leistung bei der Behandlung der Schwerhörigkeit, ungeachtet der Tatsache, dass sie auch von einem Hörgeräteakustiker erbracht werden können (vgl. BGH NJW 2000, 2745 Verkürzter Versorgungsweg; NJW 2002, 962 "Hörgeräteversorgung).Ein solcher Verstoß liegt nicht bereits darin, dass ein HNO-Arzt im Rahmen des sogenannten verkürzten Versorgungsweges (bei dem die Hörgerätebestellung, -übergabe und -anpassung durch den Arzt erfolgt) mit einem auswärtigen Hörgerätehersteller oder Hörgeräteakustiker zusammenarbeitet (BGH NJW 2000, 2745 und NJW 2002, 962).
Der Hinweis ist auch nicht unzulässig, sofern dem Patienten lediglich erläutert wird, dass er das benötigte Hörgerät sowohl bei einem beliebigen Hörgeräteakustiker als auch mit Mitwirkung des Arztes beziehen kann (BGH NJW 2002, 962).
- BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98
Verkürzter Versorgungsweg
Auszug aus LG Stuttgart, 06.04.2009 - 40 O 148/08
Die audiometrische Messung, die Abnahme des Ohrabdrucks und die Hörgeräteanpassung gehören zur ärztlichen Leistung bei der Behandlung der Schwerhörigkeit, ungeachtet der Tatsache, dass sie auch von einem Hörgeräteakustiker erbracht werden können (vgl. BGH NJW 2000, 2745 Verkürzter Versorgungsweg; NJW 2002, 962 "Hörgeräteversorgung).Ein solcher Verstoß liegt nicht bereits darin, dass ein HNO-Arzt im Rahmen des sogenannten verkürzten Versorgungsweges (bei dem die Hörgerätebestellung, -übergabe und -anpassung durch den Arzt erfolgt) mit einem auswärtigen Hörgerätehersteller oder Hörgeräteakustiker zusammenarbeitet (BGH NJW 2000, 2745 und NJW 2002, 962).