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   LG Stuttgart, 13.01.2000 - 17 O 543/99   

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LG Stuttgart, 13.01.2000 - 17 O 543/99 (https://dejure.org/2000,30629)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13.01.2000 - 17 O 543/99 (https://dejure.org/2000,30629)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 17 O 543/99 (https://dejure.org/2000,30629)
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  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.01.2000 - 17 O 543/99
    Bei dieser Äußerung handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung, denn sie ist einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit Mitteln des Beweises zugänglich (Bundesverfassungsgericht, NJW 96, 1529; BGH NJW 98, 3047 (3048)).

    Unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes (BGH NJW 97, 2513; NJW 98, 3047 (3048)) versteht der unbefangene Durchschnittsleser (BGH a. a. 0.) die Aussage dahingehend, daß der Kläger sich in der Vergangenheit bereits mehrfach während des Laufes eines Semesters nach Florida abgesetzt habe und seiner Lehrverpflichtung in vorwerfbarer Weise - weil auf Leistungsunwilligkeit zurückzuführen - nicht nachkomme.

  • LG Stuttgart, 13.01.2000 - 17 O 541/99
    Auszug aus LG Stuttgart, 13.01.2000 - 17 O 543/99
    (unleserlich)/Florida" (Anl. B 9 im Verfahren 17 0 541/99).

    Dabei ist sich die Kammer bewußt, daß gewichtige Umstände für die Richtigkeit der Aussage der Zeugin Schindler sprechen, nämlich, daß die Zeugin während des Gesprächs handschriftliche Notizen gefertigt - insoweit als Erinnerungslücken ausscheiden - und die oben wiedergegebene Aussage darin enthalten ist, daß in dem TV-Beitrag "Die Reporter" vom 8.7.1999, welcher Gegenstand des gleichzeitig mitverhandelten Parallelverfahrens (AZ. 17 0 541/99) ist, entgegen der Aussage des Zeugen Prof. Dr. Varnholt an keiner Stelle die Behauptung aufgestellt wird, daß der Kläger während des Semesters in Florida aufhältlich sei und schließlich daß es für die Kammer durchaus nachvollziehbar ist, daß der Zeuge Prof. Dr. Varnholt aufgrund des Schreibens des klägerischen Bevollmächtigten Prof. Dr. Rottmann vom 2.9.1999 (Anl. K 6) derart "beeindruckt" war, daß er an seiner (möglicherweise) zuvor getätigten Aussage nicht weiter festgehalten werden wollte.

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.01.2000 - 17 O 543/99
    Dabei kann offen bleiben, ob sich ein Journalist allein auf unwidersprochene Berichte anderer Medien stützen kann und insoweit von einer eigenen Nachforschungspflicht befreit ist (hierzu: Damm/Kuhner, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 1991, 2. Teil, Abschnitt D, 1'11, 4 c, S. 114; Wenzel, Das Recht der Wortund Bildberichterstattung, 4. Auf., 1994, Rdnr. 6.121 mit Nachweisen auf OLG Köln AfP 91, 427) oder ob an die journalistische Sorgfaltspflicht gesteigerte Anforderungen zu stellen sind (so ist möglicherweise die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NJW 92, 1439 (1442) m. Anm. Stürner in JZ 94, 865 zu verstehen).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.01.2000 - 17 O 543/99
    Bei dieser Äußerung handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung, denn sie ist einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit Mitteln des Beweises zugänglich (Bundesverfassungsgericht, NJW 96, 1529; BGH NJW 98, 3047 (3048)).
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.01.2000 - 17 O 543/99
    Unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes (BGH NJW 97, 2513; NJW 98, 3047 (3048)) versteht der unbefangene Durchschnittsleser (BGH a. a. 0.) die Aussage dahingehend, daß der Kläger sich in der Vergangenheit bereits mehrfach während des Laufes eines Semesters nach Florida abgesetzt habe und seiner Lehrverpflichtung in vorwerfbarer Weise - weil auf Leistungsunwilligkeit zurückzuführen - nicht nachkomme.
  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 61/80

    Anspruch auf Einschränkung des Flugbetriebes - Anspruch auf Unterlassung

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.01.2000 - 17 O 543/99
    An sich berücksichtigt nur dieses Verständnis auch die berechtigten Interessen des Klägers, sich gegen den Vorwurf angemessen zu verteidigen und Gegenbeweise anbieten zu können (zum Vorstehenden: BGH NJW 87, 1142 (1143)).
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