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   LG Stuttgart, 13.02.2013 - 19 T 250/12   

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https://dejure.org/2013,2022
LG Stuttgart, 13.02.2013 - 19 T 250/12 (https://dejure.org/2013,2022)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13.02.2013 - 19 T 250/12 (https://dejure.org/2013,2022)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 19 T 250/12 (https://dejure.org/2013,2022)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übersenden von Schriftsätzen der am Rechtsstreit beteiligten Parteien ohne Beitritt der beigeladenen übrigen Wohnungseigentümer am Rechtsstreit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Anfertigung von Kopien für die übrigen Wohnungseigentümer in einem WEG-Verfahren § 28 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. KV Nr. 9000 GKG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 48 Abs 1 WoEigG, § 48 Abs 2 WoEigG, § 48 Abs 3 WoEigG, § 74 Abs 2 ZPO, § 325 ZPO
    Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Kopierkosten für die Übersendung von Schriftsätzen an dem Rechtsstreit nicht beigetretene übrige Wohnungseigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übersenden von Schriftsätzen der am Rechtsstreit beteiligten Parteien ohne Beitritt der beigeladenen übrigen Wohnungseigentümer am Rechtsstreit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beigeladene Eigentümer nicht beigetreten: Keine Akteneinsicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - Beiladung zu einem Rechtsstreit zwischen einzelnen Wohnungseigentümern - Folgen des Beitritts und des Nichtbeitritts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 649
  • NZM 2013, 385
  • ZMR 2013, 381
  • ZMR 2013, 483
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Reutlingen, 27.07.2012 - 10 C 1806/11
    Auszug aus LG Stuttgart, 13.02.2013 - 19 T 250/12
    Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Amtsgerichts Reutlingen vom 27.07.2012 (10 C 1806/11 WEG) in Ziff. 1 und 2 abgeändert:.
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