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   LG Stuttgart, 13.09.2005 - 12 O 682/04   

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LG Stuttgart, 13.09.2005 - 12 O 682/04 (https://dejure.org/2005,18119)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13.09.2005 - 12 O 682/04 (https://dejure.org/2005,18119)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13. September 2005 - 12 O 682/04 (https://dejure.org/2005,18119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Finanzierte Kapitalanlage: Abwicklung einer finanzierten Immobilienfondsbeteiligung als erlaubnisbedürftige Rechtsbesorgung; Wirksamkeit einer dem Treuhänder erteilten Vollmacht zum Abschluss von Kreditverträgen nach Rechtsscheingrundsätzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interpretation einer Verschwiegenheitspflicht einer Bank als stillschweigender Ausschluss der Abtretbarkeit von Darlehensrückzahlungsforderungen nach § 399 BGB; Wirksamkeit eines entgegen Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) mit Vollmacht kraft Rechtsschein ...

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 134, 172, 173, 399; RBerG Art. 1 § 1
    Zur Wirksamkeit einer in einem Geschäftsbesorgungsvertrag enthaltenen Vollmacht zum Abschluss von Kreditverträgen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 127
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2005 - 12 O 682/04
    Er gestaltet konkret fremde Rechtsverhältnisse (vgl. BGH NJW 2005, 664, 665).

    Denn nur so kann das Ziel des Gesetzgebers, den Rechtssuchenden möglichst umfassend vor unsachgemäßer Rechtsbesorgung sowie deren häufig nachteiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen zu schützen, erreicht werden (ständige Rechtsprechung; siehe zuletzt BGH, WM 2004, 1221, 1223; WM 2004, 1227, 1228; BGH, WM 2004, 1230, 1231; BGH NJW 2005, 664, 665).

    aa) Nach den §§ 172, 173 BGB ist die umfassende notarielle Vollmacht auch im Falle eines Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz kraft Rechtsscheins als gültig zu behandeln, wenn dem Kreditinstitut spätestens bei Abschluss des Darlehensvertrages eine Ausfertigung der notariellen Vollmacht vorlag (ständige Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH; siehe u. a. Urteil vom 26.10.2004 in NJW 2005, 664, 666 ff., Urteil vom 09.11.2004 in NJW 2005, 668, 669 ff.; Urteil vom 14.12.2004, XI ZR 142/03, Seite 13 ff.).

    Den schutzwürdigen und widerstreitenden Interessen des Vertretenen, der eine nichtige Vollmacht erteilt hat, einerseits und seines Vertragspartners, dem diese Vollmacht vorgelegt wird, andererseits wird dadurch abschließend und angemessen Rechnung getragen (BGH NJW 2005, 664, 666).

    Die §§ 171 ff. BGB setzen kein irgendwie geartetes Vertrauensverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen voraus, sondern knüpfen ausschließlich an die Vorlage der vom Vertretenen ausgestellten Vollmachtsurkunde und den guten Glauben des Vertragspartners an die Wirksamkeit der Vollmacht an (BGH NJW 2005, 664, 667).

    Aus damaliger Sicht ergab sich bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 BGB a. F.) kein Verstoß des Treuhänders gegen das Rechtsberatungsgesetz, zumal die Vollmacht notariell beurkundet war und 1991 nicht einmal ein Notar Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vollmacht haben musste (vgl. BGH NJW 2005, 664, 668; BGHZ 145, 265, 275 ff.).

    Nach dem eindeutigen Wortlaut der letztgenannten Norm und von Art. 11, Art. 2 Abs. 3 der Verbraucherkredit-Richtlinie finden die Regelungen über verbundene Geschäfte aus Kreditverträge, die von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht wurden, keine Anwendung (BGH NJW 2005, 664, 666).

    Ob der Kreditnehmer selbst Sicherungsgeber ist und das Grundpfandrecht tatsächlich bestellt oder das Kreditinstitut mit einer Sicherungsabrede nur ein schon bestehendes Grundpfandrecht teilweise übernimmt, ist nicht entscheidend (BGH NJW 2005, 664, 666; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, § 3 VerbrKrG Rn. 33).

    Eine besondere Schutz- und Warnfunktion käme einer Bestellung des Grundpfandrechts durch den Anleger/Darlehensnehmer selbst - regelmäßig erst nach Abschluss des Realkreditvertrages - auch nicht zu (BGH NJW 2005, 664, 666 ff.).

  • OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04

    Verbraucherkreditgeschäft der Bank: Unwirksamkeit einer Forderungsabtretung

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2005 - 12 O 682/04
    Vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des OLG Frankfurt, wonach die Verschwiegenheitspflicht einer Bank als stillschweigender Ausschluss der Abtretbarkeit von Darlehensrückzahlungsforderungen nach § 399 BGB zu interpretieren ist (NJW 2004, 3266), erscheint auch die alternative Geltendmachung des Feststellungsbegehrens von § 256 ZPO erfasst.

    Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt (NJW 2004, 3266 ff.) lässt sich aus dem Bankgeheimnis kein stillschweigendes vertragliches Abtretungsverbot ableiten.

  • LG Koblenz, 25.11.2004 - 3 O 496/03

    Abtretbarkeitsanspruch einer Bank auf Rückzahlung eines Darlehens

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2005 - 12 O 682/04
    Die Kammer teilt insoweit die Einschätzung des Landgerichts Koblenz (BKR 2005, 108, 110 ff.).

    Im Gegenteil liegt es eher im Interesse der Banken eine Abtretung zu ermöglichen, um den Geschäftsbetrieb der Zedentin und sich daraus ergebende Forderungen bei wirtschaftlicher Schieflage oder im Rahmen von Verschmelzungen oder Übernahmen zügig und effektiv verwerten zu können (im Einzelnen siehe LG Koblenz, BKR 2005, 108, 110 ff.).

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 411/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Beitritt zu einer Anlagegesellschaft

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2005 - 12 O 682/04
    Vor diesem Hintergrund vermag die Kammer die Auffassung des II. Zivilsenats, wonach eine teleologische Auslegung einer Anwendbarkeit von § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG auf Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds entgegen steht (siehe zuletzt ausführlich BGH II ZR 411/02, Urteil vom 21.03.2005, Seite 8 ff.), nicht zu teilen.
  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2005 - 12 O 682/04
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH kommt es für das Vorliegen einer Haustürsituation im Sinne des § 1 HWiG grundsätzlich auf die Situation des Vertreters bei Abschluss des Darlehensvertrages, nicht aber des Vertretenen bei der Vollmachterteilung, die zudem gemäß dem Ausschlusstatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG notariell beurkundet ist, an (BGHZ 144, 223, 227; BGH WM 1991, 860, 861; BGH WM 2003, 1064, 1065).
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 71/90

    Haustürwiderrufsgesetz - Erwerbstätigkeit

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2005 - 12 O 682/04
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH kommt es für das Vorliegen einer Haustürsituation im Sinne des § 1 HWiG grundsätzlich auf die Situation des Vertreters bei Abschluss des Darlehensvertrages, nicht aber des Vertretenen bei der Vollmachterteilung, die zudem gemäß dem Ausschlusstatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG notariell beurkundet ist, an (BGHZ 144, 223, 227; BGH WM 1991, 860, 861; BGH WM 2003, 1064, 1065).
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2005 - 12 O 682/04
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH kommt es für das Vorliegen einer Haustürsituation im Sinne des § 1 HWiG grundsätzlich auf die Situation des Vertreters bei Abschluss des Darlehensvertrages, nicht aber des Vertretenen bei der Vollmachterteilung, die zudem gemäß dem Ausschlusstatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG notariell beurkundet ist, an (BGHZ 144, 223, 227; BGH WM 1991, 860, 861; BGH WM 2003, 1064, 1065).
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2005 - 12 O 682/04
    Eine Einschränkung der gesetzlichen Zurechnung des Rechtsscheins einer wirksamen Vollmachtsurkunde erscheint hier auch deswegen nicht gerechtfertigt, da dem Beklagten die Bedeutung und Tragweite der Vollmacht im Rahmen der notariellen Beurkundung am 07.05.1991 deutlich vor Augen geführt wurde (siehe dazu BGH NJW 2005, 820, 823).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2005 - 12 O 682/04
    Aus damaliger Sicht ergab sich bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 BGB a. F.) kein Verstoß des Treuhänders gegen das Rechtsberatungsgesetz, zumal die Vollmacht notariell beurkundet war und 1991 nicht einmal ein Notar Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vollmacht haben musste (vgl. BGH NJW 2005, 664, 668; BGHZ 145, 265, 275 ff.).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2005 - 12 O 682/04
    Denn nur so kann das Ziel des Gesetzgebers, den Rechtssuchenden möglichst umfassend vor unsachgemäßer Rechtsbesorgung sowie deren häufig nachteiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen zu schützen, erreicht werden (ständige Rechtsprechung; siehe zuletzt BGH, WM 2004, 1221, 1223; WM 2004, 1227, 1228; BGH, WM 2004, 1230, 1231; BGH NJW 2005, 664, 665).
  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

  • BGH, 14.12.2004 - XI ZR 142/03

    Schadensersatzanspruch auf Grund einer Risikoaufklärungspflicht der

  • BGH, 08.06.1978 - VII ZR 54/76

    Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen eine negative

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • KG, 08.06.1960 - 10 U 414/60
  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 171/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht; Ausgleich von ohne Rechtsgrund

  • OLG Celle, 17.05.2006 - 3 U 254/05

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Kreditvertrages; Anforderungen an den

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Vorschriften der §§ 171, 172 BGB auch auf die einem Geschäftsbesorger erteilte Vollmacht, selbst wenn diese - wie hier - unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und nach § 134 BGB nichtig ist, anwendbar (vgl. BGH WM 2006, 127, 129).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 6 U 246/05
    Die Kosten des vorliegenden Rechtsstreits (OLG Stuttgart, Az.: U 246/05) und des Vergleichs einschließlich der Kosten des Rechtsstreits vor dem Landgericht Berlin, Az.: 10a 0 324/05, und der Kosten des Rechtsstreits vor dem Kammergericht Berlin, Az.: 4 W 81/05, sowie der Kosten des Rechtsstreits vor dem Landgericht Stuttgart, Az.: 12 O 682/04, werden gegeneinander aufgehoben.
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