Rechtsprechung
LG Stuttgart, 13.12.2016 - 41 O 31/16 |
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 13.12.2016 - 41 O 31/16
- OLG Stuttgart, 02.08.2018 - 2 U 165/16
- BGH, 04.07.2019 - I ZR 149/18
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 02.08.2018 - 2 U 165/16
Wettbewerbsverstoß bei einer Fahrzeugwerbung ohne Angabe des Kraftstoffverbrauchs …
Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem Urteil der 41. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 13. Dezember 2016 (Az.: 41 O 31/16 KfH) Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 ZPO).Der Berufungsschriftsatz vom 13.12.2016 trage die Unterschrift des Rechtsanwalts GB, der in dem Verfahren 41 O 31/16 KfH ausweislich der Sitzungsniederschrift am selben Tag den Termin zur mündlichen Verhandlung wahrgenommen habe, der, angesetzt auf 14 Uhr, tatsächlich später begonnen habe (Beweis: Sitzungsniederschrift vom 13.12.2016 - 41 O 31/16 KfH).
In der maßgebenden Gesamtschau bleibt aber auch unter Beachtung der bei der Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln zur Wahrung der Rechtssicherheit gebotenen Formstrenge kein Zweifel daran, dass es sich dabei um eine Falschangabe handelt und dass die Berufungsbegründung sich auf die zuvor eingelegte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 13. Dezember 2016 zum Aktenzeichen 41 O 31/16 KfH bezieht.