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   LG Stuttgart, 15.03.2018 - 21 StVK 172/17   

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https://dejure.org/2018,6622
LG Stuttgart, 15.03.2018 - 21 StVK 172/17 (https://dejure.org/2018,6622)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 15.03.2018 - 21 StVK 172/17 (https://dejure.org/2018,6622)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 15. März 2018 - 21 StVK 172/17 (https://dejure.org/2018,6622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gotthard-Raser: In der Schweiz niedrig geflogen, in Deutschland in den Knast?

  • leonberger-kreiszeitung.de (Pressebericht, 24.03.2018)

    Der "Gotthard-Raser" bleibt auf freiem Fuß - vorerst / Verfahren gegen Ditzinger geht weiter

  • blick.ch (Pressebericht, 21.03.2018)

    Deutsche lassen ihn laufen: Kein Knast für Gotthard-Raser Christian R. (42)!

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.05.2017)

    Mit 200 km/h durchs Tempolimit: "Gotthard-Raser" soll Haft in Deutschland absitzen

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.06.2017)

    Vollstreckung beantragt: Schweiz will "Gotthard-Raser" im Gefängnis sehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09

    Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.03.2018 - 21 StVK 172/17
    Ferner ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht bereits dann verletzt, wenn die zu erwartende Strafe in hohem Maße hart oder unter Anlegung der Maßstäbe der deutschen Rechtsordnung als zu hart empfunden wird (OLG Stuttgart NJW 2010, 1617.).

    Dies gilt auch im Strafvollstreckungsverfahren mit internationalem Bezug (vgl. OLG Zweibrücken StV 1996, 105; OLG Stuttgart, NJW 2010, 1617 zum Erlass eines Auslieferungshaftbefehls aufgrund europäischen Haftbefehls).

  • OLG Zweibrücken, 25.10.1995 - 1 Ausl 2/95
    Auszug aus LG Stuttgart, 15.03.2018 - 21 StVK 172/17
    Dies gilt auch im Strafvollstreckungsverfahren mit internationalem Bezug (vgl. OLG Zweibrücken StV 1996, 105; OLG Stuttgart, NJW 2010, 1617 zum Erlass eines Auslieferungshaftbefehls aufgrund europäischen Haftbefehls).
  • BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.03.2018 - 21 StVK 172/17
    Hierbei handelt es sich jedoch gerade nicht um eine Strafe, sondern um ein reines Beugemittel, das den Betroffenen nachdrücklich mahnen soll, entweder die rechtskräftig verhängte Geldbuße zu zahlen oder der Vollstreckungsbehörde seine Zahlungsunfähigkeit darzulegen (BVerfG NJW 1977, 293).
  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.03.2018 - 21 StVK 172/17
    Sie muss vielmehr schlechterdings - unter jedem denkbaren Gesichtspunkt - unangemessen sein (BVerfGE 113, 154).
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.03.2018 - 21 StVK 172/17
    Sie stellt lediglich eine nachdrückliche Pflichtenmahnung dar und hat die Aufgabe, ein bestimmtes Ordnungsgefüge zweiten Ranges, unterhalb des Schutzbereichs der elementaren Rechtsgüter, in seinem Bestand zu bewahren (vgl. BVerfG NJW 1959, 619).
  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.03.2018 - 21 StVK 172/17
    Er ist übergreifende Leitregel allen staatlichen Handelns und bindet die gesamte Staatsgewalt (so schon BVerfG NJW 1968, 979).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.03.2018 - 21 StVK 172/17
    Dieses zählt ebenfalls zu den wesentlichen Grundsätzen der hiesigen Rechtsordnung (OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 180).
  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.03.2018 - 21 StVK 172/17
    b) Bei der Prüfung, ob eine ausländische Sanktion gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt, ist auch die Bewertung der vorgeworfenen Tat durch die deutsche Rechtsordnung in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfG NJW 1994, 2884).
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