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LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 38/01
Anmeldung des Handelsvertreter-Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenpächters …
Auszug aus LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04
Daher muss sie sich das Verhalten des Zeugen Y auch zurechnen lassen (vgl. BGH NJW 2002, 1041). - BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92
Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information
Auszug aus LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04
Selbst bei der Anlagevermittlung muss der Vermittler das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität und Sicherheit überprüfen, bevor er es seinem Kunden gegenüber entsprechend darstellt (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1993, 1114; BGH, NJW-RR 2998 ff.) und empfiehlt. - BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90
Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen …
Auszug aus LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04
Die Beklagte hätte selbst für strafbares Verhalten ihrer Hilfspersonen einzustehen (vgl. BGH, NJW 1991, 3208 ff.).
- OLG Stuttgart, 26.02.2003 - 9 U 158/02
Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung der Bausparkasse für von einem …
Auszug aus LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04
Insoweit muss sich die Beklagte aufgrund der oben geschilderten äußeren Umstände, das Handeln des Klägers zurechnen lassen (vgl. hierzu OLG Stuttgart, BKR 2003, 833 ff., m.w.N.). - OLG Koblenz, 07.11.2000 - 3 U 1948/99
Persönliche Haftung eines Anlagevermittlers
Auszug aus LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04
Er hätte zumindest auf den Mangel seiner Informationen hinweisen müssen (vg. OLG Koblenz Urteil vom 07.11.2000, Az. 3 U 1948/99). - BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85
Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem …
Auszug aus LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04
Davon ist auszugehen, wenn der Kunde deutlich macht, dass er die Kenntnisse und Verbindungen des Finanzdienstleisters für seine Anlageentscheidung in Anspruch nehmen will (vgl. BGH NJW 1987, 1815ff).