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   LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04   

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LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04 (https://dejure.org/2005,38825)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18.02.2005 - 7 O 278/04 (https://dejure.org/2005,38825)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 7 O 278/04 (https://dejure.org/2005,38825)
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  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 38/01

    Anmeldung des Handelsvertreter-Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenpächters

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04
    Daher muss sie sich das Verhalten des Zeugen Y auch zurechnen lassen (vgl. BGH NJW 2002, 1041).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04
    Selbst bei der Anlagevermittlung muss der Vermittler das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität und Sicherheit überprüfen, bevor er es seinem Kunden gegenüber entsprechend darstellt (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1993, 1114; BGH, NJW-RR 2998 ff.) und empfiehlt.
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04
    Die Beklagte hätte selbst für strafbares Verhalten ihrer Hilfspersonen einzustehen (vgl. BGH, NJW 1991, 3208 ff.).
  • OLG Stuttgart, 26.02.2003 - 9 U 158/02

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung der Bausparkasse für von einem

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04
    Insoweit muss sich die Beklagte aufgrund der oben geschilderten äußeren Umstände, das Handeln des Klägers zurechnen lassen (vgl. hierzu OLG Stuttgart, BKR 2003, 833 ff., m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 07.11.2000 - 3 U 1948/99

    Persönliche Haftung eines Anlagevermittlers

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04
    Er hätte zumindest auf den Mangel seiner Informationen hinweisen müssen (vg. OLG Koblenz Urteil vom 07.11.2000, Az. 3 U 1948/99).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04
    Davon ist auszugehen, wenn der Kunde deutlich macht, dass er die Kenntnisse und Verbindungen des Finanzdienstleisters für seine Anlageentscheidung in Anspruch nehmen will (vgl. BGH NJW 1987, 1815ff).
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