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   LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09   

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LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09 (https://dejure.org/2010,10323)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18.03.2010 - 17 O 446/09 (https://dejure.org/2010,10323)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18. März 2010 - 17 O 446/09 (https://dejure.org/2010,10323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • markenmagazin:recht (Kurzinformation)

    "Schleichbären” verletzen die Wort-/Bildmarke "Schleich”

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Schleichbären" müssen umbenannt werden - wenn der eigene Nachname nicht als Marke verwendet werden darf

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Teddybären dürfen nicht mehr "Schleichbären" heißen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schleich gegen Schleich: Spielzeug vor Gericht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Schleichbären

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teddybär-Unikate dürfen nicht mehr als "Schleichbären" verkauft werden - Gericht bestätigt Wahrscheinlichkeit der Verwechslungsgefahr mit Plastikspielzeughersteller

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09
    (2) Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen; hierzu gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck, ihre Nutzung sowie die Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (BGH, GRUR 2008, 714, 717, Rn. 32 - idw).

    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen (BGH, GRUR 2008, 714, 717, Rn. 32 - idw).

    Von einer Unähnlichkeit der Waren kann nur ausgegangen werden, wenn trotz (unterstellter) Identität der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstandes der Waren von vornherein ausgeschlossen ist (BGH, GRUR 2008, 714, 717, Rn. 32 - idw).

    (3) Da allerdings die Beklagte die Einrede mangelnder Benutzung nach § 26 Abs. 1 MarkenG erhoben hat, dürfen nur diejenigen Waren der Klagemarke in die Prüfung einbezogen werden, für die eine Benutzung durch die Klägerin vorliegt (vgl. BGH, GRUR 2008, 714, 716, Rn. 23 - idw).

  • OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 226/05

    Keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen W.I.S und WISAG - keine

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09
    Die Irreführung kann insbesondere auch durch den Rechtsformzusatz erfolgen (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2007, 163, 165 - WISAG).

    Nach dem neueren Verbraucherleitbild begegnet der Verkehr Unternehmensbezeichnungen aber aufmerksamer, wenn es ihm darum geht, die Rechtsform eines Unternehmens festzustellen (OLG Köln, GRUR-RR 2007, 163, 165 - WISAG).

    Ein falscher Eindruck kann aber drohen, wenn der Zusatz optisch abgetrennt vom Firmenstamm erscheint (offen gelassen von OLG Köln, GRUR-RR 2007, 163, 165 - WISAG).

  • BGH, 07.12.2006 - I ZR 166/03

    Umsatzzuwachs

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09
    aa) Die Frage der Irreführung bestimmt sich nach der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise auf Grund des Gesamteindrucks der Aussage (vgl. BGH, GRUR 2007, 605, 606, Rn. 15 - Umsatzzuwachs).

    Hierbei ist nach dem neueren Verbraucherleitbild auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers abzustellen (vgl. BGH, GRUR 2007, 605, 606, Rn. 18 - Umsatzzuwachs; Peifer, in: Fezer, UWG, 1. Aufl. 2010, § 5 Rn. 215 m.w.N.).

    Die Irreführung eines nur geringen Teils der angesprochenen Verkehrskreise genügt nicht (BGH, GRUR 2007, 605, 606, Rn. 18 - Umsatzzuwachs).

  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 110/89

    "Caren Pfleger"; Ausschließung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen mit

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09
    Eine eigenschöpferische Leistung bei der Schaffung oder Gestaltung einer Ware ist bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen (vgl. BGH, GRUR 1991, 475, 478 - Caren Pfleger).

    Der Hervorhebung ihrer schöpferischen Leistung hätte die Nennung ihres vollen Namens mehr entsprochen als die Verwendung der gewählten Kurzbezeichnung (vgl. BGH, GRUR 1991, 475, 478 - Caren Pfleger).

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09
    (2) Die Kennzeichnungskraft kann als eine kraft Benutzung gewonnene Stärke gesteigert sein (BGH, GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).

    (4) Dass dem Bestandteil "Xxx" der Klagemarke eine gesteigerte Kennzeichnungskraft zukommt, ist auch bei der Beurteilung zu berücksichtigen, ob dieser Bestandteil das angegriffene Zeichen prägt (BGH, GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).

  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 134/05

    Hansen-Bau

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09
    Die Häufigkeit eines Familiennamens beeinflusst die Kennzeichnungskraft und damit den Schutzumfang eines entsprechenden Zeichens (BGH, GRUR 2008, 801, Rn. 12 - Hansen Bau).

    Zwar darf niemand daran gehindert werden, sich unter seinem Familiennamen im geschäftlichen Verkehr zu betätigen, jedoch ist der Prioritätsjüngere im Regelfall gehalten, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen alles Erforderliche und Zumutbare zu tun, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen oder auf ein hinnehmbares Maß zu verhindern (vgl. BGH, GRUR 2008, 801, 802, Rn. 25 - Hansen Bau).

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskaft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 235, Rn. 15 - AIDA/AIDU).

    Die Ähnlichkeit von Wortzeichen ist dabei anhand des klanglichen und des schriftbildlichen Eindrucks sowie des Sinngehalts zu ermitteln, wobei für die Annahme einer Verwechslungsgefahr bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht genügen kann (BGH, GRUR 2010, 235 f., Rn. 18 - AIDA/AIDU).

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09
    a) Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände und mit Blick auf eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen, der Kennzeichnungskraft des älteren Kennzeichens und dem wirtschaftlichen Abstand der beiderseitigen Tätigkeitsgebiete vorzunehmen (BGH, GRUR 2007, 888, 889 - Euro Telekom).

    Für die Frage der Zeichenähnlichkeit kommt es auf den Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen an (BGH, GRUR 2007, 888, 889 - Euro Telekom).

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09
    (1) Für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit kommt es auf den jeweiligen durch die sich gegenüberstehenden Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck an, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (BGH, GRUR 2008, 1002, 1004, Rn. 23 - Schuhpark).

    Bei einer komplexen Marke können ein oder mehrere Bestandteile für den die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein (BGH, GRUR 2008, 1002, 1004, Rn. 33 - Schuhpark).

  • OLG Hamburg, 16.06.2004 - 5 U 162/03

    Tipp.ag

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09
    Bei der Beurteilung, ob auf eine Aktiengesellschaft hingewiesen wird oder auf die sonst übli chen Abkürzungsbedeutungen von "AG" kommt es auf die konkrete Verwendungssituation an (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 199, 200 - tipp.ag).
  • OLG Bremen, 15.09.2009 - 2 W 61/09

    Eintragungsfähigkeit einer abstrakten Vertretungsregelung bei Gründung einer

  • OLG München, 27.08.1998 - 29 W 2437/98

    Irreführung über die Gesellschaftsform einer Gesellschaft; GbR mit beschränkter

  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

  • BGH, 25.10.1956 - II ZB 18/56

    Täuschung durch ein in einer Firma enthaltenes Phantasiewort; Ähnlichkeit der

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 85/91

    Interessenabwägung bei Verwechslungsgefahr Gleichnamiger

  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

  • BPatG, 18.12.2008 - 24 W (pat) 10/06

    Hallo Robbie!

  • BGH, 20.09.1967 - Ib ZR 105/65

    Klage auf Unterlassen der Verwendung eines Firmennamens oder auf Änderung eines

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 7.04

    Rahmengebühr; Mittelgebühr; Durchschnittsfall; billiges Ermessen; unbillige

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

  • OLG Hamm, 10.02.2009 - 4 U 185/08

    Wiederholungsgefahr bei Drittunterwerfung

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02

    BOSS-Club

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 49/82

    Schutz einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung

  • OLG Köln, 13.05.2009 - 6 U 217/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus

  • OLG München, 11.09.2003 - 29 U 3650/03

    Markenrecht - zur Verwirkung kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- bzw.

  • OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07

    Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen

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