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   LG Stuttgart, 18.04.2016 - 14 O 420/15   

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https://dejure.org/2016,53245
LG Stuttgart, 18.04.2016 - 14 O 420/15 (https://dejure.org/2016,53245)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18.04.2016 - 14 O 420/15 (https://dejure.org/2016,53245)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 18. April 2016 - 14 O 420/15 (https://dejure.org/2016,53245)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15

    Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 14 O 420/15
    Die Beendigung des Schuldverhältnisses und die beiderseits vollständige Leistungserbringung stehen dem späteren Widerruf grundsätzlich nicht entgegen (OLG Stuttgart, U.v. 29.09.2015 -6 U 21/15).

    Diese Rechtsauffassung wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart und vom Landgericht Stuttgart bereits in mehreren Verfahren unter Beteiligung der Beklagten dargelegt, weshalb das Gericht nur auf das Urteil vom 29. September 2015 - 6 U 21/15 - verweist und sich die dortigen Ausführungen zueigen macht.

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 14 O 420/15
    Zur Frage des Vertrauensschutzes verkennt das Gericht nicht, dass sich die Beklagte auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV nur dann berufen kann, wenn gegenüber dem klagenden Verbraucher ein Formular verwendet wurde, das dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10, Rn. 37).
  • BGH, 17.01.2013 - III ZR 145/12

    Widerruf von Teilzahlungsgeschäften: Unwirksamkeit der Belehrung über den Beginn

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 14 O 420/15
    Damit wird der Verbraucher im Unklaren gelassen, welche etwaigen weiteren Umstände noch hinzutreten müssen (BGH, Urteil vom 17.01.2013 - III ZR 145/12).
  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 14 O 420/15
    Gleichwohl ist anerkannt, dass geringfügige, keine inhaltliche Bearbeitung darstellende Abweichungen der verwendeten Widerrufsbelehrung von der Musterbelehrung nach § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV nicht dazu führen, dass dem Verwender der Belehrung das Berufen auf § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV versagt bleibt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.07.2014 - 23 U 172/13; vgl. BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - II ZR 264/10; Urteil vom 18.03.2014-II ZR 109/13, Rn. 18).
  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 14 O 420/15
    Stimmt die verwendete Widerrufsbelehrung mit der Musterwiderrufsbelehrung aus Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV überein, kann sich der Verwender der Widerrufsbelehrung auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV berufen (BGH, Urteil vom 15.08.2012 - VIII ZR 378/11, Leitsatz, Rn. 16).
  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10

    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 14 O 420/15
    Gleichwohl ist anerkannt, dass geringfügige, keine inhaltliche Bearbeitung darstellende Abweichungen der verwendeten Widerrufsbelehrung von der Musterbelehrung nach § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV nicht dazu führen, dass dem Verwender der Belehrung das Berufen auf § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV versagt bleibt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.07.2014 - 23 U 172/13; vgl. BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - II ZR 264/10; Urteil vom 18.03.2014-II ZR 109/13, Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13

    Abweichung von Musterbelehrung § 14 I BGB-InfoV

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 14 O 420/15
    Gleichwohl ist anerkannt, dass geringfügige, keine inhaltliche Bearbeitung darstellende Abweichungen der verwendeten Widerrufsbelehrung von der Musterbelehrung nach § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV nicht dazu führen, dass dem Verwender der Belehrung das Berufen auf § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV versagt bleibt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.07.2014 - 23 U 172/13; vgl. BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - II ZR 264/10; Urteil vom 18.03.2014-II ZR 109/13, Rn. 18).
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 18.04.2016 - 14 O 420/15
    Zum Streitwert: Beim Klageantrag Nr. 1 legt das Gericht die gezahlten Zins-und Tilgungsleistungen zugrunde (geschätzt 610 EUR x 70 Mon. = 42.700; vgl. BGH B. v. 12.01.2016 -XI ZR 366/15).
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