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   LG Stuttgart, 19.01.2012 - 35 O 95/11 KfH   

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https://dejure.org/2012,10494
LG Stuttgart, 19.01.2012 - 35 O 95/11 KfH (https://dejure.org/2012,10494)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19.01.2012 - 35 O 95/11 KfH (https://dejure.org/2012,10494)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 35 O 95/11 KfH (https://dejure.org/2012,10494)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer mit Eintrittskarten für ein "Champions League Finale” wirbt, ohne nicht-personalisierte Eintrittskarten bereits zu besitzen oder zu deren Erwerb berechtigt zu sein, handelt wettbewerbswidrig / Ambush Marketing

  • openjur.de

    Ambush Marketing

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverstoß durch anlehnende Werbung mit noch nicht verfügbaren Eintrittskarten

  • kanzlei.biz

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Champions League Karten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Wettbewerbsverstoß durch anlehnende Werbung mit noch nicht verfügbaren Eintrittskarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslobung von UEFA-Cup Finalkarten von nichtlizensiertem Gewinnspielbetreiber ist wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewinnspiele mit Eintrittskarten für Großereignisse nicht erlaubt - unzulässiges Ambush Marketing

  • channelpartner.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Wettbewerbsrecht - Werbung mit Großereignissen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Großereignissen und das Wettbewerbsrecht

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Ambush Marketing: "Anlehnende" Werbung mit UEFA-Tickets verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 362
  • SpuRt 2012, 117
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91

    McLaren - Rufausbeutung

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.01.2012 - 35 O 95/11
    Maßgeblich und genügend ist vielmehr, dass die Verfügungsbeklagte mit ihrer Handlungsweise in Konkurrenz um einen wirtschaftlich ausnutzbaren Ruf der Verfügungsklägerin tritt (BGHZ 126, Seite 208 mwN).

    Vielmehr kann eine Ausbeutung fremden Rufs auch dann anzunehmen sein, wenn letzterer aus anderen Gründen als denen einer direkten Übertragung von Qualitätsvorstellungen eine wichtige Voraussetzung des Absatzes einer bestimmten Ware ist (BGH NJW-RR 1994, Seite 1323).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.01.2012 - 35 O 95/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH GRUR 2011, 521 Rn. 3 - TÜV I).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.01.2012 - 35 O 95/11
    Dass der vorgetragene Lebenssachverhalt zugleich die Voraussetzungen mehrerer Verbotsnormen erfüllt, ist für die Frage, ob nur ein Streitgegenstand vorliegt oder mehrere Streitgegenstände gegeben sind, nicht maßgeblich, da die rechtliche Würdigung der beanstandeten konkreten Verletzungshandlung Sache des Gerichts ist (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10 -).
  • LG Frankfurt/Main, 05.07.2013 - 10 O 42/13

    Wettbewerbsverstoß und Markenrechtsverletzung: Nennung des geschützten Namens von

    Die Beklagte hat zudem nur das Ticket als solches als Gewinn in Aussicht gestellt, nicht aber - was wiederum für eine Sponsorenstellung gesprochen hätte - eine besondere VIP-Behandlung bzw. eine besondere Wertigkeit des Tickets (vgl. dazu LG Stuttgart, Urteil vom 19.01.2012, 35 O 95/11 KfH, beckRS 2012, 12338).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2013 - 6 U 177/13

    Verwendung einer fremden Marke im Rahmen einer Gewinnspielwerbung

    Die bloße Bezugnahme auf die Veranstaltung ist nicht unlauter, auch wenn sich der Bezug Nehmende den guten Ruf der Veranstaltung zunutze macht (vgl. BGH GRUR 2009, GRUR-RR 2011, 344 Rn. 58 - WM-Marken; a.A. LG Stuttgart, GRUR-RR 2012, 362).
  • LG Stuttgart, 04.05.2012 - 31 O 26/12

    Wettbewerbsrecht: Auslobung von Eintrittskarten für eine internationale

    Die Verfügungsklägerin verweist u.a. auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.01.2012 (35 O 95/11 KfH), mit dem einem anderen Unternehmen die nicht autorisierte kommerzielle Verwendung von Eintrittskarten für die von der Verfügungsklägerin ebenfalls veranstaltete Champions League untersagt wurde (Anl. AS 14); dieses Urteil sei eins zu eins auf den vorliegenden Fall zu übertragen.

    Dass sich dies nach dem Vorbringen der Verfügungsklägerin unter verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten als unlauter darstellt, also der vorgetragene Lebenssachverhalt die Voraussetzungen mehrerer Verbotsnormen erfüllt, bedeutet nicht, dass mehrere Streitgegenstände vorliegen - es ist Sache des Gerichts, die konkret beanstandete Verletzungshandlung rechtlich zu würdigen (vgl. BGH a.a.O. Rn. 14 f; wie hier auch LG Stuttgart, Urteil vom 19.01.2012, 35 O 95/11 KfH, Anl. AS 14, S. 8 f).

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