Rechtsprechung
LG Stuttgart, 19.06.2009 - 4 S 63/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Haftung bei Kfz-Unfall: Zuzubilligende Reaktionszeiten bei Fahrspurwechsel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuzubilligende Reaktionszeiten bei einem Fahrspurwechsel i.R.d. Haftung bei einem Kfz-Unfall
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 7 Abs. 5
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall infolge Fahrspurwechsels
Verfahrensgang
- AG Böblingen - 3 C 2175/08
- LG Stuttgart, 19.06.2009 - 4 S 63/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 02.12.1998 - 13 U 152/98
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Geschwindigkeitsüberschreitung des …
Auszug aus LG Stuttgart, 19.06.2009 - 4 S 63/09
Dabei rechnen BGH NZV 94, 149 und Köln VRS 96, 344 jeweils mit einer Reaktionszeit von 0, 8 Sekunden, und zwar bei gebotener Bremsbereitschaft . - BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92
Inhalt des Gefahrzeichens 136; Verwertung einer ohne Vereidigung des Dolmetschers …
Auszug aus LG Stuttgart, 19.06.2009 - 4 S 63/09
Dabei rechnen BGH NZV 94, 149 und Köln VRS 96, 344 jeweils mit einer Reaktionszeit von 0, 8 Sekunden, und zwar bei gebotener Bremsbereitschaft . - OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03
Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des zur Vorbereitung eines Überholens …
Auszug aus LG Stuttgart, 19.06.2009 - 4 S 63/09
- Nach der Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 23.12.2003, 3 U 212/03, 3 U 212/03 - 19, kann - je nach den sonstigen Umständen des Einzelfalls - selbst eine um 0, 6 bis 0, 8 Sekunden verspätete Reaktion als derart geringes Verschulden angesehen werden, dass dieses nicht zu einer Mithaftung führt.