Rechtsprechung
LG Stuttgart, 19.12.2012 - 13 S 131/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Kosten der prädiktiven Gendiagnostik eines gesunden Versicherten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 192 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit von Kosten der prädiktiven Gendiagnostik eines gesunden Versicherten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Keine medizinische Notwendigkeit einer prädiktiven Gendiagnostik bei einem gesunden Versicherten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anspruch eines gesunden Versicherten auf Erstattung der Kosten einer prädiktiven Gendiagnostik
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Risiko für Krebs und Co - PKV muss nicht für Gentest zahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nicht alle medizinischen Maßnahmen gehören zum Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Muss Versicherer die Gendiagnostik zahlen?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Privatpatienten haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung einer prädiktiven Gendiagnostik - Gentest dient weder Heilbehandlung noch stellt er eine Vorsorgeuntersuchung dar
Verfahrensgang
- AG Ludwigsburg, 15.06.2012 - 10 C 1066/12
- LG Stuttgart, 19.12.2012 - 13 S 131/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1543
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
Auszug aus LG Stuttgart, 19.12.2012 - 13 S 131/12
§ 307 Abs. 3 Satz 2 BGB erlaubt eine Überprüfung der Klausel allein an dem Maßstab der unangemessenen Benachteiligung, wobei sich eine solche aus der Unklarheit oder Unverständlichkeit der Klausel ergeben kann (vgl. BGH NJW 2001, 2014; 2012, 3023). - BGH, 11.02.2009 - IV ZR 28/08
Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten der Behandlung …
Auszug aus LG Stuttgart, 19.12.2012 - 13 S 131/12
Den von der Klägerin aufgestellten Grundsatz, dass eine private Krankenversicherung generell die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfasse und der Versicherte im "Normaltarif" immer auch einen weitergehenden Leistungsumfang erwarten könne, gibt es nicht (vgl. BGH VersR 2009, 533). - BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10
Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen
Auszug aus LG Stuttgart, 19.12.2012 - 13 S 131/12
§ 307 Abs. 3 Satz 2 BGB erlaubt eine Überprüfung der Klausel allein an dem Maßstab der unangemessenen Benachteiligung, wobei sich eine solche aus der Unklarheit oder Unverständlichkeit der Klausel ergeben kann (vgl. BGH NJW 2001, 2014; 2012, 3023).