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   LG Stuttgart, 22.03.2005 - 20 O 541/04   

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https://dejure.org/2005,15434
LG Stuttgart, 22.03.2005 - 20 O 541/04 (https://dejure.org/2005,15434)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22.03.2005 - 20 O 541/04 (https://dejure.org/2005,15434)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22. März 2005 - 20 O 541/04 (https://dejure.org/2005,15434)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Lebensversicherungsvertrag im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge: Stornogebühren bei Entgeltumwandlung

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung: Allianz Pensionskasse AG, Stornogebühren bei Entgeltumwandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stornogebühren bei Entgeltumwandlung i.R.e. Lebensversicherungsvertrages in Bezug auf betriebliche Altersvorsorge; Unterlassung der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Versicherungsverträgen auf fremde Rechnung bei Unternehmen oder Verbrauchern; ...

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung: Allianz Pensionskasse AG, Stornogebühren bei Entgeltumwandlung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2005 - 20 O 541/04
    So hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 23.06.1999 (NJW 99, 3558 - Versorgungsanstalt Bund/Länder -) ausgesprochen, dass grundsätzlich solche Dritte in den Schutz des § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) einbezogen sind, die Rechte aus einem Vertrag herleiten können oder durch diesen unmittelbar berechtigt sind.
  • BGH, 08.07.1998 - VIII ZR 1/98

    Formularmäßige Abwälzung der Nachnahmekosten im Versandhandel; Formularmäßige

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2005 - 20 O 541/04
    Im Bereich der abstrakten AGB-Kontrolle gilt der aus § 305 c Abs. 2 BGB (früher § 5 AGBG) abgeleitete Grundsatz der sog. kundenfeindlichsten Auslegung einer Klausel (vgl. BGHZ 150, 269; 139, 190; 95, 350 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2005 - 20 O 541/04
    In § 23 Abs. 1 AVB wird dem Verbraucher mitgeteilt, dass sog. "Abschlusskosten" zwar anfallen, aber bereits bei der Tarifkalkulation berücksichtigt sind (entgegen der Rüge des BGH in dem Urteil vom 09.05.2001 - IV ZR 121/00 - (dort unter II. 2. c) erwähnt die Beklagte die besonders ins Gewicht fallende Vermittlungsprovision als solche immer noch nicht und lässt den Verbraucher damit völlig im Unklaren, um was für Kosten es sich bei den sog. Abschlusskosten überhaupt handeln könnte).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 214/83

    Unzulässigkeit einer AGB-Bestimmung, durch die das Recht des Bürgen, sich auf

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2005 - 20 O 541/04
    Im Bereich der abstrakten AGB-Kontrolle gilt der aus § 305 c Abs. 2 BGB (früher § 5 AGBG) abgeleitete Grundsatz der sog. kundenfeindlichsten Auslegung einer Klausel (vgl. BGHZ 150, 269; 139, 190; 95, 350 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 245/01

    Zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für Scheckinkasso- und

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2005 - 20 O 541/04
    Im Bereich der abstrakten AGB-Kontrolle gilt der aus § 305 c Abs. 2 BGB (früher § 5 AGBG) abgeleitete Grundsatz der sog. kundenfeindlichsten Auslegung einer Klausel (vgl. BGHZ 150, 269; 139, 190; 95, 350 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00

    Formularmäßige Einschränkung einer Reiseversicherung

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2005 - 20 O 541/04
    In der weiterführenden Entscheidung vom 28.03.2001 (NJW 2001, 1934 - Reiseinsolvenzversicherung -) hat der Bundesgerichtshof unter ausdrücklichem Hinweis auf seine frühere Entscheidung ausgesprochen, dass bei der Versicherung auf fremde Rechnung zwar Versicherungsnehmer ein Unternehmer ist, dieser Umstand aber der Klage eines Verbraucherschutzvereins nicht im Sinn von § 13 Abs. 3 AGBG (jetzt § 3 Abs. 2 UKlaG) entgegen steht.
  • OLG Hamburg, 15.07.2013 - 9 U 157/12

    Ratenschutzversicherung: Wirksamkeit einer Kündigungsklausel und einer

    Der Umstand, dass der Vertrag neben dem Vertragspartner des Verwenders - einem Unternehmer - auch dem Versicherten eine Rechtsposition einräumt, rechtfertigt es, diese Fälle vom Anwendungsbereich des § 3 Absatz 2 UKlaG auszunehmen (Micklitz in: MüKo, ZPO, 3. Auflage 2008, § 3 UKlaG Rn.18; Ulmer/Brandner/Hensen/Witt, 11. Auflage 2011, § 3 UKlaG Rn. 12; BGH, Urteil vom 28.03.2001 - IV ZR 19/00 zu § 13 Absatz 3 AGBG; LG Stuttgart, Urteil vom 22.03.2005 - 20 O 541/04).
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