Rechtsprechung
LG Stuttgart, 22.03.2012 - 25 O 328/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende Angabe zur Ablehnung der Fortsetzung des Mietverhältnisses auf Grund einer Verlängerungsklausel als Regelungslücke eines Gewerberaummietvertrages; Zeitpunkt des Vertragsschlusses als maßgeblich für die Vertragsauslegung eines Gewerberaummietvertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 578
Fehlende Angabe zur Ablehnung der Fortsetzung des Mietverhältnisses auf Grund einer Verlängerungsklausel als Regelungslücke eines Gewerberaummietvertrages; Zeitpunkt des Vertragsschlusses als maßgeblich für die Vertragsauslegung eines Gewerberaummietvertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fehlende Klausel zur Kündigungsfrist: Ergänzende Vertragsauslegung?
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gewerberaummietvertrag kann mangels Regelung ergänzend um Geltung eines Fortsetzungsablehnungsrechts ausgelegt werden
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 16.10.1974 - VIII ZR 74/73
Abschluss eines Pachtvertrages über eine Hotel-Pension - Kündigung eines …
Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2012 - 25 O 328/11
Bei letzterer handelt es sich nicht um eine Kündigung im technischen Sinne: Enthält ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Mietvertrag die Abrede, dass sich das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit verlängert, wenn nicht ein Teil binnen einer bestimmten Frist vor Vertragsablauf erklärt, den Vertrag nicht verlängern zu wollen, so ist eine etwa ausgesprochene "Kündigung" lediglich als Willenserklärung dahingehend zu verstehen, dass die Verlängerung des Vertrages abgelehnt wird; wie in einer Verlängerungsklausel der genannten Art (Verlängerung auf bestimmte Zeit) die Vereinbarung liegt, dass durch Schweigen ein neuer Vertrag zustande kommen kann, der dem bisherigen Vertrag inhaltsgleich ist, so liegt im Ausspruch der "Kündigung" die Ablehnung des - im alten Vertrag enthaltenen, befristeten - Angebots, den als möglich vorgesehenen neuen Vertrag abzuschließen (BGH, Urt. v. 16.10.1974, VIII ZR 74/73, Tz. 11 - [...]).Streitgegenständlich war in dem Rechtsstreit allein, ob der Beklagte die Fortsetzungsablehnung innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist erklärt hatte und ob auf diese Frist § 193 BGB Anwendung findet (BGH, Urt. v. 16.10.1974, VIII ZR 74/73).
Zum einen beinhaltet der Widerspruch zur Vertragsfortsetzung keine Kündigung, sondern eine Willenserklärung des Inhalts, dass das in der Verlängerungsklausel enthaltene befristete Angebot, für einen bestimmten weiteren Zeitraum einen inhaltsgleichen neuen Mietvertrag abzuschließen, abgelehnt werde (BGH, Urt. v. 16.10.1974, VIII ZR 74/73, Tz. 11;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.02.1993, 10 U 71/92, Tz. 5 - [...]).
- OLG Düsseldorf, 04.02.1993 - 10 U 71/92
Gewerberaummietrecht; Ausschluß der ordentlichen Kündigung
Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2012 - 25 O 328/11
Zum einen beinhaltet der Widerspruch zur Vertragsfortsetzung keine Kündigung, sondern eine Willenserklärung des Inhalts, dass das in der Verlängerungsklausel enthaltene befristete Angebot, für einen bestimmten weiteren Zeitraum einen inhaltsgleichen neuen Mietvertrag abzuschließen, abgelehnt werde (…BGH, Urt. v. 16.10.1974, VIII ZR 74/73, Tz. 11; OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.02.1993, 10 U 71/92, Tz. 5 - [...]).Sowohl während der Ursprungsvertragszeit als auch den jeweiligen festgelegten Verlängerungszeiten kann das Mietverhältnis nicht ordentlich gekündigt werden; es kann nur zum jeweiligen Ablauftermin enden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.02.1993, 10 U 71/92, Tz. 5 m.w.N. - [...]).
- BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des …
Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2012 - 25 O 328/11
Die ergänzende Vertragsauslegung hat sich nicht nur an dem hypothetischen Parteiwillen, sondern auch an dem objektiven Maßstab von Treu und Glauben zu orientieren und muss zu einer die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigenden Regelung führen (BGH, Urt. v. 01.02.1984, VIII ZR 54/83, Tz. 25 - [...]).
- BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93
Verzinsung einer Mietkaution
Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2012 - 25 O 328/11
Bei der ergänzenden Vertragsauslegung ist unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu untersuchen, wie die Beteiligten bei redlichem Verhalten den offengebliebenen Punkt geregelt haben würden, wenn sie ihn bedacht hätten (BGH, Urt. v. 21.09.1994, XII ZR 77/93, Tz. 10 - [...]). - BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96
Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht …
Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2012 - 25 O 328/11
Dessen Anwendung hat gegenüber der ergänzenden Vertragsauslegung Vorrang, weil es sonst seiner Funktion beraubt würde (BGH, Urt. v. 13.11.1997, IX ZR 289/96, Tz. 11 - [...]). - BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01
Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den …
Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2012 - 25 O 328/11
Eine Regelungslücke liegt dann vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder wenn sie ihn bewusst offengelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und wenn sich diese Annahme nachträglich als unzutreffend herausstellt (BGH, Urt. v. 17.04.2002, VIII ZR 297/01, Tz. 20 - [...]). - BGH, 25.11.2004 - I ZR 49/02
Kehraus
Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2012 - 25 O 328/11
Maßgeblich für die Vertragsauslegung ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH NJW-RR 2005, 687, 689). - BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 234/04
Auslegung eines Pkw-Kaufvertrages bezüglich der Kosten einer …
Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2012 - 25 O 328/11
Dabei ist zunächst an den Vertrag selbst anzuknüpfen; die darin enthaltenen Regelungen und Wertungen, sein Sinn und Zweck sind Ausgangspunkt der Vertragsergänzung (BGH NJW-RR 2005, 1421, 1422). - BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 397/03
Rechtsfolgen der Nichtigkeit der Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils wegen …
Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2012 - 25 O 328/11
Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für den hypothetischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung aus (BGH NJW-RR 2005, 1619, 1621). - BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06
Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des …
Auszug aus LG Stuttgart, 22.03.2012 - 25 O 328/11
Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BGH, Urt. v. 17.01.2007, VIII ZR 171/06, Tz. 28 - [...]). - BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07
Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von …