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   LG Stuttgart, 24.02.2017 - 24 O 360/16   

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LG Stuttgart, 24.02.2017 - 24 O 360/16 (https://dejure.org/2017,15075)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24.02.2017 - 24 O 360/16 (https://dejure.org/2017,15075)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Februar 2017 - 24 O 360/16 (https://dejure.org/2017,15075)
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  • aw3p.de

    Anschlussinhaber (Eltern) und als Täter benannten minderjährigen Sohn gesamtschuldnerisch verurteilt

 
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  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.02.2017 - 24 O 360/16
    Für die Bestimmung der angemessenen Lizenzgebühr ist objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14 -, Rn. 65).

    Gibt es - wie hier - keine branchenüblichen Vergütungssätze und Tarife, so ist der im Rahmen der Lizenzanalogie ersatzfähige Schaden unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls gemäß § 287 ZPO zu schätzen (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14 -, Rn. 57).

    Der BGH stellt an Art und Umfang der vom Geschädigten beizubringenden Schätzgrundlagen ausdrücklich nur geringe Anforderungen; dem Tatrichter kommt zudem in den Grenzen eines freien Ermessens ein großer Spielraum zu (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14 , Rn. 57).

    Bei der Abwägung im Einzelfall zu berücksichtigende Faktoren sind u.a. die Popularität der eingesetzten Tauschsoftware, das Gefährdungspotenzial von zur Tatzeit gleichzeitig online befindlichen potenziellen Nutzern und die Attraktivität des rechtswidrig verbreiteten Werks (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14 , Rn. 61).

    Den Ansatz von mindestens 400 möglichen Abrufen im Internet durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer hat der BGH bei Musikaufnahmen bereits mehrfach auch ohne konkreten Beleg akzeptiert (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14 , Rn. 59; BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 7/14 , Rn. 46; BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14 , Rn. 53).

    Nr. 2300 vorgegebenen Rahmen, zweitens mit dem unvollkommenen damaligen § 97a Abs. 2 UrhG (siehe oben), der eine wirksame Deckelung in Fällen wie dem Vorliegenden gerade nicht vorsah, und drittens mit der Entscheidung BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14 , Rn. 74 konfrontiert, in der eine Geschäftsgebühr von 1, 3 unbeanstandet blieb.

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.02.2017 - 24 O 360/16
    Den Ansatz von mindestens 400 möglichen Abrufen im Internet durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer hat der BGH bei Musikaufnahmen bereits mehrfach auch ohne konkreten Beleg akzeptiert (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14 , Rn. 59; BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 7/14 , Rn. 46; BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14 , Rn. 53).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass erfahrungsgemäß die auf dem Computer eines Tauschbörsenteilnehmers befindlichen Dateien nicht nur zu dem vom Rechteinhaber zu Beweiszwecken festgestellten genauen Zeitpunkt zum Download für andere Teilnehmer zur Verfügung stehen (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 7/14 , Rn. 46).

    Hingegen ist bei fehlender Belehrung und daraus fehlendem Bewusstsein des Kindes, "was illegale Downloads sind oder dass es diese überhaupt gibt' jedenfalls die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 7/14 , Rn. 33).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.02.2017 - 24 O 360/16
    Dies ergibt sich aus § 102 Satz 2 UrhG i.V.m. § 852 BGB (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 48/15 , Rn. 95).

    Es gilt insoweit nach § 97 Abs. 2 UrhG i.V.m. §§ 195, 199 Abs. 1 BGB die dreijährige Verjährungsfrist, die am Ende des Jahres der Anspruchsentstehung und der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners beginnt (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 48/15 , Rn. 75).

    Der BGH hat in einem entschiedenen Fall darauf abgestellt, der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten entstehe "frühestens mit Versand der streitgegenständlichen Abmahnung im Jahre 2008" (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 48/15 , Rn. 76).

  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 4 U 75/15

    Verantwortlichkeit eines Minderjährigen für das Herunterladen einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.02.2017 - 24 O 360/16
    Bei einem Minderjährigen kommt es darauf an, ob er aufgrund seines Alters und seiner Entwicklungsstufe den Eintritt eines Schadens hätte voraussehen können und müssen und es ihm bei Erkenntnis der Gefährlichkeit seines Handelns in der konkreten Situation möglich und zumutbar gewesen wäre, sich dieser Erkenntnis gemäß zu verhalten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28. Januar 2016 - Az. 1- 4 U 75/15 , Rn. 42).

    Schon Kinder, die kurz vor der Vollendung des dreizehnten Lebensjahres stehen, wissen in der Regel, dass insbesondere im Internet "Raubkopien" von Softwareprodukten, insbesondere von Spielesoftware, kursieren und dass sie aus dem Internet keine "Raubkopien" herunterladen dürfen und - erst recht - keine "Raubkopien" weiterverbreiten dürfen (OLG Hamm, Urteil vom 28. Januar 2016 - Az. 1- 4 U 75/15 -, Rn. 43).

    Seine Einlassung, auf der Internetseite, auf der er das streitgegenständliche Spiel heruntergeladen habe, sei "überall" angegeben gewesen, es sei kostenlos, ist angesichts der Wirkungsweise von "Peer-to-Peer"-Netzwerken wie dem hier für die Urheberrechtsverletzung eingesetzten BitTorrent-Netzwerk kaum nachvollziehbar, denn bei ihrer "dezentralen" Verbreitung von Dateien, die nur funktioniert, wenn eigene Rechnerkapazität zur Verfügung gestellt und heruntergeladene Programmteile weiteren Nutzern zur Verfügung gestellt werden, machen etwaige Hinweise wie "free download" oder "kostenlos" grundsätzlich keinen Sinn (OLG Hamm, Urteil vom 28. Januar 2016 - Az. 1- 4 U 75/15 , Rn. 45).

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.02.2017 - 24 O 360/16
    Der von der Klägerin bemühte Anscheinsbeweis der Aufsichtspflichtverletzung abgeleitet aus der Tatbegehung übers Internet (Bl. 59 d.A.) erscheint fraglich, denn es gibt keinen Erfahrungssatz, dass bei Internetnutzung begangene Urheberrechtsverletzungen eines Minderjährigen stets auf mangelnder Beaufsichtigung beruhen, insbesondere nachdem der BGH entschieden hat, dass die Eltern ohne Anlass keine permanente "Überwachung" schulden (BGH, Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12 , Rn. 24).

    Ausreichend wäre das Verbot der "rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen" nach "entsprechender Belehrung" gewesen (BGH, Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12 , Rn. 29).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.02.2017 - 24 O 360/16
    Den Ansatz von mindestens 400 möglichen Abrufen im Internet durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer hat der BGH bei Musikaufnahmen bereits mehrfach auch ohne konkreten Beleg akzeptiert (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14 , Rn. 59; BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 7/14 , Rn. 46; BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14 , Rn. 53).

    Als Grundlage der Schadensschätzung können verkehrsübliche Entgeltsätze für legale Downloadangebote im Internet herangezogen werden (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14 , Rn. 52).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.02.2017 - 24 O 360/16
    Zu berücksichtigen war neben dem Schadensersatzanspruch (vgl. oben zur Schadenshöhe bei Ansatz der Kosten einer fiktiven Lizenz) auch der geltend gemachte Unterlassungsanspruch, der hier mit mindestens der Höhe des Schadens zu bewerten ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 272/14 , Rn. 44).

    Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum Herunterladen über eine Internettauschbörse stellt regelmäßig keine nur unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne von § 97a Abs. 2 UrhG a.F. dar (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 272/14 Rn. 55).

  • BGH, 13.12.2012 - III ZR 226/12

    Amtshaftungsanspruch: Beweislast für Aufsichtspflichtverletzung der Erzieher in

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.02.2017 - 24 O 360/16
    Soweit in BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - III ZR 226/12 , Rn. 26 von einer Beweiserleichterung "bis hin zum Anscheinsbeweis" bei Aufsichtspflichtverletzungen die Rede ist, bezieht sich dies auf eine Aufsichtspflichtverletzung im Rahmen einer hier nicht vorliegenden Amtspflicht.
  • OLG Stuttgart, 26.06.2013 - 4 U 156/12

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen von Lichtbildern im

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.02.2017 - 24 O 360/16
    Nur in Einzelfällen führt es zur Bejahung grob fahrlässiger Unkenntnis, wenn eine naheliegende Nachfrage unterbleibt (vgl. Palandt, a.a.O. § 199 Rn. 39 auch zu gesteigerten Erwartungen an Unternehmen als Gläubiger), was aber voraussetzt, dass für den Gläubiger konkrete Anhaltspunkte für das Bestehen eines Anspruchs ersichtlich sind und sich ihm der Verdacht einer möglichen Schädigung aufdrängen muss (BGH, Urteil vom 10. November 2009 - VI ZR 247108, Rn. 16), und dass er sich die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe beschaffen könnte, aber die auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit nicht ausnutzt (OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Juni 2013 - Az. 4 U 156/12 , Rn. 65).
  • LG Stuttgart, 25.02.2014 - 17 S 4/13

    Amazon-Händler haftet auf Unterlassung bei Anhängen an Artikelbeschreibungen mit

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.02.2017 - 24 O 360/16
    Zur gebotenen Sorgfalt gehört, sich hinsichtlich des Bestehens einer etwaigen Nutzungsberechtigung zu vergewissern (zu den hohen Anforderungen der Rechtsprechung und zu den Prüfungs- und Erkundigungspflichten vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 25. Februar 2014 - Az. 17 S 4/13 , Rn. 47; LG Köln, Urteil vom 17. November 2016 - Az. 14 0 88/14 , Rn. 87).
  • LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14

    Anspruch eines Unterwasserfotografen auf Zahlung von Lizenzschadensersatz

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