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   LG Stuttgart, 25.01.2007 - 12 O 488/06   

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https://dejure.org/2007,23498
LG Stuttgart, 25.01.2007 - 12 O 488/06 (https://dejure.org/2007,23498)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25.01.2007 - 12 O 488/06 (https://dejure.org/2007,23498)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 12 O 488/06 (https://dejure.org/2007,23498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Reisevertrag: Vorliegen von Reiseleistungen bei Beschaffung von Flugtickets und Visa durch den Reiseveranstalter

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei Kauf von Flugtickets und Auftrag zur Visabeschaffung

  • reise-recht-wiki.de

    Vorliegen von Reiseleistungen bei Beschaffung von Flugtickets und Visa durch Reiseveranstalter

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Visa-Beschaffung als eigenständige Reiseleistung?

  • archive.is (Leitsatz)

    Visa-Beschaffung keine Hauptreiseleistung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.01.2007 - 12 O 488/06
    Die Visa-Beschaffung ist vergleichbar mit den von der Rechtsprechung bereits entschiedenen Fällen der Reiserücktrittskostenversicherung (BGHZ 119, 152, 159) oder dem Angebot zur Benutzung eines Schwimmbades bzw. einer Sauna (BGH NJW 2000, 1639, 1640) jeweils neben der Unterkunftsleistung.

    Die Rechtsprechung befürwortet die analoge Anwendung dieser Vorschriften bei Vorliegen auch nur einer einzelnen Reiseleistung (BGHZ 119, 152, 163; 130, 128, 131; BGH NJW 1985, 906, 907) und begründet dies mit derselben Interessenlage wie beim Erwerb einer Gesamtheit von Reiseleistungen.

    Voraussetzung für eine solche Annahme ist aber, dass der Vertragspartner (zumeist ein Reisebüro) aus Sicht des Reisenden die Leistung als eigenverantwortlicher Veranstalter, d.h. mit Verantwortung für den Erfolg, anbietet und nicht nur fremde Leistungen vermittelt (BGHZ 119, 152, 163; BGH NJW 1985, 906, 907; Palandt-Sprau, 66. Aufl., Einf v § 651a BGB Rdnr. 5).

  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 163/84

    Zur Rechtsnatur eines auf die Bereitstellung einer Ferienimmobilie gerichteten

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.01.2007 - 12 O 488/06
    Die Rechtsprechung befürwortet die analoge Anwendung dieser Vorschriften bei Vorliegen auch nur einer einzelnen Reiseleistung (BGHZ 119, 152, 163; 130, 128, 131; BGH NJW 1985, 906, 907) und begründet dies mit derselben Interessenlage wie beim Erwerb einer Gesamtheit von Reiseleistungen.

    Voraussetzung für eine solche Annahme ist aber, dass der Vertragspartner (zumeist ein Reisebüro) aus Sicht des Reisenden die Leistung als eigenverantwortlicher Veranstalter, d.h. mit Verantwortung für den Erfolg, anbietet und nicht nur fremde Leistungen vermittelt (BGHZ 119, 152, 163; BGH NJW 1985, 906, 907; Palandt-Sprau, 66. Aufl., Einf v § 651a BGB Rdnr. 5).

    Nach der Kodifizierung des Reiserechts in § 651a ff BGB kann auch der in der früheren Rechtsprechung ausgeführte Kommerzialisierungsgedanke (BGHZ 63, 98, 101; 77, 116, 120; 86, 212, 215; BGH NJW 1985, 906 f.) nicht zur Begründung eines immateriellen Schadens heran gezogen werden.

  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 201/94

    Anwendung des Reisevertragsrechts auf Charter einer Hochseeyacht

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.01.2007 - 12 O 488/06
    Die Rechtsprechung befürwortet die analoge Anwendung dieser Vorschriften bei Vorliegen auch nur einer einzelnen Reiseleistung (BGHZ 119, 152, 163; 130, 128, 131; BGH NJW 1985, 906, 907) und begründet dies mit derselben Interessenlage wie beim Erwerb einer Gesamtheit von Reiseleistungen.

    Es ist zudem entscheidend, ob nach dem Gesamteindruck und Auftreten eine bestimmte Gestaltung der Reise versprochen wird oder ob sich die Leistung in der bloßen Bereitstellung erschöpft (BGHZ 130, 128, 132).

  • BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73

    Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.01.2007 - 12 O 488/06
    Nach der Kodifizierung des Reiserechts in § 651a ff BGB kann auch der in der früheren Rechtsprechung ausgeführte Kommerzialisierungsgedanke (BGHZ 63, 98, 101; 77, 116, 120; 86, 212, 215; BGH NJW 1985, 906 f.) nicht zur Begründung eines immateriellen Schadens heran gezogen werden.
  • EuGH, 30.04.2002 - C-400/00

    DER BEGRIFF "PAUSCHALREISE" SCHLIESST REISEN EIN, DIE AUF VERLANGEN UND NACH DEN

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.01.2007 - 12 O 488/06
    Der Begriff der Reiseleistung gemäß § 651 a BGB ist nach Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13.06.1990 über Pauschalreisen unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 30.04.2002 (C-400/00) europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass es sich um eine touristische Dienstleistung handeln muss.
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 158/79

    "Vertane Urlaubszeit"

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.01.2007 - 12 O 488/06
    Nach der Kodifizierung des Reiserechts in § 651a ff BGB kann auch der in der früheren Rechtsprechung ausgeführte Kommerzialisierungsgedanke (BGHZ 63, 98, 101; 77, 116, 120; 86, 212, 215; BGH NJW 1985, 906 f.) nicht zur Begründung eines immateriellen Schadens heran gezogen werden.
  • BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.01.2007 - 12 O 488/06
    Nach der Kodifizierung des Reiserechts in § 651a ff BGB kann auch der in der früheren Rechtsprechung ausgeführte Kommerzialisierungsgedanke (BGHZ 63, 98, 101; 77, 116, 120; 86, 212, 215; BGH NJW 1985, 906 f.) nicht zur Begründung eines immateriellen Schadens heran gezogen werden.
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 171/97

    Sicherungsschein - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.01.2007 - 12 O 488/06
    Die Visa-Beschaffung ist vergleichbar mit den von der Rechtsprechung bereits entschiedenen Fällen der Reiserücktrittskostenversicherung (BGHZ 119, 152, 159) oder dem Angebot zur Benutzung eines Schwimmbades bzw. einer Sauna (BGH NJW 2000, 1639, 1640) jeweils neben der Unterkunftsleistung.
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