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   LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01   

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https://dejure.org/2005,18170
LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01 (https://dejure.org/2005,18170)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26.01.2005 - 14 O 542/01 (https://dejure.org/2005,18170)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 14 O 542/01 (https://dejure.org/2005,18170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche aus einem Verkehrsunfall; Bemessung des aus einem Verlust der Erwerbsfähigkeit entstandenen bzw. entstehenden Schadens; Erreichen der Tarifgruppe M 5 (Tarifvertrag des Verbands der Metallindustrie Baden-Württemberg) ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Vermehrte Bedürfnisse, Steuerschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95

    Umfang der Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Geschädigte einen ausstattungsbedingten oder räumlichen Mehrbedarf hat (BGH VersR 1982, 238; OLG Stuttgart VersR 1998, 366).

    Soweit in Rechtsprechung (BGH NJW 1981, 818; OLG Stuttgart VersR 1998, 366) und Literatur (Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 8. Aufl., S. 285; Becker/Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflichtschäden, 22.Aufl. D 303) vertreten wird, in der Praxis sei eine Abzinsung in Höhe von 5 % - 5, 5 % üblich, kann dem vorliegend nicht gefolgt werden.

  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79

    Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Geschädigte einen ausstattungsbedingten oder räumlichen Mehrbedarf hat (BGH VersR 1982, 238; OLG Stuttgart VersR 1998, 366).
  • OLG München, 31.05.1968 - 10 U 2744/67
    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01
    Soweit der Kläger die Hemmung der Verjährung des entsprechenden Anspruchs verfolgt, kann ein Feststellungsinteresse ausnahmsweise nicht angenommen werden, wenn der Beklagte die Haftung anerkannt und auf die Verjährungseinrede verzichtet hat (OLG München NJW 1968, 2013; Zöller/Greger, § 256 Rz 8a).
  • BGH, 08.10.1996 - VI ZR 247/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01
    Der Schaden ist dabei messbar an der Entlohnung auszurichten, die für die verletzungsbedingt in eigener Person nicht mehr ausführbaren Hausarbeiten an eine Hilfskraft gezahlt werden müssten, wobei maßgeblich ist, welche Tätigkeit der Verletzte ohne den Unfall geleistet haben würde (BGH NZV 1997, 71).
  • OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92

    Hundehalterhaftung bei Körperverletzung

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01
    Es ist davon auszugehen, dass ab diesem Alter eine eigene Haushaltsführung unabhängig von Unfallfolgen allenfalls nur noch derart eingeschränkt möglich ist, dass eine zusätzliche Beeinträchtigung aufgrund eines Unfalls nicht mehr ins Gewicht fällt (OLG Hamm NJW-RR 1995, 599; Geigel, der Haftpflichtprozess, 24.Aufl., 4/148);.
  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78

    Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01
    Steuernachteile, die sich aus dem schadensbedingten Fortfall abzugsfähiger Werbungskosten ergeben, sind bei der Bemessung der ersparten Aufwendungen zu berücksichtigen (BGH NJW 1980, 1787).
  • BGH, 27.06.1995 - VI ZR 165/94

    Altersmäßige Begrenzung der Verdienstausfallrente bei Selbständigen

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01
    Bei einem nicht selbständig Tätigen ist im Hinblick auf § 35 SGB VI von einem Ende der Erwerbstätigkeit mit Vollendung des 65. Lebensjahrs auszugehen (BGH VersR 1995, 1321).
  • BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79

    Abänderung einer Kapitalabfindung

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01
    Soweit in Rechtsprechung (BGH NJW 1981, 818; OLG Stuttgart VersR 1998, 366) und Literatur (Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 8. Aufl., S. 285; Becker/Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflichtschäden, 22.Aufl. D 303) vertreten wird, in der Praxis sei eine Abzinsung in Höhe von 5 % - 5, 5 % üblich, kann dem vorliegend nicht gefolgt werden.
  • BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 65/84

    Kapitalwert einer Schadensersatzrente

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01
    Die Kapitalabfindung verlangt den Geldbetrag als Zeitwert zu finden, der sich nach den individuellen Verhältnissen des Geschädigten während der voraussichtlichen Laufzeit der künftigen Renten zusammen mit den Zinserträgen aus diesem Kapital ergeben würde (BGH VersR 1986, 392).
  • OLG Nürnberg, 21.06.1991 - 6 U 3695/90

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01
    Das Gericht hat bei der Bemessung des Schmerzensgeldes die Entscheidung des OLG Nürnberg betreffend die vergleichbaren Folgen eines Unfalls einer 25 Jahre alten Frau im Jahr 1988 berücksichtigt (DAR 1994, 158).
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