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   LG Stuttgart, 26.01.2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10   

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https://dejure.org/2015,19992
LG Stuttgart, 26.01.2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10 (https://dejure.org/2015,19992)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26.01.2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10 (https://dejure.org/2015,19992)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10 (https://dejure.org/2015,19992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sicherstellung durch dinglichen Arrest im Ermittlungsverfahren: Brutto-Geschäftsführergehalt bei Insolvenzverschleppung als "aus der Tat erlangt"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung dinglicher Arreste wegen Verstoßes gegen das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 111b Abs 3 S 2 StPO, § 111b Abs 5 StPO, § 111d Abs 1 StPO, § 111d Abs 2 StPO, § 73 Abs 1 StGB
    Sicherstellung durch dinglichen Arrest im Ermittlungsverfahren: Brutto-Geschäftsführergehalt bei Insolvenzverschleppung als "aus der Tat erlangt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzverschleppung - und die Arrestanordnung ins Geschäftsführergehalt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10
    Die Doppelbelastung muss daher durch geeignete Berücksichtigung entweder schon bei der Verfallanordnung oder später im Steuerfestsetzungsverfahren (noch) vermieden werden (können) - vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14.09.2004, Az. 1 StR 202/04, juris Rn. 20 sowie BGH, Urteil vom 21.03.2002, Az. 5 StR 138/01, juris Rn. 36 f.
  • BGH, 14.09.2004 - 1 StR 202/04

    Verfallsanordnung wegen Rüstungsexporten in den Iran auf dem Umweg über Dubai

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10
    Die Doppelbelastung muss daher durch geeignete Berücksichtigung entweder schon bei der Verfallanordnung oder später im Steuerfestsetzungsverfahren (noch) vermieden werden (können) - vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14.09.2004, Az. 1 StR 202/04, juris Rn. 20 sowie BGH, Urteil vom 21.03.2002, Az. 5 StR 138/01, juris Rn. 36 f.
  • OLG Stuttgart, 21.01.2008 - 2 Ws 328/07

    Öffentliche Zugänglichmachung durch Musik-on-Demand

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10
    Die Angeschuldigten verbrauchen zudem laufend weiter die aus den Straftaten erlangten Vermögenswerte (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.01.2008, Az. 2 Ws 328/07).
  • BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 1378/04

    Dinglicher Arrest im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Tatbegehung als Organ

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10
    "Aus der Tat" erlangt hat ein Organ etwas ausnahmsweise dennoch in zwei von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Fallkonstellationen: zum einen dann, wenn das Vermögen der Gesellschaft entgegen der allgemeinen Vermutung nicht vom Privatvermögen des Vertreters getrennt ist, der Täter die Gesellschaft somit nur als formalen Mantel zur Verschleierung seiner Bereicherung nutzt und andererseits dann, wenn jeder aus der Tat erlangte Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.05.2005, Az. 2 BvR 1378/04, juris Rn. 21 f.; BGH, Urteil vom 30.05.2008, Az. 1 StR 166/07, juris Rn. 126).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10
    "Aus der Tat" erlangt hat ein Organ etwas ausnahmsweise dennoch in zwei von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Fallkonstellationen: zum einen dann, wenn das Vermögen der Gesellschaft entgegen der allgemeinen Vermutung nicht vom Privatvermögen des Vertreters getrennt ist, der Täter die Gesellschaft somit nur als formalen Mantel zur Verschleierung seiner Bereicherung nutzt und andererseits dann, wenn jeder aus der Tat erlangte Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.05.2005, Az. 2 BvR 1378/04, juris Rn. 21 f.; BGH, Urteil vom 30.05.2008, Az. 1 StR 166/07, juris Rn. 126).
  • OLG Hamburg, 27.11.2008 - 2 Ws 197/08
    Auszug aus LG Stuttgart, 26.01.2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10
    Da die Entscheidung auf Grundlage der vollständigen Akten zu ergehen hat, wäre auch die Zurückstellung der Entscheidung zur Heranziehung von nicht vorgelegten Aktenteilen in Betracht gekommen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2008, Az. 2 Ws 197/08, juris Rn. 28).
  • LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22

    Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer

    Das sich aus dem Tatvorwurf ergebende, auf Verschleierung gerichtete Verhalten ist dann ausreichend, wenn es mit einem über die Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts hinausgehenden Verbrauch der aus der Tat erlangten Vermögenswerte einhergeht (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.01.2008, Az. 2 Ws 328/07, LG Stuttgart, Beschl. v. 26.01.2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10).
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