Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12712
LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18 (https://dejure.org/2018,12712)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26.03.2018 - 6 Qs 1/18 (https://dejure.org/2018,12712)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26. März 2018 - 6 Qs 1/18 (https://dejure.org/2018,12712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,12712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht hinsichtlich Unzulässigkeit der Beschlagnahme bei Offensichtlichkeit

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 94 Abs 1 StPO, § 97 Abs 2 S 1 StPO, § 110 Abs 2 S 2 StPO, § 148 Abs 1 StPO, § 160a Abs 1 S 5 StPO
    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Sicherstellung von in einer Rechtsanwaltskanzlei befindlichen Unterlagen zum Zweck der Durchsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verteidigerunterlagen prinzipiell der Beschlagnahme entzogen

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Reichweite des Beschlagnahmeverbots bei Verteidigungsunterlagen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12

    Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18
    aa) Es bedarf keiner Entscheidung, ob § 97 StPO, der bisher von der wohl herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum auf das Verhältnis von Beschuldigtem und Verteidiger beschränkt wurde (vgl. nur Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 97 Rn. 36 m.w.N.), vor dem Hintergrund des § 160a StPO neuer Fassung nunmehr dahin auszulegen ist, dass auch andere Mandatsverhältnisse und mandatsähnliche Vertrauensbeziehungen erfasst werden (vgl. hierzu LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616, 618 m.w.N.; Buchert/Buchert, StV 2017, 204, 207).

    So wäre das Strafverfahren lahmgelegt, wenn der Beschuldigte durch formalen Akt selbst bestimmen könnte, welche Beweismittel dem Beschlagnahmeverbot des § 97 StPO unterfallen sollen, etwa indem die Bürogebäude, in denen sich die Beweismittel befinden, an seinen Verteidiger übergeben werden (vgl. LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616, 620).

    Einerseits wird angeführt, § 97 StPO sei vorrangig (LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616; LG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 608 Qs 18/10, NJW 2011, 942, 944; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 160a Rn. 17; KK-StPO/ Griesbaum , 7. Aufl., § 160a Rn. 4; MK-StPO/ Kölbel , 1. Aufl., § 160a Rn. 8; Satzger/Schluckebier/ Ziegler , 3. Aufl., § 160a Rn. 1; Buchert/Buchert, StV 2017, 204, 207; Zöller in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, 5. Aufl., § 160a Rn. 20; BeckOK-StPO/ Sackreuther , Stand: 1.1.2018; § 160a Rn. 6).

    gg) Zu Recht weist das LG Mannheim (Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616, 619) darauf hin, dass § 160a StPO bei allzu extensiver Auslegung mit den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen an eine zuverlässige Sachverhaltsaufklärung in Konflikt gerät.

    Auch wäre es ein unhaltbarer Zustand, wenn der Beschuldigte im Strafverfahren durch Übergabe von Beweismitteln an seinen Rechtsanwalt frei bestimmen könnte, welche Beweismittel seiner Verurteilung zugrunde gelegt werden (vgl. oben; LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616, 620; Buchert/Buchert, StV 2017, 204, 206).

    Keinesfalls dürfen die Verteidigungsmöglichkeiten eines Arbeitnehmers aber allein von der Willkür seines regelmäßig finanziell und strukturell überlegenen Arbeitgebers abhängen (umfassend hierzu LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616, 619).

    bb) Die vorläufig sichergestellten Interviews beinhalten zwar sehr wahrscheinlich neben den sicher beschlagnahmefähigen Antworten der befragten Mitarbeiter untrennbar verbunden auch mandatsbezogenen Inhalt in Form von Fragestellungen, die Rückschlüsse auf die Ermittlungsziele des Verteidigers zulassen (LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616, 622).

    Als solche sind sie aber (nur) nach Maßgabe des § 97 StPO vor der Beschlagnahme geschützt (LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616, 622).

  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18
    § 160a StPO verfolgt damit die gleichen Ziele wie die §§ 97, 148 StPO (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. August 1973 - StB 34/73, NJW 1973, 2035, 2036 zu § 97 StPO: "Die 'völlig freie Verteidigung' war und ist Anliegen des Gesetzes"), erstreckt diesen Schutz jedoch in sachlicher Hinsicht auf die nicht von §§ 97, 148 StPO abgedeckten Sachverhalte.

    Verteidigerunterlagen sind jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur solche Unterlagen, die unmittelbar der Verteidigung dienen (BGH, Beschluss vom 13. August 1973 - StB 34/73, NJW 1973, 2035; Klingel/Buchert, NStZ 2016, 383).

  • LG Hamburg, 15.10.2010 - 608 Qs 18/10

    Maßgeblichkeit einer Möglichkeit zur Verwendung eines Gegenstandes zu

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18
    Einerseits wird angeführt, § 97 StPO sei vorrangig (LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616; LG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 608 Qs 18/10, NJW 2011, 942, 944; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 160a Rn. 17; KK-StPO/ Griesbaum , 7. Aufl., § 160a Rn. 4; MK-StPO/ Kölbel , 1. Aufl., § 160a Rn. 8; Satzger/Schluckebier/ Ziegler , 3. Aufl., § 160a Rn. 1; Buchert/Buchert, StV 2017, 204, 207; Zöller in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, 5. Aufl., § 160a Rn. 20; BeckOK-StPO/ Sackreuther , Stand: 1.1.2018; § 160a Rn. 6).

    Andererseits wird behauptet, § 160a StPO käme neben § 97 StPO zur Anwendung (Gräfin v. Galen, NJW 2011, 945; Schuster, NZWiSt 2012, 26, 29).

  • BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Wohnungsgrundrecht; Kontrollfunktion des

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18
    Ebenfalls ohne Begründung wendet das Bundesverfassungsgericht § 160a Abs. 1 S. 1 StPO (in der bis 24. Juli 2015 gültigen Fassung des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht vom 22. Dezember 2010, BGBl. I, S. 2261) auf eine Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt (die auch am Maßstab des § 97 StPO gemessen wohl ebenfalls unzulässig gewesen wäre) an (BVerfG, Beschluss vom 6. November 2014 - 2 BvR 2928/10, juris).

    Das gilt auch für sonstige Unterlagen der X AG, die diese - wie von den Beschwerdeführern behauptet - den Beschwerdeführern zur bloßen Vorbereitung von Mitarbeiterbefragungen übergeben hatte (vgl. aber auch BVerfG, Beschluss vom 6. November 2014 - 2 BvR 2928/10, wonach bei kommentierten Unterlagen eine Verteidigungsunterlage wohl naheliegt).

  • LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in Räumlichkeit einer Kanzlei bei Vorliegen

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18
    Folglich ist die Anordnung der vorläufigen Sicherstellung nur dann rechtswidrig, wenn die vorläufig sichergestellten Papiere offensichtlich beschlagnahmefrei sind (LG Saarbrücken, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 Qs 16/16, NStZ 2016, 751; LG Bonn, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 27 Qs 33/10, Rn. 25, juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00) oder sonst schon im Voraus feststeht, dass die Papiere im späteren Verfahren als Beweismittel nicht verwertet werden dürfen.

    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung wird § 160a StPO - ohne dass dies ausdrücklich thematisiert wird - auf Durchsuchungsmaßnahmen teils angewendet (LG Saarbrücken, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 Qs 15/13, StraFo 2013, 241; LG Bonn, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 27 Qs 33/10, juris), teils nicht (LG Bochum, Beschluss vom 16. März 2016 - II-6Qs 1/16, NStZ 2016, 500).

  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18
    Dieser besondere Beschlagnahmeschutz gilt sogar für Dokumente, die der Beschuldigte selbst erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt (BGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 3 StR 490-97, NJW 1998, 1963) und möglicherweise sogar bereits, bevor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist (so LG Braunschweig, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 6 Qs 116/15, NStZ 2016, 308).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87, BVerfGE 80, 367-383, Rn. 21).
  • OLG Celle, 18.11.2002 - 1 Ws 341/02

    Untersuchungsgefangener; Unüberwachter Umgang mit Verteidiger aus anderem

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18
    Zum anderen ist in der Rechtsprechung bislang noch nicht gesichert, unter welchen Umständen und Voraussetzungen auch die Verteidigung in Strafverfahren in anderen Rechtsordnungen überhaupt zu einer Verteidigerstellung im Sinne der Strafprozessordnung führt (vgl. zum unüberwachten Umgang eines Untersuchungsgefangenen mit einem in einem ausländischen Strafverfahren tätigen Verteidiger OLG Celle, Beschluss vom 18. November 2002 - 1 Ws 341/02, NStZ 2003, 686).
  • LG Saarbrücken, 12.03.2013 - 2 Qs 15/13

    Steuerberater-Büro ist Tabuzone für die Polizei

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18
    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung wird § 160a StPO - ohne dass dies ausdrücklich thematisiert wird - auf Durchsuchungsmaßnahmen teils angewendet (LG Saarbrücken, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 Qs 15/13, StraFo 2013, 241; LG Bonn, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 27 Qs 33/10, juris), teils nicht (LG Bochum, Beschluss vom 16. März 2016 - II-6Qs 1/16, NStZ 2016, 500).
  • LG Braunschweig, 21.07.2015 - 6 Qs 116/15

    Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen; Begründung eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18
    Dieser besondere Beschlagnahmeschutz gilt sogar für Dokumente, die der Beschuldigte selbst erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt (BGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 3 StR 490-97, NJW 1998, 1963) und möglicherweise sogar bereits, bevor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist (so LG Braunschweig, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 6 Qs 116/15, NStZ 2016, 308).
  • LG Bochum, 16.03.2016 - 6 Qs 1/16

    Kein Beschlagnahmeschutz für Compliance-Ombudspersonen

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

  • OLG Jena, 20.11.2000 - 1 Ws 313/00

    Behörde, Durchsuchung, Durchsicht, Beschlagnahme

  • BGH, 04.08.1964 - 3 StB 12/63

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlagnahmebeschlüssen - Einzelne

  • LG Saarbrücken, 14.07.2016 - 2 Qs 16/16
  • BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17

    Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day

  • RG, 03.06.1913 - II 87/13

    1. Unter welchen Umständen dürfen schriftliche Mitteilungen zwischen dem

  • AG Köln, 25.04.2023 - 503 Gs 1514/23
    [3] LG Stuttgart , Beschluss vom 26.03.2018 - 6 Qs 1/18; LG Köln , Beschluss vom 01.09.2022 - 112 Qs 11/22.
  • LG Köln, 01.09.2022 - 112 Qs 11/22
    Allein die wenn auch sehr wahrscheinliche Möglichkeit, dass sich unter den durchzusehenden Papieren und elektronischen Speichermedien auch beschlagnahmefreie Gegenstände befinden, macht die Durchsicht der Unterlagen sowie die hierzu erforderliche vorläufige Sicherstellung nicht rechtswidrig, da es der Beschuldigte und sein Verteidiger andernfalls in der Hand hätten, Beweismittel durch Vermischung mit beschlagnahmefreien Gegenständen der Beschlagnahme zu entziehen (vergleiche Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung/Bruns, 8. Aufl., § 110, Rn. 9; LG Stuttgart, Beschluss vom 26.03.2018, Az. 6 Qs 1/18, juris, Rn. 19 mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht