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   LG Stuttgart, 26.08.2014 - 16 O 483/13   

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https://dejure.org/2014,54198
LG Stuttgart, 26.08.2014 - 16 O 483/13 (https://dejure.org/2014,54198)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26.08.2014 - 16 O 483/13 (https://dejure.org/2014,54198)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26. August 2014 - 16 O 483/13 (https://dejure.org/2014,54198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Leistungsanerkenntnis und Leistungseinstellung für Zukunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen einer Leistungsablehnung

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.08.2014 - 16 O 483/13
    Die beklagtenseits zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.10.2006 (12 U 109/06; zit. nach juris) betraf hingegen unter mehreren Aspekten einen anderen Sachverhalt: Zum einen sahen die dort einschlägigen Versicherungsbedingungen - wie hier nicht - die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Anerkenntnisses vor, zum zweiten war dort - wie hier nicht - der Versicherungsfall bereits entfallen, als der Versicherungsnehmer seine Ansprüche anmeldete, und schließlich war das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem von ihm entschiedenen Fall davon ausgegangen, dass die Versicherung einen Vertrauenstatbestand durch Anerkenntnis nicht geschaffen hatte.
  • OLG München, 12.03.2010 - 25 U 4291/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Mitteilung des

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.08.2014 - 16 O 483/13
    Von diesem rechtlichen Hintergrund ausgehend, enthält die Einstellungsmitteilung vom 31.05.2013 keine ausreichende Vergleichsbetrachtung (siehe hierzu bspw. OLG München, Urteil v. 12.03.2010, 25 U 4291/09; zit, nach juris, oder auch Lücke, in: Prölss/Martin, VVG, 28, Aufl., Rdnr. 19 zu § 13 BU m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.08.2014 - 16 O 483/13
    Die im Verhandlungstermin vom 15.07.2014 erörterte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.11.1997 (IV ZR 6/97) ist insoweit weiterhin einschlägig.
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