Rechtsprechung
LG Stuttgart, 27.05.1981 - 15 O 11/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,3856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Verstoß gegen Schriftformerfordernis bei Vertrag einer Gemeinde
Papierfundstellen
- NVwZ 1982, 57
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.1989 - 1 S 1056/88
Zusage auf Vornahme eines Realaktes; Zustimmung des Gemeinderates
Erklärungen, die der Bürgermeister unter Überschreitung der gemeindeinternen Zuständigkeitsverteilungen abgibt, sind danach für die Gemeinde bindend (vgl. VGH Mannheim,VBlBW 1983, 210; BGH, VBlBW 1966, 95; LG Stuttgart, NVwZ 1982, 57). - VG Greifswald, 23.01.2014 - 3 A 1725/12
Wegen Verstoß gegen kommunalrechtliche Formvorschriften unwirksame Verträge einer …
Eine Ausnahme gilt - wie im Zivilrecht - nur für den Fall, dass es nach Maßgabe der Beziehung der Beteiligten zueinander und aller Umstände des Einzellfalls nicht bloß unbefriedigend, sondern nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB schlechterdings unvertretbar wäre, den Vertrag an dem bloßen Formmangel scheitern zu lassen (…BGH, Urt. v. 20. Februar 1979 - VI ZR 256/77 -, juris Rn. 41;… Urt. v. 20. Januar 1994 - VII ZR 174/92, juris Rn. 11; LG Stuttgart, Urt. v. 27. Mai 1981 - 15 O 11/81 -, NVwZ 1982, 57, 59).