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   LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12   

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https://dejure.org/2013,45274
LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12 (https://dejure.org/2013,45274)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 29.07.2013 - 27 O 128/12 (https://dejure.org/2013,45274)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juli 2013 - 27 O 128/12 (https://dejure.org/2013,45274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Haftung eines Steuerberaters wegen fehlenden Hinweises auf eine anhängige Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen unterbliebener Offenhaltung der Besteuerung fehlerhaft festgesetzter Veräußerungsgewinne durch einen Steuerberater

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinweispflicht des Steuerberaters auf mögliche Verfassungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v.H. auf 10

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12
    Im Jahr 2005 entschied der Bundesfinanzhof in drei Urteilen, § 17 EStG sei verfassungsgemäß (Urteile vom 01.03.2005 - VIII R 25/02 und VIII R 92/03 sowie Urteil vom 10.08.2005 - VIII R 22/05).

    bb) Aus den Gründen der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 01.03.2005 - VIII R 25/02 und VIII R 92/03 sowie des Urteils vom 10.08.2005 - Az. VIII R 22/05 war die verfassungsrechtliche Kontroverse erkennbar.

    Denn der Bundesfinanzhof setzte sich in dem angeführten Urteil ausführlich mit der Frage der Verfassungswidrigkeit des § 17 EStG und den in der rechtswissenschaftlichen Literatur ausgetauschten Argumenten auseinander (vgl. Urteil vom 01.03.2005 - VIII R 92/03, juris Rn. 24 ff.).

    An einer solchen fehlt es im vorliegenden Fall im Zeitpunkt der fiktiven Einspruchsentscheidung aber: Die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 01.03.2005 - VIII R 25/02, VIII R 92/03, in denen er sich gegen einen veranlagungszeitraumbezogenen Beteiligungsbegriff und mit ausführlicher Argumentation für die rückwirkende Anwendung der im Jahr der Veräußerung geltende Beteiligungsgrenze ausgesprochen hatte, hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 07.07.2010 aufgehoben.

  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 25/02

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i.S. des § 17 Abs. 1

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12
    Im Jahr 2005 entschied der Bundesfinanzhof in drei Urteilen, § 17 EStG sei verfassungsgemäß (Urteile vom 01.03.2005 - VIII R 25/02 und VIII R 92/03 sowie Urteil vom 10.08.2005 - VIII R 22/05).

    bb) Aus den Gründen der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 01.03.2005 - VIII R 25/02 und VIII R 92/03 sowie des Urteils vom 10.08.2005 - Az. VIII R 22/05 war die verfassungsrechtliche Kontroverse erkennbar.

    An einer solchen fehlt es im vorliegenden Fall im Zeitpunkt der fiktiven Einspruchsentscheidung aber: Die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 01.03.2005 - VIII R 25/02, VIII R 92/03, in denen er sich gegen einen veranlagungszeitraumbezogenen Beteiligungsbegriff und mit ausführlicher Argumentation für die rückwirkende Anwendung der im Jahr der Veräußerung geltende Beteiligungsgrenze ausgesprochen hatte, hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 07.07.2010 aufgehoben.

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12
    Mit Beschluss vom 07.07.2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht § 17 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 52 Abs. 1 S. 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes vom 24.03.1999 für verfassungswidrig, soweit als Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen der Besteuerung unterworfen werden, die bis zur Verkündung des Gesetzes am 31.03.1999 bereits entstanden waren und nach der zuvor geltenden Rechtslage sowohl zum Zeitpunkt der Verkündung als auch zum Zeitpunkt der Veräußerung steuerfrei hätten realisiert werden können (Az. 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05).

    § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 wurde durch das Bundesverfassungsgericht - erst nach Eintritt der Bestandskraft der streitgegenständlichen Steuerbescheide - mit Beschluss vom 07.07.2010 für nichtig erklärt soweit durch die Absenkung der Beteiligungsgrenze von 25 % auf 10 % bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen im Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen erfasst und besteuert werden, die bei Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 am 31.03.1999 bereits entstanden waren und die nach der zuvor geltenden Rechtslage sowohl am 31.03.1999 als auch zum tatsächlichen Veräußerungszeitpunkt steuerfrei hätten realisiert werden können (BVerfG, Urteile vom 07.07.2010 - 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BGBl. I 2010, 1296).

    Die Einspruchsverfahren hätten nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2010 zu den verbundenen Az. 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 geruht.

  • BFH, 09.10.2008 - IX R 73/06

    Anteilsveräußerung - wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz - wesentliche

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12
    (3) Im Ergebnis zu Unrecht macht der Beklagte geltend, diese Auslegung dürfe die Kammer ihrer Beurteilung nicht zugrundelegen, weil die im Zeitpunkt der fiktiven Einspruchsentscheidung geltende höchstrichterliche Rechtsprechung einzubeziehen sei und der Bundesfinanzhof den veranlagungszeitraumbezogenen Beteiligungsbegriff mit Urteil vom 01.03.2005 verworfen und dies insbesondere mit nicht durch das Bundesverfassungsgericht aufgehobenen Urteilen vom 29.05.2008 - IX R 62/05 und vom 09.10.2008 - IX R 73/06 bestätigt habe.

    In der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 09.10.2008 - IX R 73/06 ging es um Verträge über eine Anteilsveräußerung vom Dezember 1998 wegen eines erst in 1999 erfolgten Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums.

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 62/05

    Wesentlichkeit einer Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b, Abs. 4

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12
    (3) Im Ergebnis zu Unrecht macht der Beklagte geltend, diese Auslegung dürfe die Kammer ihrer Beurteilung nicht zugrundelegen, weil die im Zeitpunkt der fiktiven Einspruchsentscheidung geltende höchstrichterliche Rechtsprechung einzubeziehen sei und der Bundesfinanzhof den veranlagungszeitraumbezogenen Beteiligungsbegriff mit Urteil vom 01.03.2005 verworfen und dies insbesondere mit nicht durch das Bundesverfassungsgericht aufgehobenen Urteilen vom 29.05.2008 - IX R 62/05 und vom 09.10.2008 - IX R 73/06 bestätigt habe.

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29.05.2008 - IX R 62/05 bestätigt entgegen der Behauptung des Beklagten nicht ausdrücklich die Entscheidungen vom 01.03.2005; sie betrifft gerade nicht § 17 Abs. 1 EStG, sondern § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG.

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07

    Pflichten eines Steuerberaters bei Erklärung von Einkünften aus der Veräußerung

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12
    In diesen Fällen kann einer möglichen neuen Rechtsentwicklung mit geringem Aufwand Rechnung getragen werden (BGH, Urteil vom 06.11.2008 - IX ZR 140/07, juris Rn. 15).

    c) Eine Pflicht zu einem Hinweis auf das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ergibt sich allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der Steuerberater einen konkreten Anlass für das Beratungsgespräch hat (Urteil vom 06.11.2008 - IX ZR 140/07, juris Rn. 16).

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92

    Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12
    a) Zwar hat sich der Steuerberater wie ein Rechtsanwalt wegen der richtungweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, bei der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich an der Rechtsprechung der Bundesgerichte auszurichten (BGH, Urteil vom 30.09.1993 - IX ZR 211/92, juris Rn. 18 ff.).

    Da der Beklagte seine Beratung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten hatte (BGH, Urteil vom 30.09.1993 - IX ZR 211/92, juris Rn. 18 ff.), gab das Mandat Anlass, sich mit diesem Urteil und den Urteilsgründen vertraut zu machen.

  • BFH, 10.08.2005 - VIII R 22/05

    Absenkung Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12
    Im Jahr 2005 entschied der Bundesfinanzhof in drei Urteilen, § 17 EStG sei verfassungsgemäß (Urteile vom 01.03.2005 - VIII R 25/02 und VIII R 92/03 sowie Urteil vom 10.08.2005 - VIII R 22/05).

    bb) Aus den Gründen der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 01.03.2005 - VIII R 25/02 und VIII R 92/03 sowie des Urteils vom 10.08.2005 - Az. VIII R 22/05 war die verfassungsrechtliche Kontroverse erkennbar.

  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99

    Haftung des Steuerberaters

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12
    Wie sich der Mandant bei ordnungsgemäßer Beratung verhalten hätte, ist eine Frage der haftungsausfüllenden Kausalität, für deren Nachweis nach dem Maßstab des § 287 ZPO eine überwiegende, freilich auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit genügt (BGH, Urteil vom 30.03.2000 - IX ZR 53/99).
  • BFH, 12.11.2013 - VIII R 1/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 11. 2013 VIII R 36/10 -

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12
    Die entgegenstehende Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 15.06.2010 - VIII R 33/07 ist durch die gesetzliche Neuregelung überholt (vgl. FG Münster, Urteil vom 16.12.2010 - 5 K 3626/03; Revision beim Bundesfinanzhof anhängig unter Az. VIII R 1/11).
  • BGH, 09.09.1999 - IX ZR 334/97

    Hemmung der Verjährung bei schuldhafter Verletzung der Pflichten aus einem

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

  • BVerfG, 22.04.2011 - 2 BvR 68/09
  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 33/07

    Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen - Steuerpflicht von Erstattungszinsen

  • FG Baden-Württemberg, 08.12.2000 - 9 V 85/00

    Rückbeziehung der 10%-Grenze bei GmbH-Beteiligung?

  • FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3626/03

    Zinsen auf Steuererstattungen wieder steuerpflichtig!

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 7/12

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 Abs. 1

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 34/04

    Pflicht des Steuerberaters zur Herbeiführung einer verbindlichen Auskunft des

  • LG Detmold, 05.11.2014 - 10 S 97/14

    Haftung eines Steuerberaters aus Beratungsfehler bei einhelliger

    Das Amtsgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass ein konkreter Anlass für ein Beratungsgespräch im vorliegenden Fall nicht bestand (vgl. dazu die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 29.07.2013 - 27 O 128/12).
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