Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 30.01.2008 - 4 S 70/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36708
LG Stuttgart, 30.01.2008 - 4 S 70/07 (https://dejure.org/2008,36708)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.2008 - 4 S 70/07 (https://dejure.org/2008,36708)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 4 S 70/07 (https://dejure.org/2008,36708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,36708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 9 R 917/05

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall - Überleitung von Ansprüchen auf den

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.01.2008 - 4 S 70/07
    Die Norm bezweckten Konstituierung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Rechtsprechung zum Ersatz von Sozialversicherungsbeiträgen, vorrangig eine Verbesserung der sozialen Sicherung des Versicherten nach Eintritt des Schadensfalles, indem sie den Schädiger verpflichtet, in Fällen des Beitragsausfalls Schadensersatz in Form von Beitragszahlungen zweckgebunden und unmittelbar an den Rentenversicherungsträger zu leisten ( Landessozialgericht BW v. 20.3.2007, AZ L 9 R 917/05, Rn. 91, 92; BGH VersR 1986, S. 592, 593).

    Mit der Regelung überträgt folglich der Gesetzgeber die Aktivlegitimation für den Anspruch auf Ersatz des dem Versicherten entstandenen Beitragsschadens treuhänderisch auf den Rentenversicherungsträger, der die Beitragsforderung einziehen und entsprechend als Pflichtbeiträge verbuchen muss ( Landessozialgericht BW v. 20.3.2007, AZ L 9 R 917/05, Rn. 92; BGH VersR 1986, S. 592).

    Dabei erfasst die Regulierungspflicht nach § 119 Abs. 1 SGB X richtigerweise auch die von der Klägerin als maßgeblich für die Berechnung eines Schadens zitierten fiktiven Pflichtbeiträge, die, den Schadensfall hinweggedacht, dem Versichertenkonto des Geschädigten bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze zugeflossen wären ( BGHZ 129, S. 366; Landessozialgericht BW v. 20.3.2007, AZ L 9 R 917/05, Rn. 93).

    Konsequenterweise ist im Falle des § 119 Abs. 1 S. 1 SGB X für die Regulierung und Durchsetzung solcher Forderungen, die die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung betreffen, allein der Rentenversicherungsträger zuständig, der, wie ausgeführt, treuhänderisch dafür Sorge zu tragen hat, dass die eingezogenen Beiträge den fiktiven Pflichtbeiträgen entsprechen, die, den Schadensfall hinweggedacht, dem Versichertenkonto des Geschädigten bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze zugeflossen wären ( Landessozialgericht BW v. 20.3.2007, AZ L 9 R 917/05, Rn. 93).

  • BGH, 15.04.1986 - VI ZR 146/85

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Fortkommensschadens; Ausgleichung von

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.01.2008 - 4 S 70/07
    Die Norm bezweckten Konstituierung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Rechtsprechung zum Ersatz von Sozialversicherungsbeiträgen, vorrangig eine Verbesserung der sozialen Sicherung des Versicherten nach Eintritt des Schadensfalles, indem sie den Schädiger verpflichtet, in Fällen des Beitragsausfalls Schadensersatz in Form von Beitragszahlungen zweckgebunden und unmittelbar an den Rentenversicherungsträger zu leisten ( Landessozialgericht BW v. 20.3.2007, AZ L 9 R 917/05, Rn. 91, 92; BGH VersR 1986, S. 592, 593).

    Mit der Regelung überträgt folglich der Gesetzgeber die Aktivlegitimation für den Anspruch auf Ersatz des dem Versicherten entstandenen Beitragsschadens treuhänderisch auf den Rentenversicherungsträger, der die Beitragsforderung einziehen und entsprechend als Pflichtbeiträge verbuchen muss ( Landessozialgericht BW v. 20.3.2007, AZ L 9 R 917/05, Rn. 92; BGH VersR 1986, S. 592).

  • BGH, 09.05.1995 - VI ZR 124/94

    Zum Beitragserstattungsanspruch des Verletzten, der nach § 119 SGB X auf den

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.01.2008 - 4 S 70/07
    Dabei erfasst die Regulierungspflicht nach § 119 Abs. 1 SGB X richtigerweise auch die von der Klägerin als maßgeblich für die Berechnung eines Schadens zitierten fiktiven Pflichtbeiträge, die, den Schadensfall hinweggedacht, dem Versichertenkonto des Geschädigten bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze zugeflossen wären ( BGHZ 129, S. 366; Landessozialgericht BW v. 20.3.2007, AZ L 9 R 917/05, Rn. 93).
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02

    Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.01.2008 - 4 S 70/07
    Der Ausgleich von durch den Unfall der Geschädigten eingetretenen Renteneinbußen (sog. Beitragsschaden) vollzieht sich vorliegend nicht, wie die Klägerin meint, nach § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X, sondern richtigerweise nach § 119 Abs. 1 S. 1 SGB X, § 119 Abs. 1 S. 1 SGB X bestimmt dass Schadensersatzansprüche eines Versicherten, die den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Rentenversicherung umfassen, im Wege der cessio legis (vgl. hierzu BGH VersR 2004, S. 492 m.w.N.) auf den Rentenversicherungsträger übergehen, wenn der Geschädigte bereits Pflichtzeiten nachweist oder danach pflichtversichert wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht