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   LG Traunstein, 05.02.2016 - 1 HK O 905/14   

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https://dejure.org/2016,71278
LG Traunstein, 05.02.2016 - 1 HK O 905/14 (https://dejure.org/2016,71278)
LG Traunstein, Entscheidung vom 05.02.2016 - 1 HK O 905/14 (https://dejure.org/2016,71278)
LG Traunstein, Entscheidung vom 05. Februar 2016 - 1 HK O 905/14 (https://dejure.org/2016,71278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Entgeltliche Überlassung von Flächen zur Installation einer Photovoltaikanlage ist Pacht

  • ra.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88

    Erfüllung der Gebrauchsüberlassungspflicht durch den Vermieter

    Auszug aus LG Traunstein, 05.02.2016 - 1 HKO 905/14
    Die Überlassung richtet sich nach der Art und dem Umfang des Gebrauchs, der dem Mieter nach dem Vertrag gestattet ist (BGH Urteil vom 1.2.1989, Az. VIII ZR 126/88 zitiert nach juris Rn. 21).
  • BGH, 24.02.2010 - XII ZR 120/06

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für die Verlängerung der Annahmefrist;

    Auszug aus LG Traunstein, 05.02.2016 - 1 HKO 905/14
    Die Warnfunktion der Schriftform des § 550 BGB ist erfüllt, wenn beide Parteien die Vertragsurkunde unterzeichnet haben (BGH Urteil vom 24.2.2010, Az. XII ZR 120/06, zitiert nach jurion Rn. 29).
  • OLG Hamm, 06.05.2011 - 30 U 15/10

    Ansprüche nach Beendigung eines Pachtvertrages über einen Golfplatz

    Auszug aus LG Traunstein, 05.02.2016 - 1 HKO 905/14
    Ein wesentliches Merkmal des Pachtvertrags ist, dass neben dem Gebrauch (bzw. der Nutzung) auch die Früchte des Grundstücks gezogen werden können (OLG Hamm Urteil vom 6.5.2011, Az. 30 U 15/10 zitiert nach juris Rn. 123).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 U 102/03

    Zur Erfüllung der gesetzlichen Schriftform des § 566 a.F. BGB durch eine

    Auszug aus LG Traunstein, 05.02.2016 - 1 HKO 905/14
    Eine Telefaxübermittlung der jeweils durch den Vertragspartner unterzeichneten Vertragsurkunde erfüllt die gesetzliche Schriftform nicht (OLG Düsseldorf NZM 2004, 143).
  • OLG München, 06.12.2016 - 23 U 928/16

    Nutzungsvertrag über Dach- und Freiflächen zur Errichtung und zum Unterhalt von

    Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 05.02.2016, Aktenzeichen 1 HK O 905/14, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 11.12.2015, Az. 1 HKO 905/14, wird abgeändert.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 05.02.2016, Aktenzeichen 1 HK O 905/14, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

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