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   LG Traunstein, 18.03.2015 - 1 HK O 2133/13   

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LG Traunstein, 18.03.2015 - 1 HK O 2133/13 (https://dejure.org/2015,54630)
LG Traunstein, Entscheidung vom 18.03.2015 - 1 HK O 2133/13 (https://dejure.org/2015,54630)
LG Traunstein, Entscheidung vom 18. März 2015 - 1 HK O 2133/13 (https://dejure.org/2015,54630)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 16.07.2014 - 19 U 2/14

    Individualisierung des Streitgegenstandes; Hemmung der Verjährung

    Auszug aus LG Traunstein, 18.03.2015 - 1 HKO 2133/13
    Zutreffend geht zwar das Brandenburgische OLG vom Streitgegenstand als dem auch für die Hemmung der Verjährung und die Rechtskraftwirkungen maßgeblichen rechtlichen Begriff aus (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 16.07.2014, Az.: 19 U 2/14, Rdn. 20, mit weiteren Verweisen auf die Rechtsprechung des BGH).
  • OLG Brandenburg, 03.03.2010 - 4 U 40/09

    Kapitalanlagevermittlung: Schadensersatz auf Grund Zustandekommens eines

    Auszug aus LG Traunstein, 18.03.2015 - 1 HKO 2133/13
    Das Brandenburgische OLG (Urteil vom 03.03.2010, Az.: 4 U 40/09, Rdn. 99) führt hierzu unter Berufung auf das OLG Hamm (Urteil vom 26.04.2007) aus, soweit die Verfahrensordnung keine Bezifferung vorschreibe, genüge der Lebenssachverhalt zur Feststellung der Identität des Streitgegenstandes; der Güteantrag müsse nicht in jeder Beziehung den Anforderungen des § 253 ZPO für eine Klageerhebung entsprechen.
  • OLG Brandenburg, 04.03.2015 - 4 U 46/14

    Beteiligung an einem Immobilienfonds: Verjährung von auf einer Verletzung der

    Auszug aus LG Traunstein, 18.03.2015 - 1 HKO 2133/13
    Soweit das Brandenburgische OLG in einem weiteren Urteil vom 04.03.2015 (Az.: 4 U 46/14) seine Ansicht (s.o.) bekräftigt, handelt es sich zum einen lediglich um ein obiter dictum (vgl. a. a. O., Rdn. 38).
  • OLG Köln, 07.02.2014 - 13 U 162/13

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages

    Auszug aus LG Traunstein, 18.03.2015 - 1 HKO 2133/13
    Im Übrigen entspricht die von der Kammer vertretene Auffassung der in §§ 80, 88 ZPO getroffenen Regelung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 07.02.2014, Az.: 13 U 162/13, Rdn. 16).
  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus LG Traunstein, 18.03.2015 - 1 HKO 2133/13
    Zum anderen befasst sich der Beschluss des BGH vom 21.10.2014, Az.: XI ZB 12/12, den das OLG zur Begründung heranzieht, nicht mit der hier zu diskutierenden Frage der Bezifferung, sondern nur mit der Individualisierung des Anspruchs bei einzelnen Prospektfehlern.
  • BGH, 22.02.2008 - V ZR 86/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen positiver Vertragsverletzung eines

    Auszug aus LG Traunstein, 18.03.2015 - 1 HKO 2133/13
    Um die Verjährung zu hemmen, muss ein Güteantrag unter anderem die formalen Anforderungen erfüllen, die von den für die Tätigkeit der jeweiligen Gütestelle maßgeblichen Verfahrensvorschriften gefordert werden (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2008, Az.: V ZR 86/07).
  • OLG München, 06.11.2013 - 20 U 2064/13

    Pflichten des Anlageberaters im Rahmen der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus LG Traunstein, 18.03.2015 - 1 HKO 2133/13
    Zur ausreichenden Individualisierung des Streitgegenstandes gehört damit auch die bestimmte Bezeichnung der begehrten Rechtsfolge, was in der Regel auch eine Bezifferung des Anspruchs voraussetzt (vgl. OLG München, Urteil vom 06.11.2013, Az.: 20 U 2064/13; Beschluss vom 12.11.2007, Az.: 19 U 4170/07).
  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 230/08

    Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines

    Auszug aus LG Traunstein, 18.03.2015 - 1 HKO 2133/13
    a) Einigkeit scheint noch darüber zu bestehen, dass der geltend gemachte Anspruch hinreichend genau bezeichnet werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2009, Az.: XI ZR 230/08).
  • OLG München, 12.11.2007 - 19 U 4170/07

    Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung bei mehreren vom

    Auszug aus LG Traunstein, 18.03.2015 - 1 HKO 2133/13
    Zur ausreichenden Individualisierung des Streitgegenstandes gehört damit auch die bestimmte Bezeichnung der begehrten Rechtsfolge, was in der Regel auch eine Bezifferung des Anspruchs voraussetzt (vgl. OLG München, Urteil vom 06.11.2013, Az.: 20 U 2064/13; Beschluss vom 12.11.2007, Az.: 19 U 4170/07).
  • OLG München, 28.04.2016 - 23 U 1774/15

    Erfolgloser Antrag gegen Streitbeitritt bei zulässiger Nebenintervention

    Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 18.03.2015, Aktenzeichen 1 HK O 2133/13, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 18.03.2015, Az. 1 HK O 2133/13, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

  • OLG München, 15.10.2015 - 23 U 1774/15

    Hemmung der Verjährung durch einen Güteantrag

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 18.03.2015, Az. 1 HK O 2133/13, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
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