Rechtsprechung
LG Traunstein, 23.02.2018 - 1 HK O 2404/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
InsO § 133; HGB § 130a Abs. 1, § 161 Abs. 2, § 177a Satz 1
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldungsbilanz - rewis.io
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldungsbilanz
- ra.de
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 23.02.2018 - 1 HK O 2404/16
- OLG München, 17.01.2019 - 23 U 998/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung
Auszug aus LG Traunstein, 23.02.2018 - 1 HKO 2404/16
Eine rechnerische Überschuldung in Form eines Überschuldungsstatus (…Baumbach/Hopt, Roth HGB § 130 a Rn. 3; BGH Urteil vom 27.4.2009, Az. II ZR 253/07, zitiert nach iuris Tz. 9) wurde für den Oktober 2012 nicht vorgelegt.Für Oktober 2012 liegt auch keine - in den Ansätzen ggf. zu korrigierende (BGH Urteil vom 27.4.2009, Az. II ZR 253/07, zitiert nach juris Tz. 9) - Handelsbilanz vor.
Dieser Fehlbetrag darf nicht ohne weiteres als Überschuldung interpretiert werden (BGH Urteil vom 27.4.2009, Az. II ZR 253/07, zitiert nach iuris Tz. 9).
- OLG München, 17.01.2019 - 23 U 998/18
Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 23.02.2018, Az. 1 HK O 2404/16 aufgehoben.Das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 23.02.2018, Az. 1 HK O 2404/16, wird aufgehoben und dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger einen Betrag von EUR 180.920,97 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.11.2015 zu bezahlen.