Rechtsprechung
LG Traunstein, 25.01.2017 - 4 T 3387/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 2 Abs. 14, § 3, § 4, § 14 Abs. 1, § 58 Abs. 2 S. 1, § 59 Abs. 1, § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 5
Kein Verbrauch der Abschiebungsandrohung bei Ausreise in einen Drittstaat - rewis.io
Kein Verbrauch der Abschiebungsandrohung bei Ausreise in einen Drittstaat
- ra.de
Verfahrensgang
- AG Rosenheim, 12.09.2016 - 1 XIV 114/16
- LG Traunstein, 25.01.2017 - 4 T 3387/16
- BGH, 09.11.2017 - V ZB 55/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; …
Auszug aus LG Traunstein, 25.01.2017 - 4 T 3387/16
Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe setzt neben der Bedürftigkeit des Betroffenen voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BGH vom 20.05.2016, V ZB 140/15). - BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus LG Traunstein, 25.01.2017 - 4 T 3387/16
Die Darlegungen dürfen knapp gehalten sein, müssen aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falles ansprechen (BGH vom 15.09.2011, FGPrax 2011, 317). - BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14
Zurückschiebungshaft: Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses bei …
Auszug aus LG Traunstein, 25.01.2017 - 4 T 3387/16
Im Übrigen würde die unterlasse Benachrichtigung die Haftanordnung nicht rechtswidrig machen (BGH vom 21.01.2016, V ZB 6/14). - BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus LG Traunstein, 25.01.2017 - 4 T 3387/16
Es soll gewährleisten, dass das Gericht die Grundlagen erkennt, auf welche die Behörde ihren Antrag stützt, und dass das rechtliche Gehör des Betroffenen durch die Übermittlung des Haftantrags nach § 23 Abs. 2 FamFG gewahrt wird (BGH vom 22. Juli 2010, V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511).