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LG Trier, 06.02.2003 - 6 O 296/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Grobe Fahrlässigkeit bei einem Rotlichtverstoß
Verfahrensgang
- LG Trier, 06.02.2003 - 6 O 296/02
- OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 275/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 25/96
Ksakoversicherung bei Rotlichtverstoß; Versicherung; Kaskoversicherung; …
Auszug aus LG Trier, 06.02.2003 - 6 O 296/02
Der vom Kläger begangene "Rotlicht-Verstoß" unterscheidet sich demnach von denen, bei der der Verkehrsteilnehmer das Rotlicht überfahren oder nach Anhalten vor der Rotlicht zeigenden Ampel angefahren ist, weil er nachvollziehbar durch eine auf Grünspringen für eine andere Fahrspur geltende Ampel oder durch anfahrende Fahrzeuge zu dem Irrtum veranlasst wird, die für ihn geltende Ampel habe auf grün umgeschaltet (OLG Hamm in JWRR 2000, 1477, OLG Köln MDR 98 594 u. a.). - BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus LG Trier, 06.02.2003 - 6 O 296/02
Von einem durchschnittlich sorgfältigen Kraftfahrer kann und muss daher verlangt werden, dass er an die Kreuzung jedenfalls mit einem Mindestmaß von Konzentration heranfährt und sich nicht von weniger wichtigen Vorgängen und Eindrücken ablenken lässt (BGH Versicherungsrecht 92, 1085).