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   LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15   

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https://dejure.org/2021,49984
LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15 (https://dejure.org/2021,49984)
LG Trier, Entscheidung vom 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15 (https://dejure.org/2021,49984)
LG Trier, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - 2a KLs 5 Js 30/15 (https://dejure.org/2021,49984)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Pressemitteilung)

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

  • lto.de (Kurzinformation, 15.12.2021)

    Cyberbunker-Prozess geht in nächste Runde

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.10.2020)

    Das Darknet-Versteck an der Mosel: "Cyberbunker"-Prozess hat begonnen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (66)

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15
    Dies setzt ein Mindestmaß an fester Organisation mit einer gegenseitigen Verpflichtung der Mitglieder voraus (vgl. im Wesentlichen zur früheren Rechtslage BGH, Beschl. 3 StR 267/76 v. 27.10.1976; BGHSt 31, 202, 204; BGHSt 54, 69, 108; BGH, Beschl. StB 32/17 v. 22.03.2018, NStZ-RR 2018, 206, 207; BT-Drs.

    Hierbei war eine subjektive Einbindung der Beteiligten in die kriminellen Ziele der Organisation und in deren entsprechende Willensbildung unter Zurückstellung individueller Einzelmeinungen erforderlich (vgl. BGH, Urt. 3 StR 552/08 v. 14.08.2009; BGHSt 54, 69, 109 = NJW 2009, 3448, 3460).

    An einer kriminellen Vereinigung beteiligt sich als Mitglied, wer sich einvernehmlich in die Organisation eingliedert und eine Tätigkeit zur Förderung der kriminellen Ziele der Vereinigung von innen her entfaltet (zur alten Rechtslage vgl. BGH, NJW 2009, 3448, 3460; NJW 2010, 3042, 3044; zur aktuellen Rechtslage vgl. BGH, Beschl. StB 32/17 v. 22.03.2018, NStZ-RR 2018, 206, 207; Schäfer/Anstötz, MüKo, StGB, 4. Aufl. 2021, § 129 Rn. 82 m.w.N.).

    Ferner kann die Mitgliedschaft grundsätzlich auch in solchen Zeiten fortbestehen, in denen keine aktive Tätigkeit entfaltet wird (vgl. BGH Urt. 3 StR 552/08 v. 14.08.2009, NJW 2009, 3448, 3459 f.).

  • LG Köln, 28.07.2017 - 118 KLs 4/17

    Telekom-Hacker: Auftrag kam aus Liberia

    Auszug aus LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15
    Spätestens seit November 2016 verwendete der durch Urteil des Landgerichts Köln vom 28. Juli 2017 - Az. 118 KLs 4/17 - rechtskräftig verurteilte Daniel K... das sogenannte "Mirai-Botnetz #14", um DDos-Attacken auf mit dem Internet verbundene Endgeräte anderer durchzuführen.

    Dieses liegt zudem auch dem Urteil des Landgerichts Köln vom 28. Juli 2017, Az. 118 KLs 4/17, zugrunde.

    Diese werden gestützt durch die verlesenen Feststellungen des Urteils des Landgerichts Köln vom 28. Juli 2017, Az.: 118 KLs 4/17, gegen Daniel K.

  • BGH, 22.03.2018 - StB 32/17

    Erlass eines Haftbefehls bei dringendem Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15
    Dies setzt ein Mindestmaß an fester Organisation mit einer gegenseitigen Verpflichtung der Mitglieder voraus (vgl. im Wesentlichen zur früheren Rechtslage BGH, Beschl. 3 StR 267/76 v. 27.10.1976; BGHSt 31, 202, 204; BGHSt 54, 69, 108; BGH, Beschl. StB 32/17 v. 22.03.2018, NStZ-RR 2018, 206, 207; BT-Drs.

    An einer kriminellen Vereinigung beteiligt sich als Mitglied, wer sich einvernehmlich in die Organisation eingliedert und eine Tätigkeit zur Förderung der kriminellen Ziele der Vereinigung von innen her entfaltet (zur alten Rechtslage vgl. BGH, NJW 2009, 3448, 3460; NJW 2010, 3042, 3044; zur aktuellen Rechtslage vgl. BGH, Beschl. StB 32/17 v. 22.03.2018, NStZ-RR 2018, 206, 207; Schäfer/Anstötz, MüKo, StGB, 4. Aufl. 2021, § 129 Rn. 82 m.w.N.).

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