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   LG Trier, 28.01.2009 - 4 O 443/07   

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LG Trier, 28.01.2009 - 4 O 443/07 (https://dejure.org/2009,34088)
LG Trier, Entscheidung vom 28.01.2009 - 4 O 443/07 (https://dejure.org/2009,34088)
LG Trier, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 4 O 443/07 (https://dejure.org/2009,34088)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 231/06

    Insolvenzgeldzahlung wegen Insolvenzverschleppung: Zur Beweislast bei Bestreiten

    Auszug aus LG Trier, 28.01.2009 - 4 O 443/07
    Die Sittenwidrigkeit der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung auch gegenüber der Klägerin resultiert nach ständiger Rechtsprechung daraus, dass durch die Unterlassung der gebotenen Insolvenzantragsstellung und damit das Unvermögen der Gesellschaft, die Arbeiter zu entlohnen, unmittelbar die Verpflichtung zur Zahlung des Insolvenzgeldes als gesetzliche Folge ausgelöst wird ( BGH NZI 2008, 242, Rdz. 15).

    Daraus folgt gleichzeitig, dass lediglich das Erkennen einer Gläubigergefährdung, also der Umstand, dass der Geschäftsführer möglicherweise sieht, dass sich sein Verhalten zum Nachteil anderer auswirken kann, nicht ausreicht, um eine Sittenwidrigkeit zu bejahren (a.A. BGH NZI 2008, 242 - Rdz. 15 -).

    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofes in der bereits zitierten Entscheidung ( NZI 2008, 242 - dort unter Rdnr. 26 -), wonach die Arbeitnehmer auf die Inanspruchnahme von Insolvenzgeld verwiesen werden können, "soweit die Masse nicht ausreicht", bedeutet nicht, dass die Beantragung von Insolvenzgeld nicht in Betracht kommt, wenn die Masse es zulässt, daraus die Löhne zu zahlen.

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus LG Trier, 28.01.2009 - 4 O 443/07
    Zweck der Insolvenzantragspflicht ist insoweit, insolvenzreife Gesellschaften vom Rechtsverkehr fernzuhalten ( BGHZ 126, 181,194 ).
  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 189/78

    Einlösung eines Wechsels - Schadensersatz wegen falscher Auskünfte einer

    Auszug aus LG Trier, 28.01.2009 - 4 O 443/07
    Mittelbar Geschädigte sind somit nur dann ersatzberechtigt, wenn sie ihren Schaden nicht nur als Reflex des dem unmittelbar Verletzten entstandenen Schaden erlitten haben, sondern wenn im Verhältnis zwischen dem Schädiger und ihnen die Vermögensverletzung ebenfalls sittenwidrig ist ( BGH NJW 1979, 1599).
  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

    Auszug aus LG Trier, 28.01.2009 - 4 O 443/07
    Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit der Insolvenzverschleppung ist deswegen auch zu fordern, dass sich das Sittenwidrigkeitsurteil auf eine Pflichtverletzung stützt, die einen hinreichend engen Zusammenhang mit dem geltend gemachten Schaden aufweist, wobei eine nur mehr oder weniger zufällige Verbindung nicht ausreicht ( BGH NJW 1986, 837; BGH NJW 2005, 3137, 3141).
  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85

    Verpflichtung des Leasingnehmers zur Entrichtung der Leasingraten nach Erhebung

    Auszug aus LG Trier, 28.01.2009 - 4 O 443/07
    Nach § 148 ZPO ist ein Rechtsstreit auszusetzen, wenn eine Sachentscheidung nicht möglich ist, weil deren Voraussetzungen im vorliegenden Prozess nicht geklärt werden können ( BGH NJW 1986, 1744).
  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus LG Trier, 28.01.2009 - 4 O 443/07
    Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit der Insolvenzverschleppung ist deswegen auch zu fordern, dass sich das Sittenwidrigkeitsurteil auf eine Pflichtverletzung stützt, die einen hinreichend engen Zusammenhang mit dem geltend gemachten Schaden aufweist, wobei eine nur mehr oder weniger zufällige Verbindung nicht ausreicht ( BGH NJW 1986, 837; BGH NJW 2005, 3137, 3141).
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