Rechtsprechung
LG Trier, 30.12.1997 - 7 HO 100/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- aufrecht.de
Internetwerbung von Zahnarztpraxen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darstellung einer Arztpraxis im Internet als Handlung zu Zwecken des Wettbewerbs; Zulässigkeit von Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit durch das Verbot berufswidriger Werbung; Orientierung der ärztlichen Berufsausübung nicht an ökonomischen Erfolgskriterien, ...
- online-und-recht.de
Homepage eines Zahnarztes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Arztwerbung - Heilmittel - Internetapotheke - Nahrungsergänzungsmittel - Wettbewerbsverstöße
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96
GG - Berufsfreiheit
Auszug aus LG Trier, 30.12.1997 - 7 HO 100/97
Zu bedenken ist, dass auch Angehörigen freier Berufe nicht verwehrt sein kann, ihre Außendarstellung den gewandelten Verhältnissen anzupassen; was noch als üblich, als angemessen oder übertrieben bewertet wird, unterliegt zeitbedingten Veränderungen (BverfGE 94, 372, 398; zuletzt Urteil vom 24.7.1997 NJW 1997, 2510 = WRP 1997, 1046).Die Annahme, dass die Außendarstellung von Freiberuflern weder farblich noch graphisch gestaltet werden dürfe, beruht aber auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Bedeutung der Berufsfreiheit (BVerfG WRP 1997, 1046, 1047 = NJW 1997, 2510 zur Briefbogen-Gestaltung von Anwaltsnotaren).
- LG Trier, 19.09.1996 - 7 HO 113/96
Untersagung der Darstellung einer Zahnarztpraxis einschließlich der dort …
Auszug aus LG Trier, 30.12.1997 - 7 HO 100/97
Nachdem dem Beklagten in dem Verfahren der einstweiligen Verfügung 7 HO 113/96 LG Trier = 6 U 1500/96 OLG Koblenz durch Urteile des erkennenden Gerichts vom 19. September 1996 und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Februar 1997 die Veröffentlichung im Internet teilweise verboten worden war, ging der Beklagte zu der in Anlage K 3 dargestellten Fassung über.Die Außendarstellung des Beklagten im Internet ist zwar, wie das erkennende Gericht bereits im Verfügungsverfahren in seinem Urteil vom 19. September 1996 (WRP 1996, 1231 ff) ausgeführt hat, grundsätzlich keine wettbewerbswidrige Handlung im Sinne des § 1 UWG in Verbindung mit § 23 Nr. 11 des Heilberufsgesetzes von Rx-Px und § 13 Abs. 1 der Berufsordnung für Zahnärzte im Lx Rx-Px. Sie ist jedoch hinsichtlich einzelner Teile wettbewerbsrechtlich zu beanstanden.
- BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
Auszug aus LG Trier, 30.12.1997 - 7 HO 100/97
Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit sind mit Artikel 12 Absatz 1 GG nur vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen (BVerfG NJW 1958, 1035, NJW 1986, 1585, NJW 1988, 1899).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus LG Trier, 30.12.1997 - 7 HO 100/97
Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit sind mit Artikel 12 Absatz 1 GG nur vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen (BVerfG NJW 1958, 1035, NJW 1986, 1585, NJW 1988, 1899). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus LG Trier, 30.12.1997 - 7 HO 100/97
Werbeverbote in ärztlichen Berufsordnungen sind deshalb nur mit der Maßgabe als verfassungsmäßig anzusehen, dass nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten wird (BVerfG NJW 1986, 1533, NJW 1992, 2341, NJW 1994, 1591, 1592). - BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82
Frischzellentherapie
Auszug aus LG Trier, 30.12.1997 - 7 HO 100/97
Werbeverbote in ärztlichen Berufsordnungen sind deshalb nur mit der Maßgabe als verfassungsmäßig anzusehen, dass nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten wird (BVerfG NJW 1986, 1533, NJW 1992, 2341, NJW 1994, 1591, 1592). - EuGH, 24.11.1993 - C-267/91
Strafverfahren gegen Keck und Mithouard
Auszug aus LG Trier, 30.12.1997 - 7 HO 100/97
Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot ist aber zu verneinen, weil das auf berufswidrige Werbung beschränkte Verbot Inländer und Ausländer in gleicher Weise trifft, dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und damit dem Allgemeininteresse dient, zur Erzielung dieses Zwecks geeignet und notwendig und auch angesichts der Bedeutung der Dienstleistungsfreiheit verhältnismäßig ist (EuGHS 1974, 1299; 1992 I, 276; 1991 1, 4239;… Geiger, EG-Vertrag, 2. Aufl., Rdnr. 12, 13 zu Art. 60 m.w.N.; vgl. auch EuGH NJW 1994, 121). - OLG Koblenz, 13.02.1997 - 6 U 1500/96
Zahnarztwerbung
Auszug aus LG Trier, 30.12.1997 - 7 HO 100/97
Nachdem dem Beklagten in dem Verfahren der einstweiligen Verfügung 7 HO 113/96 LG Trier = 6 U 1500/96 OLG Koblenz durch Urteile des erkennenden Gerichts vom 19. September 1996 und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Februar 1997 die Veröffentlichung im Internet teilweise verboten worden war, ging der Beklagte zu der in Anlage K 3 dargestellten Fassung über. - BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88
Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte
Auszug aus LG Trier, 30.12.1997 - 7 HO 100/97
Werbeverbote in ärztlichen Berufsordnungen sind deshalb nur mit der Maßgabe als verfassungsmäßig anzusehen, dass nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten wird (BVerfG NJW 1986, 1533, NJW 1992, 2341, NJW 1994, 1591, 1592). - BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus LG Trier, 30.12.1997 - 7 HO 100/97
Zu bedenken ist, dass auch Angehörigen freier Berufe nicht verwehrt sein kann, ihre Außendarstellung den gewandelten Verhältnissen anzupassen; was noch als üblich, als angemessen oder übertrieben bewertet wird, unterliegt zeitbedingten Veränderungen (BverfGE 94, 372, 398; zuletzt Urteil vom 24.7.1997 NJW 1997, 2510 = WRP 1997, 1046).