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   LG Ulm, 06.11.2009 - 3 O 261/09   

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https://dejure.org/2009,22516
LG Ulm, 06.11.2009 - 3 O 261/09 (https://dejure.org/2009,22516)
LG Ulm, Entscheidung vom 06.11.2009 - 3 O 261/09 (https://dejure.org/2009,22516)
LG Ulm, Entscheidung vom 06. November 2009 - 3 O 261/09 (https://dejure.org/2009,22516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Haftung des Wertgutachters gegenüber dem Ersteigerer im Zwangsversteigerungsverfahren bei Billigung des Sachverständigenvorgehens durch das Gericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von grober Fahrlässigkeit auf Seiten eines Sachverständigen bei der Erstellung eines Gutachtens für die Festsetzung des Verkehrswerts nach § 74a Abs. 5 Zwangsvollstreckungsgesetz (ZVG); Folgen einer Billigung der vom Sachverständigen offen gelegten ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begutachtungsfehler im Zwangsversteigerungsverfahren: Haftung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02

    Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus LG Ulm, 06.11.2009 - 3 O 261/09
    Der Sachverständige wird, auch wenn § 74 a ZVG dies nicht ausdrücklich erwähnt, durch das Vollstreckungsgericht entsprechend den Beweiserhebungsvorschriften der §§ 402 ff ZPO herangezogen (BGH MDR 2003, 1180).
  • FG Düsseldorf, 29.09.2006 - 1 K 145/04

    Anerkennung von Aufwendungen für Grundwasser für ein Einfamilienhaus; Abänderung

    Auszug aus LG Ulm, 06.11.2009 - 3 O 261/09
    Die Kläger begehren Schadensersatz wegen eines Wertermittlungsgutachtens, das der Beklagte als Sachverständiger im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens beim Amtsgericht Ulm, Geschäftsnummer 1 K 145/04, erstattet hat.
  • OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 61/06

    Zwangsversteigerungsverfahren: Schadensersatz wegen fehlerhaftem

    Auszug aus LG Ulm, 06.11.2009 - 3 O 261/09
    Da es sich auch bei einem solchen Verkehrswertgutachten naturgemäß um eine Schätzung handelt, die das Marktverhalten wiedergeben soll, kann eine exakte Feststellung eines bestimmten Betrags als Verkehrswert nicht gefordert werden (Schleswig-Holsteinisches OLG vom 06.07.2007, 14 U 61/06, MDR 2008, 25).
  • KG, 10.01.2007 - 12 W 61/06

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Grob fahrlässiges Handeln bei

    Auszug aus LG Ulm, 06.11.2009 - 3 O 261/09
    Dies folgt daraus, dass der Sachverständige nur Gehilfe des Gerichts bei der Auswertung ihm vorgegebener Tatsachen durch die aus seinem Fachwissen hergeleiteten Bewertungen, Schlussfolgerungen und Hypothesen ist, die das Gericht sodann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu würdigen hat, ohne an die Feststellungen des Sachverständigen gebunden zu sein (KG vom 10.01.2007, 12 W 61/06, NZV 2007, 462 und Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 18. Auflage, § 74 a Rdnr 7.8).
  • BGH, 09.03.2006 - III ZR 143/05

    Haftung des Sachverständigen wegen Erstattung eines Wertgutachtens im

    Auszug aus LG Ulm, 06.11.2009 - 3 O 261/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 09.03.2006, III ZR 143/05, NJW 2006, 1733) ist es zwar grundsätzlich möglich, dass einem Meistbietenden in einer Zwangsversteigerung, der den Zuschlag erhält, als Verfahrensbeteiligtem im Sinne des § 839 a BGB ein erstattungsfähiger Schaden entstehen kann, wenn die von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen vorgenommene Wertermittlung objektiv unrichtig ist und der Meistbietende bei korrekter Wertfestsetzung das Grundstück zu einem niedrigeren Preis hätte ersteigern können.
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