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LG Ulm, 10.04.2015 - 11 O 19/14 KfH |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 2 U 63/15
Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Herkunftsangaben für Kulturchampignons
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Vorsitzenden der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ulm vom 10. April 2015 (Az.: 11 O 19/14), berichtigt durch Beschluss desselben Gerichts vom 29. Mai 2015, wird.Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Ulm vom 10.04.2015 (Az. 11 0 19/14 KfH) wird die Beklagte verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht ordnungsgemäß beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre, zu vollstrecken an dem Geschäftsführer) zu unterlassen:.