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   LG Ulm, 30.03.2010 - 4 T 10/10   

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https://dejure.org/2010,38680
LG Ulm, 30.03.2010 - 4 T 10/10 (https://dejure.org/2010,38680)
LG Ulm, Entscheidung vom 30.03.2010 - 4 T 10/10 (https://dejure.org/2010,38680)
LG Ulm, Entscheidung vom 30. März 2010 - 4 T 10/10 (https://dejure.org/2010,38680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Einstellung einer Wohnungsräumung hinsichtlich einer Abwägung zwischen körperlicher Unversehrtheit und Eigentum; Stellungnahme zur Abwägung i.R.d. Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02

    Sofortige Beschwerde: Anforderungen an die Abhilfeentscheidung nach neuem Recht

    Auszug aus LG Ulm, 30.03.2010 - 4 T 10/10
    Dahinstehen kann auch, ob die Nichtabhilfe durch reine Bezugnahme auf die bereits vorliegende Entscheidung - trotz teilweisem neuem Vorbringen in der sofortigen Beschwerde - ausreichend ist, da die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens nicht Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren ist (Zöller, ZPO, 28. Auflage, § 572, Rand-Nr. 4; OLG Stuttgart, MDR 2003, 110 [OLG Stuttgart 27.08.2002 - 14 W 3/02] ).
  • LG Ulm, 05.05.2009 - 4 T 7/09
    Auszug aus LG Ulm, 30.03.2010 - 4 T 10/10
    Das vorliegende Verfahren knüpft an das Räumungsschutzverfahrens wegen Selbstmordgefahr vor dem AG Göppingen, AZ: 1 M 379/09, LG Ulm, AZ: 4 T 7/09, Bundesgerichtshof, AZ: I ZB 34/09 an.
  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 34/09

    Räumungszwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss: Einstweilige Einstellung

    Auszug aus LG Ulm, 30.03.2010 - 4 T 10/10
    Das vorliegende Verfahren knüpft an das Räumungsschutzverfahrens wegen Selbstmordgefahr vor dem AG Göppingen, AZ: 1 M 379/09, LG Ulm, AZ: 4 T 7/09, Bundesgerichtshof, AZ: I ZB 34/09 an.
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