Rechtsprechung
LG Verden, 23.11.2016 - 6 T 126/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 Abs. 1 GvKostG; § 191 ZPO; § 193 ZPO; § 194 ZPO; § 802f Abs. 4 ZPO; § 15 Abs. 2 S. 1 GVGA
Erhebung von Gebühren eines Obergerichtsvollziehers für die Zustellung der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung von Gebühren eines Obergerichtsvollziehers für die Zustellung der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft
- www.bremer-inkasso.de
Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, Weisung des Gläubigers, Ermessensentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Achim, 26.07.2016 - 11 M 253/16
- LG Verden, 23.11.2016 - 6 T 126/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 18.04.2016 - 8 W 483/15
Gerichtsvollzieherkosten: Persönliche Zustellung einer Ladung zur Abgabe der …
Auszug aus LG Verden, 23.11.2016 - 6 T 126/16
Er muss aber tatsächlich eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Ermessensentscheidung treffen (vgl. OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.04.2016, Az. 8 W 483/15).Zwar kann der Gerichtsvollzieher bei seiner Entscheidung auch allgemeine Erfahrungswerte heranziehen, dies muss aber jeweils im konkreten Fall und bezogen auf die im Einzelfall ersichtlichen Umstände geschehen (vgl. OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.04.2016, Az. 8 W 483/15).
- LG Wuppertal, 19.05.2017 - 16 T 126/17 Es fehlt somit an der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage (vgl. auch LG Verden, Beschl. v. 23.11.2016 - 6 T 126/16, BeckRS 2016, 116696, beck-online).