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   LG Verden, 26.04.2012 - 3 T 23/12   

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https://dejure.org/2012,17607
LG Verden, 26.04.2012 - 3 T 23/12 (https://dejure.org/2012,17607)
LG Verden, Entscheidung vom 26.04.2012 - 3 T 23/12 (https://dejure.org/2012,17607)
LG Verden, Entscheidung vom 26. April 2012 - 3 T 23/12 (https://dejure.org/2012,17607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 62 Abs. 3 S. 4 AufenthG; § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG
    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft nach unerlaubter Einreise bei Leben des Kindes und der Frau in Deutschland und bei Fehlen des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft nach unerlaubter Einreise bei Leben des Kindes und der Frau in Deutschland und bei Fehlen des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1
    Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung, Überhaft, Abschiebungshaft, Haftantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft nach unerlaubter Einreise bei Leben des Kindes und der Frau in Deutschland und bei Fehlen des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der

    Auszug aus LG Verden, 26.04.2012 - 3 T 23/12
    Andernfalls kann die Anordnung der Sicherungshaft allein schon wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rechtswidrig sein (vgl. BGH, Beschluss vom 21.07.2011, Az. V ZB 141/11).
  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11

    Abschiebungshaft: Rechtmäßigwerden bei Erteilung des Einvernehmens der

    Auszug aus LG Verden, 26.04.2012 - 3 T 23/12
    Vor Anordnung von Sicherungshaft hat die Ausländerbehörde, spätestens aber das Amtsgericht das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft einzuholen und dem Betroffenen sodann - wenn dieses Einvernehmen nicht bereits im Antrag der Ausländerbehörde dargelegt worden ist - hierüber rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2011, Az. V ZB 173/11).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14

    Abschiebungshaftsache: Sicherungshaftanordnung vor dem Ende einer laufenden

    Obwohl die Abschiebungshaft erst nach dem Ende der Straf- oder Untersuchungshaft vollzogen wird, berechnet sich der Haftzeitraum von der Haftanordnung an (zutreffend LG Verden, InfAuslR 2012, 425 f.; ähnlich OLG Köln, OLGR 2002, 364 f.; OLG München, OLGR 2005, 439 f.; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2008, 38 f.; im Ergebnis auch Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 3. Aufl., § 425 Rn. 11).
  • LG Verden, 19.06.2012 - 3 T 49/12

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungshaft

    Wie die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 26.04.2012 (Az. 3 T 23/12) ausgeführt hat, ist die Allgemeinverfügung des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Verden vom 25.10.1994 insoweit nicht ausreichend.
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