Rechtsprechung
LG Verden, 26.04.2012 - 3 T 23/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 62 Abs. 3 S. 4 AufenthG; § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG
Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft nach unerlaubter Einreise bei Leben des Kindes und der Frau in Deutschland und bei Fehlen des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft nach unerlaubter Einreise bei Leben des Kindes und der Frau in Deutschland und bei Fehlen des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1
Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung, Überhaft, Abschiebungshaft, Haftantrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft nach unerlaubter Einreise bei Leben des Kindes und der Frau in Deutschland und bei Fehlen des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Verden, 07.02.2012 - 4 XIV 748
- LG Verden, 26.04.2012 - 3 T 23/12
- BGH, 21.06.2012 - V ZB 102/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der …
Auszug aus LG Verden, 26.04.2012 - 3 T 23/12
Andernfalls kann die Anordnung der Sicherungshaft allein schon wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rechtswidrig sein (vgl. BGH, Beschluss vom 21.07.2011, Az. V ZB 141/11). - BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11
Abschiebungshaft: Rechtmäßigwerden bei Erteilung des Einvernehmens der …
Auszug aus LG Verden, 26.04.2012 - 3 T 23/12
Vor Anordnung von Sicherungshaft hat die Ausländerbehörde, spätestens aber das Amtsgericht das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft einzuholen und dem Betroffenen sodann - wenn dieses Einvernehmen nicht bereits im Antrag der Ausländerbehörde dargelegt worden ist - hierüber rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2011, Az. V ZB 173/11).
- BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14
Abschiebungshaftsache: Sicherungshaftanordnung vor dem Ende einer laufenden …
Obwohl die Abschiebungshaft erst nach dem Ende der Straf- oder Untersuchungshaft vollzogen wird, berechnet sich der Haftzeitraum von der Haftanordnung an (zutreffend LG Verden, InfAuslR 2012, 425 f.; ähnlich OLG Köln, OLGR 2002, 364 f.; OLG München, OLGR 2005, 439 f.; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2008, 38 f.;… im Ergebnis auch Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 3. Aufl., § 425 Rn. 11). - LG Verden, 19.06.2012 - 3 T 49/12
Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungshaft
Wie die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 26.04.2012 (Az. 3 T 23/12) ausgeführt hat, ist die Allgemeinverfügung des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Verden vom 25.10.1994 insoweit nicht ausreichend.