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   LG Verden, 29.11.2019 - 6 T 164/19   

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https://dejure.org/2019,52583
LG Verden, 29.11.2019 - 6 T 164/19 (https://dejure.org/2019,52583)
LG Verden, Entscheidung vom 29.11.2019 - 6 T 164/19 (https://dejure.org/2019,52583)
LG Verden, Entscheidung vom 29. November 2019 - 6 T 164/19 (https://dejure.org/2019,52583)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZB 26/02

    Zulässigkeit der Zwangsverwaltung bei hohen Vorbelastungen

    Auszug aus LG Verden, 29.11.2019 - 6 T 164/19
    Es fehlt, wenn der Gläubiger kein schutzwürdiges Interesse an der Vollstreckungsmaßnahme hat, etwa weil die beantragte Zwangsverwaltung zur Verfolgung zweckwidriger und insoweit nicht schutzwürdiger Ziele begehrt wird, um beispielsweise den Schuldner zu schikanieren oder ihm Schaden zuzufügen (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Juli 2002, Az. IX ZB 26/02, Rdnrn. 12 u. 14).

    § 803 Abs. 2 ZPO findet im Bereich der Immobiliarvollstreckung keine (analoge) Anwendung (vgl. BGH, Beschl. v.18. Juli 2002, aaO., Rdnrn. 8 ff.).

  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 233/03

    Aufhebung der Zwangsversteigerung mangels zu erwartenden Erlöses

    Auszug aus LG Verden, 29.11.2019 - 6 T 164/19
    Das Rechtsschutzinteresse ergibt sich hier grundsätzlich bereits aus dem Interesse des Gläubigers an einer Befriedigung der Forderung, die durch den Vollstreckungstitel als begründet ausgewiesen wird (BGH, aaO., Rdnr. 13; BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, Az. IXa ZB 233/03, Rdnr. 9).
  • LG Hechingen, 08.02.1991 - 2 T 26/90
    Auszug aus LG Verden, 29.11.2019 - 6 T 164/19
    Vor diesem Hintergrund kann ein Rechtsschutzinteresse selbst dann bestehen, wenn das der Zwangsverwaltung unterliegende Objekt gegenwärtig keine Erträge abwirft, wenn in absehbarer Zeit nicht mit Einnahmen zu rechnen ist bzw. wenn von Anfang an ein Überschuss über die Kosten nicht zu erwarten ist (a.A. LG Hechingen, Rpfleger 1991, S. 430).
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