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   LG Würzburg, 06.03.2018 - 22 O 2199/16   

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https://dejure.org/2018,40437
LG Würzburg, 06.03.2018 - 22 O 2199/16 (https://dejure.org/2018,40437)
LG Würzburg, Entscheidung vom 06.03.2018 - 22 O 2199/16 (https://dejure.org/2018,40437)
LG Würzburg, Entscheidung vom 06. März 2018 - 22 O 2199/16 (https://dejure.org/2018,40437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 688 Abs. 2 S. 2; ARB § 14; BGB § 199 Abs. 3 Nr. 1, § 203 Abs. 1 Nr. 3, § 204 Abs. 1 Nr. 1
    Anwaltshaftung - Einreichung eines Mahnantrags mit bewusst falschen Angaben trotz unmittelbar bevorstehender Verjährung des Anspruchs

  • rewis.io

    Anwaltshaftung - Einreichung eines Mahnantrags mit bewusst falschen Angaben trotz unmittelbar bevorstehender Verjährung des Anspruchs

  • ra.de

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 53/05

    Pflichten des Steuerberaters im Hinblick auf die Kirchensteuerbelastung

    Auszug aus LG Würzburg, 06.03.2018 - 22 O 2199/16
    Die Frage, wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Belehrung durch den rechtlichen Berater verhalten hätte, ist unter den Gesichtspunkt der haftungsausfüllenden Kausalität zu fassen, die klägerseits nach dem Maßstab des § 287 ZPO zu beweisen ist (BGHZ 129, 386; BGH, NJW-RR 2006, 1645).

    Die jeweils hieraus ergebenden Rechtsfolgen sind zu ermitteln und anschließend mit den Handlungszielen des jeweiligen Mandanten zu vergleichen (BGH, NJW 2009, 1591; BGH, NJW-RR 2006, 1645).

  • BGH, 05.08.2014 - XI ZR 172/13

    Haftung wegen Beratungspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Erwerb von

    Auszug aus LG Würzburg, 06.03.2018 - 22 O 2199/16
    Nach den Grundsätzen des Vorteilsausgleichs stellt die Fondsbeteiligung eine "Gegenleistung" im Sinne von §§ 688 Abs. 2 Nr. 2, 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO dar (BGH, Urteil vom 05.08.2014, Az. XI ZR 172/13; OLG Bamberg, Beschluss vom 08.07.2013, Az. 4 U 55/13; OLG München, Urteil vom 04.12.2007, Az. 5 U 347/07; Zöller/Vollkommer, § 688 Rdnr. 6).

    Insoweit nimmt auch der Beklagte diejenige rechtliche Bewertung vor, wie sie später in den vergleichbaren Fällen von Seiten des BGH abschließend entschieden wurde (BGH, Urteil vom 05.08.2014 - XI ZR 172/13).

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 157/11

    Rechtsmissbräuchliche Verjährungshemmung durch Mahnbescheid

    Auszug aus LG Würzburg, 06.03.2018 - 22 O 2199/16
    Zwar kommt es für den Eintritt der Hemmungswirkung nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht auf die Zulässigkeit, sondern allein auf die Wirksamkeit des auf den Mahnantrag erlassenen und zugestellten Mahnbescheid an, sodass bei hinreichender Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs dessen Verjährung auch dann gehemmt wird, wenn der Mahnantrag an Mängeln leidet oder sogar - im Hinblick auf § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO - unzulässig ist (ständige Rspr., vgl. nur BGHZ 104, 268; BGHZ 172, 42; BGH NJW 2012, 995).

    Die Berufung auf die durch Zustellung eines Mahnbescheids eingetretene Verjährungshemmung kann jedoch rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids die bewusst wahrheitswidrige Erklärung enthält, dass die Gegenleistung, von welcher der Anspruch abhänge, bereits erbracht sei (BGH NJW 2012, 995; BGH NJW 2004, 3772; OLG München, Urteil vom 04.12.2007 - 5 U 3479/07; OLG Bamberg, BKR 2014, 334).

  • OLG Celle, 05.07.2010 - 3 U 83/10

    Rückforderung von Gerichts- und Anwaltskosten eines Rechtsmittelverfahrens durch

    Auszug aus LG Würzburg, 06.03.2018 - 22 O 2199/16
    Es wird deshalb für die Kosten zweiter Instanz der Entscheidung des OLG Celle mit Urteil vom 05.07.2010 (Az.: 3 U 83/10) gefolgt, wonach zu Gunsten des Beklagten für die zweite Instanz durch die Erteilung des Deckungsschutzes trotz der durch das Erstgericht festgestellten eingetretenen Verjährung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde.
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

    Auszug aus LG Würzburg, 06.03.2018 - 22 O 2199/16
    Die jeweils hieraus ergebenden Rechtsfolgen sind zu ermitteln und anschließend mit den Handlungszielen des jeweiligen Mandanten zu vergleichen (BGH, NJW 2009, 1591; BGH, NJW-RR 2006, 1645).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus LG Würzburg, 06.03.2018 - 22 O 2199/16
    Außerdem besteht die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens auch dann nicht, wenn der Mandant einen zutreffenden Vorschlag des Rechtsanwalts ablehnt (BGH, NJW 2007, 2485; BGHZ 123, 311).
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus LG Würzburg, 06.03.2018 - 22 O 2199/16
    Die Frage, wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Belehrung durch den rechtlichen Berater verhalten hätte, ist unter den Gesichtspunkt der haftungsausfüllenden Kausalität zu fassen, die klägerseits nach dem Maßstab des § 287 ZPO zu beweisen ist (BGHZ 129, 386; BGH, NJW-RR 2006, 1645).
  • BGH, 02.12.1986 - VI ZR 252/85

    Haftung des Herstellers mangelhaften Fertigpreßfutters - Anforderungen an einen

    Auszug aus LG Würzburg, 06.03.2018 - 22 O 2199/16
    Auf einen Beweis des ersten Anscheins kann sich der Anspruchssteller hingegen nicht berufen (BGH, NJW 1987, 1694).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus LG Würzburg, 06.03.2018 - 22 O 2199/16
    Außerdem besteht die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens auch dann nicht, wenn der Mandant einen zutreffenden Vorschlag des Rechtsanwalts ablehnt (BGH, NJW 2007, 2485; BGHZ 123, 311).
  • BGH, 23.06.1981 - VI ZR 42/80

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Vereinbarung der Gewährleistung nach

    Auszug aus LG Würzburg, 06.03.2018 - 22 O 2199/16
    Er muss für eine rechtzeitige Hemmung oder einen rechtzeitigen Neubeginn der Verjährung sorgen (BGH, Urteil vom 23.06.1981, Az. VI ZR 42/80).
  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 14/98

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage;

  • BGH, 28.09.2004 - IX ZR 155/03

    Hemmung der Verjährung des Anfechtungsanspruchs durch Antrag des

  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

  • OLG Bamberg, 04.06.2014 - 3 U 244/13

    Kapitalanlage - Schadensersatz wegen Beratungsfehlern - Verjährung -

  • BGH, 07.07.2011 - III ZR 90/10

    Gesonderte Berechnung der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist nach

  • OLG München, 04.12.2007 - 5 U 3479/07
  • BGH, 14.01.1975 - VI ZR 102/74

    Rechtsanwalt - Mögliche Schädigungen - Fachkundigkeit - Sorgfaltspflicht

  • BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08

    Fehlerhafte Anlageberatung - Zum Schadensersatz wegen Abschlusses eines

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

  • BGH, 05.05.1988 - VII ZR 119/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

  • OLG Bamberg, 20.11.2018 - 6 U 19/18

    Haftung des Rechtsanwalts

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Würzburg vom 06.03.2018, Az. 22 O 2199/16, abgeändert:.

    Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Würzburg vom 06.03.2018, Az. 22 O 2199/16, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Würzburg, 22 O 2199/16, vom 6. März 2018 ist teilweise abzuändern und der Beklagte ist zu verurteilen,.

    Unter Abänderung des am 06.03.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Würzburg, 22 O 2199/16, wird die Klage im vollen Umfang kostenpflichtig abgewiesen.

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