Rechtsprechung
   LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13 Jug, 5 Qs 20/13 Jug, 5 Qs 21/13 Jug   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45936
LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13 Jug, 5 Qs 20/13 Jug, 5 Qs 21/13 Jug (https://dejure.org/2013,45936)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 21.11.2013 - 5 Qs 19/13 Jug, 5 Qs 20/13 Jug, 5 Qs 21/13 Jug (https://dejure.org/2013,45936)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 21. November 2013 - 5 Qs 19/13 Jug, 5 Qs 20/13 Jug, 5 Qs 21/13 Jug (https://dejure.org/2013,45936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,45936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung im Jugendverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung im Jugendverfahren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 68 Nr 1 JGG vom 22.12.2006, § 140 StPO vom 26.06.2013
    Jugendstrafverfahren: Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EGMR, 23.09.2014 - 75915/12
    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13
    (3) Die Anklage vom 18.04.2013 - 12 Ds 13 Js 1436/13 Jug.

    Auf Anregung des Gerichts hat die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen im Verfahren 12 Ds 13 Js 1436/13 Jug.

    a) Ein länger dauerndes Verfahren, in dem zahlreiche Zeugen zu vernehmen sein werden, ist nicht zu erwarten, zumal im Verfahren 12 Ds 13 Js 1436/13 hinsichtlich der Fälle 2 bis 4 der Anklage eine Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO absehbar ist.

  • EGMR, 22.11.2011 - 8314/10

    SOUKROMA ZAKLADNI SKOLA CESTA K USPECHU V PRAZE, S.R.O. ET OBCANSKE SDRUZENI SKc.

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13
    Auch muss mit Blick auf die Vorahndung durch das Amtsgericht Villingen-Schwenningen vom 23.11.2010 - 8 Ls 26 Js 8314/10 - gesehen werden, dass er bereits eine Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht erlebt hat und insoweit über eine gewisse Gerichtserfahrung verfügt.
  • OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85

    Abwesenheitsrüge aufgrund einer unterbliebenen Beiordnung eines

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13
    Der Fall, dass ein wichtiger Zeuge seine Aussage in wesentlichen Punkten wiederholt geändert hat und ihm das vorzuhalten ist (OLG Zweibrücken StV 1986, 240), liegt nicht vor.
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06

    Jugendstrafverfahren: Notwendige Verteidigung; Voraussetzungen für die Verhängung

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13
    Dabei erscheint es bereits zweifelhaft, ob bei drohender Jugendstrafe - unabhängig von deren prognostizierter Höhe - stets ein Verteidiger zu bestellen ist, zumal nach der wohl überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184; OLG Hamm NStZ 2004, 293; OLG Saarbrücken StV 2007, 9; OLG Karlsruhe StV 2007, 3), der die Kammer folgt, noch nicht einmal die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Jugendschöffengericht automatisch die gerichtliche Bestellung eines Verteidigers gebietet.
  • LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 20/13

    Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung im Jugendverfahren

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13
    Die Verfahren 5 Qs 19/13 Jug., 5 Qs 20/13 Jug.
  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02

    Pflichtverteidiger; Bestellung im Jugendstrafverfahren, Schwere der Tat,

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13
    Dabei erscheint es bereits zweifelhaft, ob bei drohender Jugendstrafe - unabhängig von deren prognostizierter Höhe - stets ein Verteidiger zu bestellen ist, zumal nach der wohl überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184; OLG Hamm NStZ 2004, 293; OLG Saarbrücken StV 2007, 9; OLG Karlsruhe StV 2007, 3), der die Kammer folgt, noch nicht einmal die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Jugendschöffengericht automatisch die gerichtliche Bestellung eines Verteidigers gebietet.
  • OLG Brandenburg, 28.11.2001 - 1 Ss 46/01

    Notwendige Verteidigung im Jugendstrafverfahren - Waffengleichheit mit

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13
    Dabei erscheint es bereits zweifelhaft, ob bei drohender Jugendstrafe - unabhängig von deren prognostizierter Höhe - stets ein Verteidiger zu bestellen ist, zumal nach der wohl überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184; OLG Hamm NStZ 2004, 293; OLG Saarbrücken StV 2007, 9; OLG Karlsruhe StV 2007, 3), der die Kammer folgt, noch nicht einmal die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Jugendschöffengericht automatisch die gerichtliche Bestellung eines Verteidigers gebietet.
  • LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 21/13

    Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung im Jugendverfahren

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13
    und 5 Qs 21/13 Jug.
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06
    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13
    Dabei erscheint es bereits zweifelhaft, ob bei drohender Jugendstrafe - unabhängig von deren prognostizierter Höhe - stets ein Verteidiger zu bestellen ist, zumal nach der wohl überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184; OLG Hamm NStZ 2004, 293; OLG Saarbrücken StV 2007, 9; OLG Karlsruhe StV 2007, 3), der die Kammer folgt, noch nicht einmal die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Jugendschöffengericht automatisch die gerichtliche Bestellung eines Verteidigers gebietet.
  • LG Waldshut-Tiengen, 19.09.2013 - 1 Qs 62/13

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers: Notwendigkeit von Akteneinsicht zur

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13
    Insoweit unterscheidet sich der Fall von demjenigen, welcher dem bei der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen unter 1 Qs 62/13 entschiedenen Beschwerdeverfahren zugrunde lag; im dortigen Verfahren waren auch umfangreiche sozialgerichtliche Akten beigezogen worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht