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   LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19 jug   

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https://dejure.org/2020,77967
LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19 jug (https://dejure.org/2020,77967)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19 jug (https://dejure.org/2020,77967)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 10. August 2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19 jug (https://dejure.org/2020,77967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 52, § ... 53, § 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 6 S. 1, S. 2 Nr. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, § 234 Abs. 1, § 235 Abs. 1 Nr. 1, § 239 Abs. 1, § 240 Abs. 1, Abs. 2; JGG § 1 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 Hs. 2, § 17, § 18 Abs. 2, § 32, § 74, § 105 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 4 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 95 Abs. 1 Nr. 3, § 96 Abs. 1 Nr. 1b; StPO § 267 Abs. 4, § 464, § 465 Abs. 1, § 472 Abs. 1; BGB § 1674
    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden - Bemessung der Jugendstrafe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 19.02.2014 - 2 StR 413/13

    Verhängung einer Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld;

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19
    Bei der Beurteilung der Schuldschwere kommt dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat und ihrer Einstufung nach allgemeinem Strafrecht keine selbständige Bedeutung zu, sondern es ist in erster Linie auf die innere Tatseite abzustellen (BGH, Urteil vom 19.02.2014 - 2 StR 413/13).

    Dies gilt auch dann, wenn die Verhängung der Jugendstrafe allein wegen der Schwere der Schuld begründet wird (BGH, Urteil vom 19.02.2014 - 2 StR 413/13).

    Dabei ist ausgehend von einer Parallelwertung nach Erwachsenenstrafrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 StR 189/13; BGH, Beschluss vom 21.08.2012 - 4 StR 157/12) eine Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände vorzunehmen (BGH, Urteil vom 19.02.2014 - 2 StR 413/13) und unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens sowie unter Abwägung des Gewichts des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten die Dauer der Jugendstrafe zu bemessen (vgl. BGH a.a.O.).

  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 313/04

    Raub (Gewaltbegriff bei der Nötigung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeug als

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19
    Ebenso ausreichend ist, dass das Tatopfer an die Ernsthaftigkeit der Drohung glauben soll und dass die Drohung nach dem Vorsatz des Täters Zwangswirkung entfalten soll, vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.1983, Az. 1 StR 737/81; BGH, Beschluss vom 01.09.2004, Az. 2 StR 313/04.
  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 238/12

    Jugendstrafe infolge schädlicher Neigungen; Strafzumessung (Anforderungen an die

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19
    Schädliche Neigungen sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - 3 StR 238/12).
  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 189/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall: Beweiswürdigung

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19
    Dabei ist ausgehend von einer Parallelwertung nach Erwachsenenstrafrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 StR 189/13; BGH, Beschluss vom 21.08.2012 - 4 StR 157/12) eine Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände vorzunehmen (BGH, Urteil vom 19.02.2014 - 2 StR 413/13) und unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens sowie unter Abwägung des Gewichts des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten die Dauer der Jugendstrafe zu bemessen (vgl. BGH a.a.O.).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02

    Beweiswürdigung (Umfang / Grenzen der Revisibilität: Widersprüche;

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19
    Dabei war eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen Gesichtspunkte vorzunehmen, wie sich die einzelnen Taten als besonderes Ereignis in den Lebenslauf, in die Entwicklungsphase des Angeklagten und in die stete Wechselwirkung persönlicher und sozialer Faktoren einfügt, vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2003, Az. 3 StR 430/02.
  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 67/05

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht; innerprozessuale

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19
    Die Kammer hat nicht verkannt, dass im Zweifel bzgl. des Vorliegens des Schwerpunkts im Erwachsenen- oder im Heranwachsendenalter von Erwachsenenstrafrecht auszugehen ist, vgl. auch BGH, Beschluss vom 15.03.2005, Az. 4 StR 67/05.
  • BGH, 05.06.2018 - 2 StR 495/17

    Sexuelle Nötigung (Voraussetzungen einer Gewaltanwendung)

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19
    Die Gewalt wurde auch final zur Durchführung der sexuellen Handlungen durch den Angeklagten angewendet, vgl. BGH, Beschluss vom 05.06.2018, Az. 2 StR 495/17.
  • BGH, 19.02.2015 - 2 StR 343/14

    Besonders schwere räuberische Erpressung (minder schwerer Fall)

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19
    Die Kammer hat bei der Würdigung der Frage, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, nicht verkannt, dass für die Annahme eines minder schweren Falles nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich ist, vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az. 2 StR 343/14.
  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81

    Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19
    Ebenso ausreichend ist, dass das Tatopfer an die Ernsthaftigkeit der Drohung glauben soll und dass die Drohung nach dem Vorsatz des Täters Zwangswirkung entfalten soll, vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.1983, Az. 1 StR 737/81; BGH, Beschluss vom 01.09.2004, Az. 2 StR 313/04.
  • BGH, 05.09.2006 - 4 StR 313/06

    Ledergürtel als gefährliches Werkzeug

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19
    Ein gefährliches Werkzeug liegt vor, wenn ein beweglicher Gegenstand nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen, vgl. BGH, Beschluss vom 05.09.2006, Az. 4 StR 313/06.
  • BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung

  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

  • BGH, 22.01.2014 - 5 StR 555/13

    Unzureichende Begründung der Erforderlichkeit einer Jugendstrafe (hier: wegen der

  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 157/12

    Einstellung in der Hauptverhandlung bei mangelndem Strafantrag

  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum);

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96

    Kindesentziehung - Räumliche Trennung - Beeinträchtigung des elterlichen

  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 153/10

    Menschenraub: Aussetzen in hilfloser Lage; Verabredung zu einem Verbrechen

  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 20/61

    Nichtvorliegen eines Strafantrages - Verletzung von Verfahrensrechten

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

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