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   LG Wiesbaden, 01.07.1996 - 1 S 434/95   

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https://dejure.org/1996,20074
LG Wiesbaden, 01.07.1996 - 1 S 434/95 (https://dejure.org/1996,20074)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 01.07.1996 - 1 S 434/95 (https://dejure.org/1996,20074)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 01. Juli 1996 - 1 S 434/95 (https://dejure.org/1996,20074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes auf Vereinbarungen über die Miethöhe zwischen Mietvertragsparteien; Voraussetzungen für die Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes über die Generalklausel von § 5 Abs. 1 Haustürwiderrufsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mieterhöhung als Haustürgeschäft

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Mannheim, 03.08.1990 - 1 S 23/90
    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.07.1996 - 1 S 434/95
    Dabei schließt sich die Kammer der von zahlreichen Gerichten vertretenen Auffassung an, daß der Gesetzgeber durch die weite Fassung des Umgehungsbegriffes für die Gerichte den Raum eröffnet hat, Fallgestaltungen zu erfassen, bei denen die Situation im Kern der in § 1 beschriebenen Vertragsanbahnung entspricht (vgl. hierzu LG Limburg in NJW-RR 1989, S. 119 [LG Limburg 22.06.1988 - 3 S 482/87] für eine Vertragsanbahnung in der Halle eines Urlaubshotels; LG Mannheim in NJW-RR 1990, S. 1395 f. [LG Mannheim 03.08.1990 - 1 S 23/90] für eine Vertragsanbahnung in einem Hotel; AG Freising in NJW-RR 1988, S. 1326 [AG Freising 14.06.1988 - 2 C 80/88] für eine Vertragsverhandlung in einem Café).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 19/93

    Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Rechtsbeschwerde; Voraussetzungen und

    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.07.1996 - 1 S 434/95
    Nach dem Rechtsentscheid des OLG Koblenz vom 09.02.1994 (abgedruckt in WM 1994, S. 257 ff.) unterfallen Vereinbarungen über die Miethöhe zwischen Mietvertragsparteien unter den sachlichen Anwendungsbereich des Haustürwiderrufsgesetzes (§ 1 Abs. 1 Haustürwiderrufsgesetz).
  • AG Freising, 14.06.1988 - 2 C 80/88

    Haustürwiderrufsgesetz; Haustürgeschäft; Widerrufsrecht; Umgehungsverbot; Ort der

    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.07.1996 - 1 S 434/95
    Dabei schließt sich die Kammer der von zahlreichen Gerichten vertretenen Auffassung an, daß der Gesetzgeber durch die weite Fassung des Umgehungsbegriffes für die Gerichte den Raum eröffnet hat, Fallgestaltungen zu erfassen, bei denen die Situation im Kern der in § 1 beschriebenen Vertragsanbahnung entspricht (vgl. hierzu LG Limburg in NJW-RR 1989, S. 119 [LG Limburg 22.06.1988 - 3 S 482/87] für eine Vertragsanbahnung in der Halle eines Urlaubshotels; LG Mannheim in NJW-RR 1990, S. 1395 f. [LG Mannheim 03.08.1990 - 1 S 23/90] für eine Vertragsanbahnung in einem Hotel; AG Freising in NJW-RR 1988, S. 1326 [AG Freising 14.06.1988 - 2 C 80/88] für eine Vertragsverhandlung in einem Café).
  • LG Limburg, 22.06.1988 - 3 S 482/87
    Auszug aus LG Wiesbaden, 01.07.1996 - 1 S 434/95
    Dabei schließt sich die Kammer der von zahlreichen Gerichten vertretenen Auffassung an, daß der Gesetzgeber durch die weite Fassung des Umgehungsbegriffes für die Gerichte den Raum eröffnet hat, Fallgestaltungen zu erfassen, bei denen die Situation im Kern der in § 1 beschriebenen Vertragsanbahnung entspricht (vgl. hierzu LG Limburg in NJW-RR 1989, S. 119 [LG Limburg 22.06.1988 - 3 S 482/87] für eine Vertragsanbahnung in der Halle eines Urlaubshotels; LG Mannheim in NJW-RR 1990, S. 1395 f. [LG Mannheim 03.08.1990 - 1 S 23/90] für eine Vertragsanbahnung in einem Hotel; AG Freising in NJW-RR 1988, S. 1326 [AG Freising 14.06.1988 - 2 C 80/88] für eine Vertragsverhandlung in einem Café).
  • OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00

    Untervermietung - Erlaubnis durch Vermieter - keiner Äußerung innerhalb vom

    Eine Verweigerung wird auch dann bejaht, wenn sie ohne vorherige Benennung eines Untermietinteressenten von Seiten des Vermieters ausdrücklich generell erklärt wird, wenn der Vermieter dem Mieter gegenüber also erklärt, er werde keinesfalls (unabhängig davon, ob ihm ein potentieller Untermieter benannt wird) eine Gebrauchsüberlassung an Dritte erlauben (vgl. dazu RGZ 74, 179; BGHZ 59, 7; KG WuM 1996, 698; Staudinger/Emmerich, BGB, 13. Bearb., § 549, Rn. 53; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 7. Aufl., § 549, Rn. 65).
  • LG Zweibrücken, 27.10.1998 - 3 S 122/98

    Widerruf einer Mieterhöhungsvereinbarung

    Der Anwendungsbereich des HaustürWG erfasst nach inzwischen ganz herrschender Auffassung auch Mietverträge über Wohnraum (vgl. OLG Koblenz, WuM 1994, 257 ; LG Wiesbaden, WuM 1996, 698; LG Berlin, Grundeigentum 1994, 1449).
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