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   LG Wiesbaden, 07.06.2013 - 2 O 2/13   

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https://dejure.org/2013,16982
LG Wiesbaden, 07.06.2013 - 2 O 2/13 (https://dejure.org/2013,16982)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 07.06.2013 - 2 O 2/13 (https://dejure.org/2013,16982)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 07. Juni 2013 - 2 O 2/13 (https://dejure.org/2013,16982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • autokaufrecht.info

    (Kein) gutgläubiger Erwerb eines aus dem Ausland eingeführten Luxusfahrzeugs mit ausländischen Papieren

  • stroemer.de

    Porsche Panamera

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.02.1975 - VIII ZR 151/73

    Anforderungen an den guten Glauben des Erwerbers eines Gebrauchtwagens; Vorlage

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2013 - 2 O 2/13
    Unterlässt der Erwerber dies, ist bereits deshalb der Vorwurf grob fahrlässiger Unkenntnis begründet (ständ. Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteile vom 27.09.1961 - VIII RZ 116/60; Urteil vom 5.2.1975, VIII ZR 151/73; Urteil vom 01.07.1987 - VIII ZR 331/86; Urteil vom 11.03.1991 - II ZR 88/90) Handelt es sich - wie hier - um ein aus dem Ausland stammendes Fahrzeug sind an die Vorlage und Prüfung schon deshalb gesteigerte Anforderungen zu stellen, weil ausländische KFZ-Papiere recht­lich anders ausgestaltet sind.

    In diesem Fall bedarf es ggf. weiterer Erkundigungen beim letzten eingetragenen Halter (vgl. BGH, NJW 1975, 735; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Auflage, § 366 Rn. 17).

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 331/86

    Weiterveräußerung einer anfechtbar erworbenen beweglichen Sache; Grobe

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2013 - 2 O 2/13
    Unterlässt der Erwerber dies, ist bereits deshalb der Vorwurf grob fahrlässiger Unkenntnis begründet (ständ. Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteile vom 27.09.1961 - VIII RZ 116/60; Urteil vom 5.2.1975, VIII ZR 151/73; Urteil vom 01.07.1987 - VIII ZR 331/86; Urteil vom 11.03.1991 - II ZR 88/90) Handelt es sich - wie hier - um ein aus dem Ausland stammendes Fahrzeug sind an die Vorlage und Prüfung schon deshalb gesteigerte Anforderungen zu stellen, weil ausländische KFZ-Papiere recht­lich anders ausgestaltet sind.

    Aller­dings ist der Erwerber auch im Rahmen des § 366 HGB nicht von der Nachfor­schungspflicht bei Divergenz zwischen dem Veräußerer und dem eingetragenen Hal­ter entbunden, wenn weitere Umstände hinzutreten, die Zweifel an der Ordnungsge­mäßheit des Vorerwerbs wecken müssen (BGH, NJW-RR 1987, 1456).

  • BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 3/76

    Gutgläubiger Erwerb eines Werkunternehmerpfandrechts

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2013 - 2 O 2/13
    Nach ständiger Rechtsprechung muss sich der Erwerber eines Kraftfahrzeugs, der sich auf gutgläubigen Erwerb des Eigentums berufen will, zumindest die Fahrzeug­papiere vorlegen lassen, um die Berechtigung des Veräußerers überprüfen zu kön­nen (BGHZ 68, 323, 325; BGH, Urteil vom 13.04.1994 -"II ZR 196/93) Dahinter steht die Erwägung, dass es Argwohn erwecken und zu weiteren Nachforschungen Anlass geben muss, wenn der Veräußerer entweder den Fahrzeugbrief nicht vorlegen kann oder wenn sich aus diesem ein vom Veräußerer personenverschiedener Halter er­gibt.
  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 88/90

    Erwerb unbelasteten Eigentums an einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2013 - 2 O 2/13
    Unterlässt der Erwerber dies, ist bereits deshalb der Vorwurf grob fahrlässiger Unkenntnis begründet (ständ. Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteile vom 27.09.1961 - VIII RZ 116/60; Urteil vom 5.2.1975, VIII ZR 151/73; Urteil vom 01.07.1987 - VIII ZR 331/86; Urteil vom 11.03.1991 - II ZR 88/90) Handelt es sich - wie hier - um ein aus dem Ausland stammendes Fahrzeug sind an die Vorlage und Prüfung schon deshalb gesteigerte Anforderungen zu stellen, weil ausländische KFZ-Papiere recht­lich anders ausgestaltet sind.
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2013 - 2 O 2/13
    Nach ständiger Rechtsprechung muss sich der Erwerber eines Kraftfahrzeugs, der sich auf gutgläubigen Erwerb des Eigentums berufen will, zumindest die Fahrzeug­papiere vorlegen lassen, um die Berechtigung des Veräußerers überprüfen zu kön­nen (BGHZ 68, 323, 325; BGH, Urteil vom 13.04.1994 -"II ZR 196/93) Dahinter steht die Erwägung, dass es Argwohn erwecken und zu weiteren Nachforschungen Anlass geben muss, wenn der Veräußerer entweder den Fahrzeugbrief nicht vorlegen kann oder wenn sich aus diesem ein vom Veräußerer personenverschiedener Halter er­gibt.
  • BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2013 - 2 O 2/13
    Die Einrede nach § 348 S. 2 BGB i.V.m. §§ 320, 322 BGB ist nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, sondern setzt voraus, dass sich aus der Gesamtheit seines Vorbringens eindeutig ergibt, dass er sein Leistungsver­weigerungsrecht geltend machen will (BGH, NJW 2010, 146; Palandt/ Grüneberg, § 322, Rn. 2).
  • OLG Koblenz, 28.10.2010 - 6 U 473/10

    Kraftfahrzeug mit ausländischer Zulassung: Kein gutgläubiger Eigentumserwerb ohne

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2013 - 2 O 2/13
    Der Käufer hat sich daher darüber zu vergewissern, dass er nach dem Inhalt der vorgelegten Papie­re unbelastetes Eigentum an dem Kraftfahrzeug erwerben kann (BGH, Urteil vom 11.03.1991 - 11 ZR 88/90 - zit. nach juris, Rn. 13; OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2010 - 6 U 473/10 - zit. nach juris, Rn. 31).
  • OLG München, 05.03.2008 - 7 U 4969/06

    Internationaler Warenverkehr: Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer eines

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2013 - 2 O 2/13
    Wird der Erwerbstatbestand bis zum Grenzübertritt nicht vollendet, da es an einer Übergabe fehlt, beurteilt sich die Frage des Eigentumserwerbs nach § 43 Abs. 1 EGBGB nach dem dann für das Recht des Lageortes anwendbaren deut­schen Sachenrecht (OLG München, Urteil vom 05.03.2008, 7 U 4969/06 - zit. nach juris, Rn. 30).
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