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   LG Wiesbaden, 10.10.2018 - 12 O 29/18   

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https://dejure.org/2018,47003
LG Wiesbaden, 10.10.2018 - 12 O 29/18 (https://dejure.org/2018,47003)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 10.10.2018 - 12 O 29/18 (https://dejure.org/2018,47003)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 12 O 29/18 (https://dejure.org/2018,47003)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 8 Abs. 3 Nr. 2, 5a UWG
    Unterlassungsanspruch aufgrund unzulässiger Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch aufgrund unzulässiger Werbung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Wer seine Produkte mit "product winner oder best product" anpreist, der wirbt mit Testergebnissen

  • IWW (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht - Titel, Siegel, Preise: So werben Sie richtig und vermeiden Abmahnungen der Wettbewerbshüter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer Werbung mit der Bezeichnung "best Produkt" und "Product Winner"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Werbeaussage "Product winner" muss Fundstelle mit angegeben werden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer Werbung mit der Bezeichnung "best Produkt" und "Product Winner"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.10.2018 - 12 O 29/18
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei einer Werbung mit einem Prüfsiegel eine Fundstelle angegeben werden muss, anhand derer der Verbraucher nachprüfen kann , wie ein Testergebnis oder eine Auszeichnung zustande gekommen ist (OLG Düsseldorf vom 30.12.2014 - 15 O 76/14; BGH I ZR 26/15) Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die Informationspflicht bei der Verwendung von Testergebnissen und Prüfsiegel kommen nach Auffassung des erkennenden Gerichts auch im vorliegenden Rechtsstreit zur Anwendung, denn bei den beworbenen Eigenschaften der Behandlung mit "Best Product" und "Product Winner" handelt es sich um die Verwendung eines Testergebnisses, wie sich auch der Bezeichnung Award entnehmen lässt.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei einer Werbung mit einem Prüfsiegel eine Fundstelle angegeben werden muss, anhand derer der Verbraucher nachprüfen kann, wie ein Testergebnis oder eine Auszeichnung zustande gekommen ist (OLG Düsseldorf vom 30.12.2014 - 15 O 76/14; BGH I ZR 26/15, jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89

    Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.10.2018 - 12 O 29/18
    Durch die Angabe zweier awards, die auf dem Test mehrerer vergleichbarer Erzeugnisse beruhen, wird die Beklagte verpflichtet, für den Verbraucher auch die Fundstelle für die Textveröffentlichung in ihrem Internetauftritt aufzunehmen (BGH - I ZR 151/89 - Fundstellenangabe; BGH I ZR 50/07 - Kamerakauf im Internet, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.10.2018 - 12 O 29/18
    Durch die Angabe zweier awards, die auf dem Test mehrerer vergleichbarer Erzeugnisse beruhen, wird die Beklagte verpflichtet, für den Verbraucher auch die Fundstelle für die Textveröffentlichung in ihrem Internetauftritt aufzunehmen (BGH - I ZR 151/89 - Fundstellenangabe; BGH I ZR 50/07 - Kamerakauf im Internet, jeweils zitiert nach juris).
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