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LG Wiesbaden, 11.03.2020 - 12 O 96/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§§ 765, 768, 821 BGB
Zu den Voraussetzungen der Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede gemäß § 307 BGB - versicherungsrechtsiegen.de
Kautionsversicherung für Bauvertrag - Ansprüche gegen Kautionsversicherer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragserfüllungsbürgschaft für alle "bis dahin erhobenen Ansprüche": Sicherungsabrede unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vertragserfüllungsbürgschaft für alle "bis dahin erhobenen Ansprüche": Sicherungsabrede unwirksam! (IBR 2020, 1062)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 1281
- NZBau 2021, 47
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 24.09.2018 - 9 U 1903/18
Eine formularmäßiger Verpflichtung zur Gestellung einer Gewährleistungsbürgschaft …
Auszug aus LG Wiesbaden, 11.03.2020 - 12 O 96/19
Ihren Aufwendungsersatzanspruch könnte dann die Bürgin gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen, der diesen erfüllen müsste, obwohl der Grund für die Bürgschaftsverpflichtung, nämlich ein wirksamer Werkvertrag durch Anfechtung entfallen ist (so auch OLG München, Urteil vom 24.9.2018, 9 U 1903/18 Rn. 16, zitiert nach juris). - BGH, 09.12.2010 - VII ZR 7/10
AGB eines Bauvertrages: Übersicherung des Auftraggebers durch Verwendung von zwei …
Auszug aus LG Wiesbaden, 11.03.2020 - 12 O 96/19
Unangemessen nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs solche Klauseln, mit denen ein Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne die Interessen des Vertragspartners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH VII ZR 7/10; VII ZR 222/12, jeweils zitiert nach juris). - BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12
AGB eines Abfallentsorgungsunternehmens: Inhaltskontrolle einer Klausel zur …
Auszug aus LG Wiesbaden, 11.03.2020 - 12 O 96/19
Unangemessen nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs solche Klauseln, mit denen ein Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne die Interessen des Vertragspartners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH VII ZR 7/10; VII ZR 222/12, jeweils zitiert nach juris). - BGH, 24.10.2017 - XI ZR 600/16
Bauvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Sicherungsabrede über …
Auszug aus LG Wiesbaden, 11.03.2020 - 12 O 96/19
Darüber hinaus fehlt jeglicher Anhaltspunkt dafür, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel gekannt hätten (vergleiche BGH XI ZR 600/16).