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   LG Wiesbaden, 11.07.2013 - 9 S 4/13   

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https://dejure.org/2013,18205
LG Wiesbaden, 11.07.2013 - 9 S 4/13 (https://dejure.org/2013,18205)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 11.07.2013 - 9 S 4/13 (https://dejure.org/2013,18205)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 9 S 4/13 (https://dejure.org/2013,18205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz des Minderwerts durch einen Leasingnehmer nach Beendigung des Leasingvertrages über einen Pkw hinsichtlich der Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
    Auszug aus LG Wiesbaden, 11.07.2013 - 9 S 4/13
    Der Beklagten ist zwar zuzugeben, daß in Fällen, in denen in Ermangelung jeglicher Anhaltspunkte eine Grundlage für die richterliche Schätzung nicht zu gewinnen ist, das richterliche Ermessen also gleichsam völlig in der Luft hängen würde, es grundsätzlich bei der Regel zu verbleiben hat, wonach die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen den Anspruchsteller trifft und deren Nichterweislichkeit dementsprechend grundsätzlich dem Anspruchsteller schadet (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.1963 zu III ZR 47/63; BGH, Urteil vom 11.03.2004 zu VII ZR 339/02).

    In einem solchen Fall ist es gerechtfertigt, ausgehend von objektiven Anknüpfungstatsachen eine Schadensschätzung vorzunehmen, auch wenn unter Umständen in Kauf genommen werden muß, daß das Ergebnis nicht in Gänze mit der Wirklichkeit in Deckung zu bringen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.1963 zu III ZR 47/63; Greger, in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 287, Rdnr. 2).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LG Wiesbaden, 11.07.2013 - 9 S 4/13
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinne ist jeder objektivierbare und intersubjektiv vermittelbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGH, NJW 2004, 1876 [BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03] ).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus LG Wiesbaden, 11.07.2013 - 9 S 4/13
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutung der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen demgegenüber nicht (BGH, NJW 2004, 2828 [BGH 08.06.2004 - VI ZR 230/03] ).
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZR 339/02

    Schätzung von Mängelbeseitungungskosten

    Auszug aus LG Wiesbaden, 11.07.2013 - 9 S 4/13
    Der Beklagten ist zwar zuzugeben, daß in Fällen, in denen in Ermangelung jeglicher Anhaltspunkte eine Grundlage für die richterliche Schätzung nicht zu gewinnen ist, das richterliche Ermessen also gleichsam völlig in der Luft hängen würde, es grundsätzlich bei der Regel zu verbleiben hat, wonach die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen den Anspruchsteller trifft und deren Nichterweislichkeit dementsprechend grundsätzlich dem Anspruchsteller schadet (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.1963 zu III ZR 47/63; BGH, Urteil vom 11.03.2004 zu VII ZR 339/02).
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